Deutscher Gewerkschaftsbund

17.07.2019
Gesetzliche Krankenversicherung

MDK-Reform: Spahn attackiert erneut die soziale Selbstverwaltung

Bundesgesundheitsminister Spahn plant eine Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Dabei attackiert er nicht nur die soziale Selbstverwaltung, sondern auch die Interessen der Versicherten und Beitragszahlenden. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach nennt Spahns Pläne "skandalös und eine Kampfansage".

Bunte Pillen vor weißem Hintergrund

DGB/Chirawan Somsanuk/123rf.com

Was macht eigentlich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), fragt sich jetzt jede und jeder, die oder der sich bislang guter Gesundheit erfreut und mit dem Dienst noch nie zu tun hatte. Das Rätsel ist aber schnell gelöst: Der MDK ist ein unabhängiger, fachlicher Beratungs- und Begutachtungsdienst. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt und berät der MDK die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Sein Auftrag ist es, sich dabei für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung der Versicherten einzusetzen.

Vielfältige Aufgaben

Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise, den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen oder Patienten zu unterstützen, wenn sie einen Behandlungsfehler durch einen Arzt vermuten. Er behält auch die Qualität von Pflegeeinrichtungen im Blick und prüft die Abrechnungen der Krankenhäuser.

Die soziale Selbstverwaltung

Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium des MDK. Er entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten, verabschiedet den Haushalt und wählt die Geschäftsführung. Bislang wird er nach dem Prinzip der Selbstverwaltung besetzt. Das heißt: Die Versicherten wählen bei der Sozialwahl ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenversicherungen. Aus diesen Reihen wird dann der Verwaltungsrat des MDK gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates repräsentieren sowohl Versicherte, als auch Arbeitgeber, also beide Seiten der Sozialpartnerschaft und gleichzeitig die beiden entscheidenden Seiten der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Absurde Situation

Gerade diese Selbstverwaltung ist Bundesgesundheitsminister Spahn offenbar ein Dorn im Auge: Wie auch schon beim „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ attackiert er die soziale Selbstverwaltung. Den Verwaltungsrat will er öffnen für Ärzte und Patientenorganisationen, also Vertreter der Seite der Leistungserbringer. „Dies würde dann zu der absurden Situation führen, dass sich die Leistungserbringer selbst kontrollieren“, warnt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied. Außerdem wird so ein künstlicher Unterschied aufgemacht: Patienteninteressen sind bereits heute durch die Einbindung der Versicherten in die Verwaltungsräte sowie durch Patientenbeiräte umfassend repräsentiert. Zusätzlich will der Minister die Prüfungen der Krankenhäuser empfindlich einschränken. Die Krankenhausrechnungen werden aber aus den Beiträgen der Versicherten beglichen. Im letzten Jahr konnten die Krankenkassen – und damit die gesetzlich Krankenversicherten – allein 2,8 Milliarden Euro wegen falscher Abrechnungen von Kliniken und Krankenhäusern zurückfordern. Auch dieser Plan steht also im Widerspruch zu den Interessen der Versicherten.

Kampfansage an die Interessenvertretung der Beitragszahler

„Für die ordnungsgemäße Verwendung der Beitragsgelder sind die Pläne von Spahn geradezu skandalös und eine Kampfansage an die Interessenvertretung der Beitragszahlenden“, so das Fazit von Annelie Buntenbach. „Der Minister widerspricht damit außerdem komplett den Vereinbarungen, die im Koalitionsvertrag getroffen wurden. Da heißt es, die soziale Selbstverwaltung soll gestärkt werden. Das scheint er angesichts seiner Durchgriffsfantasien vollkommen vergessen zu haben“, so Buntenbach weiter.

Die Gewerkschaften fordern deshalb mit Nachdruck, dass die große Koalition die Reformpläne umgehend zu den Akten legt.


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