Die "Betreuung aus einer Hand" für benachteiligte und arbeitslose Jugendliche, die das Hartz-IV-System bringen sollte, wurde nie erreicht. "Vielmehr wurden Zuständigkeiten verkompliziert und neue bürokratische Schnittstellen geschaffen", kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Was sich jetzt ändern muss, beschreibt die aktuelle Ausgabe von "arbeitsmarkt aktuell".
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"Die Jugendhilfe muss endlich so gestaltet werden, dass ihre Angebote auch tatsächlich und flächendeckend zur Verfügung stehen. Benachteiligte Jugendliche sind auf eine funktionierende Jugendhilfe angewiesen – das ist Staatsaufgabe", so DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntebach weiter.
"Die unübersichtlichen Zuständigkeiten zwischen Arbeitsagenturen und Jobcentern bei Berufsberatung und der Vermittlung von Ausbildungsplätzen führen für benachteiligte Jugendliche meist zu unterschiedlichen und wechselnden Ansprechpartnern. Das ist vollkommen kontraproduktiv, wenn es um eine gute Betreuung und die Ausbildung dieser Jugendlichen geht."
Die Arbeitslosenquote und die Quote von Hartz-IV-Empfängern unter 15- bis 24-Jährigen unterscheidet sich je nach Bundesland stark DGB; nach Statistiken der BA
"Für junge Menschen aus Hartz-IV-Familien sollte die Ausbildungsplatzvermittlung gesetzlich auf die Arbeitslosenversicherung übertragen werden. Für Ausbildungssuchende wie für Arbeitgeber kann so ein Ansprechpartner einheitlich zuständig sein und eine kontinuierliche Betreuungs-, beziehungsweise Förderkette von der Berufsorientierung über die Berufsberatung bis hin zur Ausbildungsvermittlung erreicht werden", so Buntenbach.
"Statt auf Repression sollte mehr auf positive und stabilisierende Anreize gesetzt werden. In keinem anderen Rechtssystem sind die Sanktionen gegenüber jungen Menschen schärfer als für die Erwachsenen. Damit eine stabile Integration gelingt, sollten die Sanktionen für unter 25-Jährige endlich korrigiert und die Beratungs- und Vermittlungskräfte im Einzelfall größere Entscheidungsspielräume eingeräumt werden."