Mit einem Konjunkturpaket von 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze in der Coronakrise sichern. Der DGB-klartext begrüßt das Paket - warnt aber vor überhasteten Schuldentilgungen und Ausgabenkürzungen.
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Die Koalition hat ein Konjunkturpaket im Umfang von 130 Milliarden Euro beschlossen, das jetzt in Gesetze gegossen wird. Insgesamt wird das dazu beitragen, Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze in der Krise zu sichern.
Ein großer Posten ist die angekündigte Mehrwertsteuersenkung, die allein 20 Milliarden Euro kosten soll: Für ein halbes Jahr werden ab Juli 2020 der normale und der ermäßigte Steuersatz von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Zu mehr Nachfrage und Wirtschaftswachstum führt das nur, wenn die Unternehmen die Steuersenkung an die Kunden weitergeben, was in der Vergangenheit oft nicht so war. Im schlechtesten Fall führt die Maßnahme dazu, dass auch hoch profitable Unternehmen ihre Gewinne zusätzlich steigern, anstatt Preise zu senken.
Viele Branchen haben jedoch bereits Preissenkungen angekündigt, sodass die Mehrwertsteuersenkung gerade bei hochpreisigen Gütern, wie zum Beispiel Autos, durchaus stabilisierende Kaufanreize bringen könnte. Die Gewerkschaften hatten allerdings Maßnahmen vorgeschlagen, die den Konsum deutlich zielgerichteter angetrieben und dabei auch eine stärkere ökologische Lenkungswirkung entfaltet hätten als die teure Mehrwertsteuersenkung.
Voll zu begrüßen ist die Stärkung der Kaufkraft von Eltern durch den angekündigten Kinderbonus von 300 Euro pro Kind. Er ist so ausgestaltet, dass vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren, die jeden zusätzlichen Euro direkt wieder in den Wirtschaftskreislauf geben. Auch, dass erneuerbare Energien künftig stärker gesamtgesellschaftlich finanziert werden sollen und weniger über die den Strompreis verteuernde „EEG-Umlage“, ist richtig. Wobei eine vollständige Abschaffung der EEG-Umlage die Kaufkraft der Privathaushalte spürbarer entlastet hätte.
*Kompensation Gewerbesteuer, KdU, Eigenanteil Förderprogr Quelle: BMF, eigene Darstellung
Wichtig ist, dass die Bundesregierung die Konjunkturförderung mit Investitionen in die Zukunft verbinden will. Die Kommunen werden dazu unter anderem durch die Kompensierung von Corona-bedingten und anderen Kosten in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt. (Zu einer notwendigen Entlastung bei den kommunalen Altschulden konnte sich die Koalition aber leider nicht durchringen.)
Auch das angekündigte Vorziehen geplanter und die Finanzierung zusätzlicher öffentlicher Investitionen (zum Beispiel Kitas, Schulen, Kultur, Verkehr, Innovationen im Automobilsektor etc.) können kurzfristig die Konjunktur und langfristig die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft stärken. Sie sollten aber in einigen Bereichen stärker ausfallen.
Manche steuerliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen sind in Ordnung: Die Möglichkeit, Anlagegüter schneller abzuschreiben ist beispielsweise ein bewährtes Anti-Krisen-Instrument. Abzulehnen ist dagegen, dass die Regierung im Schatten der Krisenbekämpfung dauerhafte Steuergeschenke an Unternehmen verteilen will, indem sie zum Beispiel auch größeren Personengesellschaften die Möglichkeit geben will, künftig Körperschaftssteuer zu zahlen und sich dadurch dauerhaft einer progressiven Besteuerung zu entziehen.
Insgesamt gilt: Das Konjunkturpaket lässt sich problemlos finanzieren. Das generierte Wirtschaftswachstum führt dazu, dass der Staat aus neuen Schulden schnell „herauswachsen“ kann. Keinesfalls darf sich das Parlament auf eine überhastete Tilgung oder gar auf künftige Ausgabenkürzungen verpflichten. Das wäre schädlich.