Darum ist der Mindestlohn so wichtig!
Niedriglöhne darf es in Deutschland nicht geben. Auch der aktuell gültige gesetzliche Mindestlohn kann nur die unterste Schwelle darstellen. Wir wissen: Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Deshalb brauchen wir eine Stärkung der Tarifbindung.
Kurz erklärt: Das Thema Mindestlohn
- 2026 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
- Armut trotz Erwerbstätigkeit darf es nicht geben. Darum ist der gesetzliche Mindestlohn als untere Haltelinie wichtig.
- Einhaltung und Kontrolle des Mindestlohns müssen gestärkt werden.
- Aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung – Tarife sind der “Goldstandard”!
Wer arbeitet, muss dafür angemessen bezahlt werden!
Jede geleistete Arbeit sollte ausreichend entlohnt werden – das ist gerecht und steht für uns als DGB außer Frage. Beschäftigte haben im wahrsten Sinne des Wortes mindestens den Mindestlohn verdient.
Gute Arbeit gibt es nur mit guten Löhnen
Wir als DGB sind der Meinung: Möglichst viele, idealerweise alle Arbeitnehmer*innen sollten Tariflohn erhalten. Denn Gute Arbeit gibt es nur mit guten Löhnen und geregelten Arbeitsbedingungen. Dies gelingt aus gewerkschaftlicher Sicht am besten mit Tarifverträgen. Doch die Zahl der Arbeitgeber, die bereit sind, mit Gewerkschaften Tarifverträge zu verhandeln, sinkt seit Jahren stetig. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitsbedingungen und Löhne sich verschlechtern. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich daher gerade für Beschäftigte in diesen Bereichen am stärksten aus. Doch dies kann nur eine Notlösung sein!
Unser Ziel: Eine flächendeckende Tarifbindung
Der DGB setzt sich seit langem für eine flächendeckende Tarifbindung ein, damit mehr Arbeitnehmer*innen von starken Tarifverträgen profitieren. Denn sie regeln weitaus mehr als nur die Bezahlung.
Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik sind gleichermaßen gefordert, die Missstände zu beheben. Denn aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung.
Eine Erfolgsstory: Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns
Seit seiner Einführung 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn zum Erfolg geworden: Viele Millionen Beschäftigte erhalten spürbar mehr Lohn. Allen vorher entworfenen Schreckensszenarien aus Teilen der Wissenschaft und der Politik zum Trotz ist er kein Jobkiller. Im Gegenteil: Seit es ihn gibt, sind mehr Menschen in Arbeit, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt.
Zudem sorgt der Mindestlohn für faire Wettbewerbsbedingungen, denn einzelne Unternehmen können sich nicht länger Vorteile durch Lohndumping verschaffen. Über 6 Millionen Beschäftigte profitierten im Jahr 2022 davon, als der Mindestlohn durch den Gesetzgeber von 10,45 auf 12 Euro erhöht wurde. Der DGB hatte sich für diesen außerordentlichen Schritt stark gemacht, um den Mindestlohn deutlicher anzuheben und armutsfest zu gestalten.
Die nächsten Erhöhungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission. Sie hat sich im Juni 2025 nach langwierigen Verhandlungen auf eine Erhöhung in 2 Stufen geeinigt: Zum 1.1.2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro und zum 1.7.2027 auf 14,60 Euro.
Das ist nicht nur gut für die Beschäftigten, sondern auch für die Wirtschaft: Jeder Cent mehr Mindestlohn steigert die Kaufkraft um rund 20 Millionen Euro. Über den Zeitraum von 2 Jahren ergibt sich mit den erzielten Steigerungen ein gesamtwirtschaftliches Lohnplus für die Mindestlohnbeschäftigten von rund 5,7 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass dieses Geld eins zu eins in den Konsum fließt und damit die Konjunktur belebt.
Alle Infos zur aktuellen Erhöhung des Mindestlohns findet ihr hier.
DGB/Simone M. Neumann
Mit diesem errungenen Ergebnis haben die Sozialpartner eine konstruktive Lösung gefunden. Während manche Arbeitgeber am liebsten ganz auf eine Erhöhung verzichten wollten, hat die Gewerkschaftsseite in der Kommission dennoch ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt.
Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie umsetzen
In der EU bestehen große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die tarifvertragliche Abdeckung für Arbeitnehmer*innen sowie die Höhe der Mindestlöhne. Dies ist unter anderem auf die sehr unterschiedlichen Arbeitsmarktmodelle und Lohnniveaus in den einzelnen Mitgliedstaaten zurückzuführen. Mit der EU-Mindestlohnrichtlinie – einem europaweiten Rahmen für angemessene Mindestlöhne – sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in Europa verbessert werden. Seit dem 19. Oktober 2022 gilt die Richtlinie 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.
Das bedeutet, dass der Mindestlohn bei 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten liegen sollte. Denn nur dann erfüllt er seine Zwecke:
- Armut trotz Erwerbstätigkeit zu bekämpfen,
- Kaufkraft unter Berücksichtigung der Inflation zu erhalten
- und allen Beschäftigten eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Mit der zuletzt von der Mindestlohnkommission beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns in zwei Schritten auf 14,60 Euro ab 1.1.2027 erreichen wir den aktuellen 60-Prozent-Medianlohn und legen die Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn.
Unsere Forderungen lauten daher
- Der Mindestlohn muss vor Armut schützen. 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten sind der Maßstab für einen armutsfesten Mindestlohn.
Die Mindestlohnkommission muss auch bei künftigen Entscheidungen die neuen Kriterien der EU-Richtlinie miteinbeziehen:
- die Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten
- das allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung
- die Wachstumsrate der Löhne
- die langfristigen nationalen Produktivitätsniveaus und -entwicklungen
- Wir brauchen mehr Tarifbindung in Deutschland! Denn aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung. Tarife sind der “Goldstandard”.
- Die Einhaltung und Kontrolle des Mindestlohns müssen gestärkt werden.
Einhaltung des Mindestlohns muss stärker kontrolliert werden
- Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS). Sie prüft unter anderem, ob Arbeitgeber den gesetzlich vereinbarten Mindestlohn oder den geltenden Branchenmindestlohn zahlen und ob sie ihren Dokumentationspflichten nachkommen.
- In Betrieben mit Betriebsräten achten diese nach Kräften auf die Einhaltung des Mindestlohns.
- Das Problem: In vielen Betrieben erfolgt keine oder nur eine unzureichende Prüfung – unter anderem aufgrund von fehlendem Personal in der FKS. Von den 11.941 Plan-Stellen im Jahr 2025 sind aktuell nur rund 9.477 besetzt. Folglich sind tausende genehmigte und offene Stellen nicht besetzt. Für diese vakanten Positionen muss so schnell wie möglich fachkundiges Personal gefunden werden.
- Nicht alle Arbeitnehmer*innen, denen der gesetzliche Mindestlohn zusteht, erhalten ihn auch.
Was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber sich weigert, den Mindestlohn zu zahlen, erfährst du in unserem Ratgeber zum Mindestlohn.
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