Die Corona-Pandemie hält an. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen sich immer wieder neue Fragen. Wir haben die wichtigsten Antworten.
DGB/Kateryna Kon/123rf.com
Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Arbeitswelt – Stand 25. Januar 2023
Allgemein und unabhängig vom Arbeitsleben ist zum 1. Oktober 2022 im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein neues Konzept („Stufen“ oder „Phasen“-Konzept“) eingeführt worden. Die Basisstufe ist allgemein am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und soll bis zum Ablauf des 7. Aprils 2023 gültig sein. Sie sieht allgemein eine FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen von Arztpraxen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen vor.
Die Landesregierungen können darüber hinaus in einer ersten Stufe Maskenpflicht im ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Innenräumen und dergl. oder aber anstelle dessen den Nachweis negativer Coronatests anordnen.
Tatsächlich ist in vielen Bundesländern aber das Tragen von Masken im ÖPNV nicht mehr angeordnet oder wird Anfang Februar 2023 aufgehoben.
In einer 2. Stufe können die Landesparlamente anhand bestimmter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen feststellen und weitere Einschränkungen (z.B. Maskenpflicht im Außenbereich, verpflichtende Hygienekonzepte, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Mindestabstandvorgabe, Festlegung von Personenobergrenzen in Innenräumen) vorgeben.
Speziell für das Arbeitsleben gilt:
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Impfnachweispflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nicht mehr.
Das Tragen von FFP2-Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen ist jedoch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen, während ihrer Tätigkeit vorgeschrieben.
Die FFP2-Maskenpflicht ist ab 2. Februar 2023 im öffentlichen Fernverkehr aufgehoben.
Die Unternehmen sind weiterhin gehalten, die Gefährdungslage auf Grundlage der Gefahrenbeurteilung einzuschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festzulegen – gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat. Die Corona-Arbeitsschutz-VO jedoch wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben; die dort angesprochenen Gegenstände haben allerdings noch empfehlenden Charakter.
Dies gilt auch für die Maßgabe, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ermöglichen müssen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
Gleichwohl gilt für den Eigenschutz: Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen und regelmäßig lüften.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich: Was ist mit meinem Lohn, wenn wegen Corona Kindergarten, Kita oder Schule geschlossen sind und ich die Kinder zuhause betreuen muss? Wir zeigen die aktuellen Regelungen.
Wir erläutern die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte rund um das Thema Corona-Impfung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und erklären, welche Berufsgruppen zuerst geimpft werden können:
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Corona-Pandemie Fragen zu ihren Urlaubstagen oder zu Reisen. Die folgenden Beiträge geben Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesen Themen:
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die während der Corona-Pandemie weiter im Betrieb arbeiten müssen und keine Möglichkeit zum Homeoffice haben, ist Arbeitsschutz am Arbeitsplatz enorm wichtig, um Infektionen zu vermeiden. Seit August 2020 gibt es dazu eine verbindliche SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Was diese BauA-Arbeitsschutzregel umfasst, lesen Sie im folgenden Beitrag:
Eine der wirksamsten Maßnahmen, sich vor einer Corona-Infektion zu schützen, ist es, Kontakte zu anderen Menschen soweit wie möglich zu reduzieren. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen das möglich ist, geht das durch Arbeiten im Homeoffice.
Während der Corona-Pandemie waren oder sind viele Beschäftigte in Kurzarbeit. Die folgenden Beiträge liefern die wichtigsten Informationen zum Thema:
Um Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle kümmert sich die gesetzliche Unfallversicherung. Aber was ist, wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit mit Covid-19 infizieren? Ist Covid-19 eine Berufskrankheit? Hier finden Sie die Antworten:
In den folgenden Beiträgen zeigen wir, was zu beachten ist, wenn wegen der Corona-Pandemie Arbeitslosigkeit droht oder man bereits arbeitslos geworden ist:
Wir bemühen uns, unsere Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitenehmer rund um Corona laufend zu aktualisieren. Hier finden Sie alle weiteren Beträge zum Thema: