Medien und ihre Informations- und Unterhaltungsangebote sind wichtig für unsere Meinungsbildung. Deshalb setzen sich die DGB-Gewerkschaften für verlässliche Informationen, Mitsprache, Transparenz und Vielfalt ein. Medienpolitik geht uns alle an - sie sollte nicht nur Sache politischer Parteien und der Wirtschaft sein. Auf dieser Seite stellen sich auch Menschen vor, die die Gewerkschaften in Rundfunk- und Fernsehgremien sowie Landesmedienanstalten entsandt haben. Kulturpolitik gehört sogar zu den satzungsgemäßen Aufgaben des DGB. Sie reicht vom Leuchtturm-Projekt Ruhrfestspiele, über diverse Filmpreise bis zur kulturpolitischen Netzwerkarbeit.
DGB
Medienpolitik setzt den rechtlichen Rahmen für unsere öffentliche Kommunikation in den Medien. Auch die DGB-Gewerkschaften sind medienpolitisch aktiv. Ihre Vertreterinnen und Vertreter arbeiten beispielsweise in den Gremien der öffentlich-rechtlichen sowie einiger kommerzieller Medien und in den Landesmedienanstalten.
Die Freiheit der Medien und ihre Verpflichtung auf das Gemeinwohl – das sind historische Lehren aus der „Gleichschaltung“ der Medien im nationalsozialistischen Deutschland. Heute ist Medienfreiheit grundgesetzlich geschützt, Medienpolitik ist Ländersache.
Aktuell ergeben sich medienpolitische Herausforderungen vor allem aus der digitalen Kommunikation. Sie hat den professionellen Journalismus in Presse, Radio und Fernsehen – lange Zeit unumschränkte „Torwächter“ für Information und Meinung - in eine Legitimationskrise geführt: Heute will die Leserin, der Hörer, die Nutzerin reagieren, kommentieren und diskutieren – aber nicht unbedingt für journalistische Produkte zahlen. Deshalb müssen neue Finanzierungs- und Organisationsmodelle gefunden und umgesetzt werden.
Gleichzeitig sind einige digitale Plattformen ökonomisch, politisch und gesellschaftlich so mächtig geworden, dass ein globaler Ordnungsrahmen geschaffen werden muss. Gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Kräften arbeiten die DGB-Gewerkschaften an fairen Regeln, die verlässliche Informationen, Mitsprache, Vielfalt und Transparenz in allen Bereichen öffentlicher Kommunikation gewährleisten. Medienpolitische Entwicklungen müssen erläutert und öffentlich diskutiert werden, denn sie tangieren uns alle. Medienpolitik sollte nicht (Partei)-Politik und Wirtschaft überlassen bleiben.
Der "Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" (Zukunftsrat) wurde im März 2023 von der Rundfunkkommission der Länder eingesetzt und hat am 18. Januar 2024 10 Empfehlungen vorgelegt. Der Zukunftsrat bestand aus 8 wissenschaftlichen Expert*innen und ehemaligen Praktiker*innen, den Vorsitz hatte die ehemalige Gruner & Jahr Vorstandsvorsitzende Julia Jäkel.
Vertreter*innen von Kulturverbänden, Beschäftigten, Gewerkschaften und aus dem Publikum wurden nicht berufen. Das Gremium arbeitete nicht beteiligungsorientiert unter Ausschluss der Öffentlichkeit:
Zukunftsrat Rundfunkkommission
ver.di hat mit einer Pressemitteilung auf die Empfehlungen des Zukunftrates reagiert:
Bericht des Zukunftsrats Rundfunk: ver.di sieht Schaffung zusätzlicher Senderebenen kritisch
Wenige Tage nach Veröffentlichung der Empfehlungen traf sich die Rundfunkkommission der Länder zur Klausurtagung und legte danach "Eckpunkte zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" vor. Bayern gab eine Protokollerklärung mit deutlich schärferen Forderungen ab, u. a. nach weniger Sendern, weniger Klangkörpern und Anschluss kleinerer Anstalten an Mehrländeranstalten. Im Herbst 2024 will die Rundfunkkommission einen "Reformstaatsvertrag" vorlegen:
Beschlüsse der Rundfunkkommission: Eckpunkte zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunk (PDF)
Erklärung zivilgesellschaftlicher Organisationen (2018)
Medienpolitik ist Demokratiepolitik! in Gegenblende Debattenmagazin
Im Herbst 2021 haben Menschen aus Wissenschaft, Kultur, Journalismus und Gewerkschaften die Initiative #UnsereMedien gegründet. Das Bündnis unterstützt die Idee unabhängiger öffentlich-rechtlicher Medien, fordert aber „einen Reformprozess, der die Weiterentwicklung unserer öffentlich-rechtlicher Medien auf eine breite gesellschaftliche Basis stellt und sie so stärkt und zukunftsfest macht“. Der Appell kann mitgezeichnet werden.
Bereich Medien, Kunst und Industrie in – ver.di
Forum gemeinnütziger Journalismus
Otto Brenner Stiftung Stiftung schafft Wissen: Wissenschaftsstiftung der IG Metall
Öffentlich-Rechtliche Medien FAQs bei der Heinrich-Böll-Stiftung
Gemeinsam veranstalten ver.di und DGB jedes Jahr eine medienpolitische Tagung in Berlin, auf der Fragen rund um die öffentlich-rechtlichen Medien diskutiert werden. 2022 ging es um den Einsatz von Algorithmen, ihren Einfluss auf den Journalismus und die Rolle der Rundfunkräte.
Kulturpolitik gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes, nämlich „die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer durch Förderung einer fortschrittlichen nationalen, europäischen und internationalen Bildungs- und Kulturpolitik, mit dem Ziel der Verwirklichung von Chancengleichheit, sozialer Gerechtigkeit und Demokratisierung“.
Ruhrfestspiele
„Das Volk darf nicht weiter unterrichtet werden, als es zu seiner Arbeit passt“, das war die Maxime des preußischen Kultusministers Karl Otto von Raumer Mitte des 19. Jahrhunderts. Dementsprechend gehörten Bildung und Kultur für die entstehende Arbeiterbewegung immer zusammen und prägten sie stark. Aber zunächst mussten die praktischen Voraussetzungen für einen Zugang zu Bildung und Kultur erkämpft werden: bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen.
Gewerkschaftliche Kulturarbeit war also von Anfang an emanzipatorisch und solidarisch. Das ist bis heute so geblieben, auch wenn sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert haben. Aber auch heute nutzt die Hälfte der in Deutschland lebenden Menschen keines der öffentlich geförderten Kulturangebote. Kulturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler gehen davon aus, dass sich grundsätzlich geringere Teilhabechancen, wie Bildung, Einkommen und sozialer Status, als Barriere erweisen.
Insofern sind auch die bildungs- und kulturpolitischen Ziele von Heinrich Rodenstein noch aktuell. Schon 1959 forderte der Gründer und erste Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf das 21. Jahrhundert, dass „jede Begabung an jedem Ort, zu jeder Zeit und unter allen sozialen Bedingungen zur vollen Entfaltung gelangen kann“. Fast visionär wirkt seine Forderung, „daß die, in der modernen Gesellschaft wirksam werdenden Tendenzen (Reklame- und Propagandaterror, Massenmedien) so in den kritischen Griff des Individuums gebracht werden, daß sie für die Menschheit nur große Chance, nicht aber auch gleichzeitig tödliche Gefahr bedeuten.“
Eine einheitliche Arbeiterkultur hat es nie gegeben. Es waren die politischen und gesellschaftlichen Bedingungen Mitte des 19. Jahrhunderts, die eine emanzipatorische Antwort herausforderten. Walter Köpping beschreibt sie in „Thesen zur Arbeiterkultur“ so: „Der Arbeiter hatte zu arbeiten – ansonsten sollte er still sein und keine Ansprüche stellen. Bildung war den Mittel- und Oberschichten vorbehalten. Die Schulen disziplinierten, statt die geistigen Anlagen zu entwickeln. 1849 sagte der damalige preußische Kultusminister von Raumer: ‚Das Volk darf nicht weiter unterrichtet werden, als es zu seiner Arbeit passt“.
Entsprechend stark war die entstehende Arbeiterbewegung durch das Streben nach Bildung und Kultur geprägt. Zunächst mussten die Voraussetzungen für einen „Zugang zu Bildung und Kultur“ erkämpft werden: bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen. Köpping: „Das Streben nach dem 8-Stunden-Tag erfüllte die arbeitenden Menschen mit der Hoffnung, dass die Zweiteilung ihres Lebens in Arbeit – Schlaf/Regeneration abgelöst werden wird durch die Dreiteilung Arbeit – Schlaf – freie Zeit.“ Erst mit „freier Zeit“ konnte der Gedanke entstehen, wie man sie verbringen könnte.
Die kulturpolitischen Ziele der Arbeiterbewegung waren unterschiedlich und manchmal sogar widersprüchlich. Eine Minderheit der Arbeiterschaft wollte eine proletarische, revolutionäre Gegenkultur schaffen, die sich klar von der bürgerlichen Kultur abgrenzt. Einige Arbeiterführer strebten an, dass die Arbeiterschaft mit etwas Nachhilfe „aus kulturarmen Niederungen“ in die europäische „Hochkultur“ aufsteige. Eine andere Gruppe wiederum sah die Arbeit als Quelle der Kultur (1872, Wilhelm Liebknecht „Wissen ist Macht“). Die Arbeiterklasse sei die „Trägerin der modernen Kultur“.
Was in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts öffentlich nicht möglich war, verlagerte sich in Vereine: Bäcker, Kellner, Straßenfeger, Nachtwächter und viele andere berufliche Gruppen meldeten unter unverdächtigen Vorwänden Vereine an. Sie trugen teilweise seltsame Namen wie „Onkel Bräsig“, „Piepenkopp“, „Blaue Zwiebel“ oder „Alte Tante“. „Alte Tante" war beispielsweise ein Berliner Lese- und Diskutierklub, in dem sich bildungs- und kulturinteressierte Arbeiter trafen. Es wurde politisch diskutiert, aber auch Literatur, Kunst und Theater kamen zur Sprache. Die „Alte Tante" stand am Anfang der Volksbühnenbewegung. Die erste Volksbühne entstand 1890 in Berlin.
In der Weimarer Republik kam es zur Spaltung der Arbeiterbewegung. Neben der sozialdemokratischen und der katholischen Arbeiterkulturbewegung entstand auch eine kommunistische. Der Nationalsozialismus zerstörte die Arbeiterbewegung und mit ihr die Arbeiterkulturen. Köpping: „Viele Repräsentanten der Arbeiterkultur der Weimarer Republik gingen ins Ausland oder fanden sich im KZ wieder. Nach 1945 blieb es viele Jahre still. Einer der Gründe dafür war, dass nach dem furchtbaren Krieg die Gewerkschaften zunächst vor anderen und schwereren Problemen standen: Aufbau der Fabriken und Wohnungen, Kampf gegen Demontage, Überwindung des Hungers, Eingliederung der Flüchtlinge, Beseitigung der Arbeitslosigkeit.“
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ging es für Arbeiter*innen (und Angestellte) nicht mehr nur um Zugang zu Kultur. Die Gewerkschaften wollten mit ihrer Bildungs- und Kulturarbeit auch eine demokratische Kultur der Partizipation schaffen. Arbeitnehmer*innen sollten selbst kreativ werden und Kunst, Kultur und Literatur schaffen. Neben kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen (Gewerkschaftsschulen, Volksbüchereien, Chöre, Sportvereine, Verlage) bildete sich 1961 die „Dortmunder Gruppe 61“ aus der 1970 die Schriftstellervereinigung Literatur der Arbeitswelt entstand. Bereits 1948 hatte der DGB gemeinsam mit den Volkshochschulen die Bildungsvereinigung „Arbeit und Leben“ gegründet. Ihre Aufgabe war die politische Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen.
Auch die Idee eines gesetzlich geregelten Bildungsurlaubs stammt von den Gewerkschaften. Die Forderung nach bezahlter Bildungsfreistellung wurde 1963 in das Grundsatzprogramm des DGB aufgenommen. Das erste Bildungsurlaubsgesetz verabschiedete im Mai 1974 die SPD-Mehrheit im Niedersächsischen Landtag mit dem Ziel, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und ein Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung zu schaffen. Heute haben Beschäftigte in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Zuletzt hat Thüringen 2016 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es bisher keine entsprechende Gesetzgebung.
Zugang zu Kultur und Selbstverwirklichung in der Kultur sind heute auf den ersten Blick kein Problem mehr. Trotzdem bleibt es – ökonomisch wie kulturell - ein großer Unterschied, ob Kinder unter Akademiker*innen oder Hartz IV-Empfänger*innen aufwachsen.
Es bleibt Aufgabe der Gesellschaft, jungen und älteren Menschen Bildungschancen zu eröffnen, kulturelle Vielfalt nahe zu bringen und damit womöglich Türen zu eigener künstlerischer Tätigkeit zu öffnen.
Auch wenn der Acht-Stunden-Tag die Regel ist, hat sich das Problem körperlicher Erschöpfung keineswegs erledigt. Wer tagsüber ein Dach gedeckt hat, braucht gute Arbeitsbedingungen und endliche Arbeitszeiten, damit abends noch Energie da ist, um Shakespeares Sonette, Lucky Luke oder Obamas Biographie zu lesen.
Die ersten Arbeiterbildungsvereine entstanden im Vormärz um 1830 im Exil in Zürich, Brüssel, Paris und London, als so genannte Arbeiterverbrüderungen radikaler Demokraten. Sie wollten Treff- und Diskussionsorte etablieren und übernahmen politisch organisierende Aufgaben. Berühmte Mitglieder waren Moses Hess, Friedrich Engels, Wilhelm Weitling und Stephan Born. In ihrem Gefolge entstanden vor 1848 in Hamburg, Mannheim und Leipzig erste Arbeiterbildungsvereine in Deutschland.
Die Vereine boten ihren Mitgliedern ein breites Bildungsangebot an, das von berufsförderndem Unterricht über Fremdsprachen bis hin zu wissenschaftlichen Vorträgen reichte. Als Folge der staatlichen Repressionen nach 1848, die insbesondere ein politisches Vereinigungsverbot enthielten, wurden diese Vereine aufgelöst, bzw. mussten sich, wie z.B. in Hamburg, in die bürgerliche „Patriotische Gesellschaft“ integrieren.
Im 19. Jahrhundert waren die sozialdemokratischen Bildungsvereine staatlichen Repressionen ausgesetzt. Am härtesten traf es sie zwischen 1878 und 1890 durch die sogenannten Sozialistengesetze. Das führte auch zu einer engeren Verbindung der Bildungsanstrengungen und der politisch-emanzipativen Organisationsanstrengungen im Zuge der Parteigründung der Sozialdemokratie. Am deutlichsten ausgesprochen in der programmatischen Rede von Wilhelm Liebknecht „Wissen ist Macht, Macht ist Wissen“ (1872).
Immer wieder gab es Ansätze, einen gesellschaftstheoretischen, im Klassenbegriff begründeten, interessen- bzw. parteigebundenen Bildungsbegriff zu entfalten. Bedeutende Vertreter der Theoriebildung waren, z.B. Friedrich Lassalle, Anton Gramsci, Karl Liebknecht, Oskar Negt, Hildegard Reisig.
Am 13. Dezember 1919 gründete Marie Juchacz (1879–1956), die zu den ersten Frauen in der Nationalversammlung gehörte, die AWO als Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD. Zunächst versuchte die AWO vor allem die Not der durch den Ersten Weltkrieg Geschädigten zu lindern, indem sie Nähstuben, Mittagstische, Werkstätten zur Selbsthilfe und Beratungsstellen einrichtete. Später entwickelte sie sich zu einer Hilfsorganisation für alle sozial bedürftigen Menschen.
Nachdem es den Nationalsozialisten nicht gelang, die AWO gleichzuschalten, wurde sie aufgelöst und verboten. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die AWO 1946 in Hannover als parteipolitisch und konfessionell unabhängige Hilfsorganisation neu gegründet. In der DDR wurde die AWO nicht zugelassen. Seit der Wiedervereinigung ist die Arbeiterwohlfahrt im gesamten Bundesgebiet tätig.
Im Jahr 1948 gründeten der DGB und die Volkshochschulen die Bildungsvereinigung „Arbeit und Leben“. Ihre Aufgabe war die politische Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen.
Die Idee zu einem gesetzlich geregelten Bildungsurlaub stammt ebenfalls von den Gewerkschaften. Schon 1963 wurde die Forderung nach bezahlter Bildungsfreistellung in das Grundsatzprogramm des DGB aufgenommen. Das Konzept Bildungsurlaub wurde bis 1966 weiter ausformuliert. Man bezog sich dabei auch auf internationale Forderungen der UNESCO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Das erste Bildungsurlaubsgesetz wurde im Mai 1974 von der SPD-Mehrheit im Niedersächsischen Landtag mit dem Ziel verabschiedet, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und ein Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung zu erreichen. Die Grundlage für die weitere gesetzliche Regelung der Bildungsfreistellung bildete dann im Juni 1974 das ILO-Übereinkommen Nr. 140 („Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub“).
Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete das Abkommen noch im selben Jahr und verpflichtete sich damit, „die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung auf allen Stufen der allgemeinen und politischen sowie der gewerkschaftlichen Bildung zu fördern“. Da jedoch anschließend auf Bundesebene nichts geschah, setzten – zeitlich versetzt – die einzelnen Bundesländer das Abkommen mit ihren jeweiligen Gesetzgebungen zum Bildungsurlaub/zur Bildungsfreistellung um.
Heute haben Beschäftigte in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Zuletzt hat Thüringen eine gesetzliche Grundlage zum 1.1.2016 geschaffen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es bisher keine entsprechende Gesetzgebung.
Der „Bitterfelder Weg“ war eine künstlerische, insbesondere literarische Bewegung in der DDR, die das künstlerische Laienschaffen fördern und thematisch die Probleme der Arbeitswelt aufgreifen sollte. Eingeleitet wurde der Bitterfelder Weg mit den beiden „Bitterfelder Konferenzen“ 1959 und 1964. Dort bezeichnete Walter Ulbricht die Umwälzungen auf dem Gebiet der Kultur als „sozialistische Kulturrevolution“. Aufgabe des Kulturschaffenden sei es, „Mängel und Unzulänglichkeiten“ des Sozialismus aus dem Wege zu räumen.
Als die Schriftsteller*innen begannen, genauer auf die Wirklichkeit in der DDR zu schauen, wurden 1965 genau die kritischen Werke und Stimmen verboten, die vorher eingefordert worden waren. Ulbricht wandte sich auch gegen „eine absolut „freie Kunst“, in der es „keinen Rahmen für den Sozialismus“ gibt“. Das bedeutete die Vorherrschaft der Partei in allen Fragen der Kunst und Kultur.
Die Geschichte der Gruppe 61 begann 1961 mit der Herausgabe der Anthologie „Wir tragen ein Licht durch die Nacht“ durch den Dortmunder Bibliothekar Fritz Hüser und den Gewerkschafter Walter Köpping. Die Autoren der Dortmunder Gruppe verstanden sich als Arbeiterschriftsteller. Sie kannten fast alle die „Welt der Arbeit“ aus eigener Anschauung und eigenem Erleben. Von 28 Autoren der Gruppe 61 waren 20 Lohnarbeiter.
Am 31. März 1961, anlässlich des Kongresses „Möglichkeiten und Formen moderner Arbeiter- und Industriedichtung“, gründete sich der „Arbeitskreis für künstlerische Auseinandersetzung mit der industriellen Arbeitswelt“. Im Juli desselben Jahres gab der Arbeitskreis sich den Namen „Dortmunder Gruppe 61“.
Im Gegensatz zum einsetzenden Trend der „Neuen Innerlichkeit“ sollte die Literatur der Gruppe von sozialkritischer Wirklichkeitsnähe und Allgemeinverständlichkeit geprägt sein. Die meist jungen Autoren wollten jedoch nicht schreibende Arbeiter schulen und fördern, wie es die ostdeutsche Bewegung des „Bitterfelder Weges“ tat, sondern selbst Berufsschriftsteller werden. 1968 gab es mit einer Gruppe Hamburger Arbeiterschriftsteller, unter ihnen Günter Wallraff und Erasmus Schöfer, eine Art Gegenbewegung zu diesem Trend. Diese Autoren forderten die Einbeziehung schreibender Arbeiter in die Gruppe 61.
Da sie keine Mehrheit in der Organisation fanden, gingen sie eigene Wege und gründeten 1970 den „Werkkreis Literatur der Arbeitswelt“. Hatte die Gruppe 61 noch zum Ziel gehabt, eine „geistige Auseinandersetzung mit dem technischen Zeitalter“ anzuregen, ging es in den Werkstätten des „Werkkreises Literatur der Arbeitswelt“ um die „Darstellung der Situation abhängig Arbeitender“. Dazu taten sich schreibende Arbeiter und Schriftsteller zusammen, um gemeinsam Texte zu verfassen. Sie orientierten sich in ihrer Arbeitsweise an den Arbeiterkorrespondenten in der Weimarer Republik. 1979 hatte der „Werkkreis Literatur der Arbeitswelt“ rund 200 Mitglieder.
Die „Alte Tante" war ein Berliner Lese- und Diskutierklub, in dem sich bildungs- und kulturinteressierte Arbeiter trafen. Politische Aussprachen vermengten sich mit Literatur, Kunst und Theater. Ein Arbeiter verdiente 20 bis 25 Mark wöchentlich. Davon konnte er sich nach einer täglich zehnstündigen Arbeitszeit keinen Theaterbesuch leisten. Drei junge Mitglieder des Vereins, ein Steinbildhauer und zwei Buchhändler, inspirierten den Schriftsteller Bruno Wille zum Plan einer „Freien Volksbühne“.
Willes Idee war es, professionell besetzte geschlossene Vorstellungen zu organisieren, den Beitrag aber so niedrig zu halten, dass ein Arbeiter ihn sich leisten konnte: für 50 Pfennig am arbeitsfreien Sonntagnachmittag: „Die Kunst soll dem Volke gehören, nicht aber Privilegium eines Teils der Bevölkerung, einer Gesellschaftsklasse sein." Am 8. August 1890 wurde die „Freie Volksbühne Berlin“ gegründet.
Die Versuche, auch außerhalb von Berlin Volksbühnen zu gründen, scheiterten im Kaiserreich meist an der Zensur. Nach den Ersten Weltkrieg kam es dann unter den neuen politischen Verhältnissen in Deutschland zu einer flächendeckenden Volksbühnenbewegung.
1933 zwangen die Nationalsozialisten die Volksbühnen, sich der „Deutschen Bühne“ anzuschließen, die „grundsätzlich für die Erneuerung des Theaters im Geiste der nationalen Erhebung tätig sein“ sollte. Viele der ehemaligen ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder waren nach dem Zweiten Weltkrieg wieder dabei, als sich viele Vereine wieder gründeten. Einige Vereine hatten zeitweise eigene Theater, in denen sie aufführten, was auf staatlichen Bühnen nicht zu sehen war, z.B. in den 1950er Jahren Anne Frank in Bielefeld und 1963 Hochhuths „Stellvertreter“ in Berlin.
Bis heute ist das „soziale Sitzsystem“ ein Kennzeichen der Volksbühnen: Die Karten sind im Schnitt günstiger, weil ein Los- oder Rotationsverfahren über den Sitzplatz entscheidet. 2018 gab es 55 Volksbühnen mit 100.000 Mitgliedern in Deutschland, die eine Million Theaterbesuche ermöglichte. Fast alle Volksbühnen-Vereine liegen in Westdeutschland, nur einer im Osten (Chemnitz).
Die Ruhrfestspiele sind das älteste und zugleich eines der größten und renommiertesten Theaterfestivals Europas. Das Festival ist ein kulturelles Ereignis des Ruhrgebietes, das seine Ursprünge in der Nachkriegszeit hat.
Die Stadt Recklinghausen und der DGB sind Gesellschafter der Ruhrfestspiele, die 1947 gegründet wurden. Damals bedankten sich Schauspieler*innen aus Hamburg mit Aufführungen für die Solidarität der Recklingshäuser Bergleute, die im Winter zuvor Kohle zum Heizen der Theater an die Elbe geschickt hatten:
Der DGB-Filmpreis wird seit 1998 in Emden für einen gesellschaftlich in besonderer Weise engagierten Spiel- oder Dokumentarfilm vergeben. Hierzu gehören Themen wie Arbeit, Gleichberechtigung, Migration und Integration, Globalisierung, Umweltschutz oder andere gravierende soziale oder gesellschaftliche Problemszenarien.
Der DGB Filmpreis ist mit € 7.000,00 dotiert und wird ausgestattet vom DGB-Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt, von ver.di Niedersachsen - Bremen, IG Metall Küste, GEW Niedersachsen, IG BCE Nord, NGG Nord, EVG Region Nord, Arbeit und Leben Niedersachsen e.V. und von der GdP Niedersachsen.
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Der 2. Mai 1933 markierte das vorläufige Ende freier Gewerkschaften in Deutschland. Die Nationalsozialisten stürmten die Gewerkschaftshäuser und machten eine unabhängige Vertretung der Interessen von Arbeitnehmer*innen unmöglich. Mit Tagen des Mahnens und Gedenkens, wie dem 8. Mai oder 1. September, wollen die Gewerkschaften die Erinnerung wachhalten. Gleichzeitig arbeiten sie im Hier und Jetzt für eine lebendige und vielfältige Demokratie.
DGB/Simone M. Neumann
„Es ist immer und einzig die menschliche Arbeit, durch welche die Gemeinschaft lebt.“ Noch heute – rund 70 Jahre nach Gründung des DGB – gelten die Worte des ersten DGB-Vorsitzenden Hans Böckler. Damit menschliche Arbeit fair bezahlt wird und ein Leben in Würde möglich ist – dafür kämpfen die Gewerkschaften seit 1949.
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Am 1. September 1939 begann mit dem deutschen Überfall auf Polen einer der schrecklichsten Kriege der Menschheitsgeschichte mit 60 Millionen Toten. In Erinnerung daran erneuert der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Antikriegstages sein Bekenntnis zu Frieden und Solidarität der Völker und fordert den Vorrang ziviler Konfliktlösungen vor militärischen Interventionen.
Im Jahr 2020 begingen DGB und ver.di den Antikriegstag erstmals mit einem Livestream. U.a. war Slam-Poetin Kübra Böler aus Hamburg zugeschaltet, sie interpretierte das Anti-kriegs-Gedicht „Drei Minuten Gehör“ von Kurt Tucholsky: Im Jahr 2021 beging der DGB den Antikriegstag gemeinsam mit dem Gorki-Theater unter dem Titel „Krieg und Frieden im 21. Jahrhundert“
Am 2. Mai 1933 besetzten die Nationalsozialisten deutschlandweit die Gewerkschaftshäuser. Die Nazis beschlagnahtmen das Vermögen der Gewerkschaften und überfühtren es in die neugegründete Deutsche Arbeitsfront (DAF). Tausende Gewerkschafter*innen wurden an diesem Tag misshandelt und verhaftet. Einige wurden an Ort und Stelle ermordet. Andere verschwanden in Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern.
DGB erinnert an Zerschlagung freier Gewerkschaften am 2. Mai 1933
Fünf Gewerkschafterschicksale im Konzentrationslager Sachsenhausen
DGB und Gewerkschaften fordern, den 8. Mai zu einem bundesweiten Feiertag zu erklären: Darum muss der 8. Mai ein bundesweiter Feiertag werden
Für „Annette, ein Heldinnenepos“ wurde die Schriftstellerin Anne Weber mit dem Deutschen Buchpreis 2020 ausgezeichnet. „Mit souveräner Dezenz und feiner Ironie“ (Jury) erzählt sie die Lebensgeschichte von Anne Beaumanoir, Resistance-Kämpferin, Ärztin und Streiterin für ein unabhängiges Algerien.
Auf Einladung des DGB las Anne Weber in einem Livestream im Rahmen der Ruhrfestpiele aus ihrem Werk. Im Gespräch mit DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell und Literatur-Experte Thomas Böhm ging es auch um die Historie des Feiertags 8. Mai in Frankreich (Anne Webers Wahlheimat) und Deutschland.
Die Veranstaltung war kostenpflichtig und kann deshalb hier nicht bereitgestellt werden. Ein Text aus der Recklinghäuser Zeitung vom 11. Mai 2021 gibt eine gute Zusammenfassung: Von Widerstand, Mut und dem Kampf um Freiheit
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten:Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen
Gegen das Vergessen: Ein erinnerungspolkitisches Projekt von Luigi Toscano
Die Geschichte der Gewerkschaften: Von A wie Arbeitskampf bis Z wie Zetkin
Die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland werden überwiegend durch Beiträge der Nutzenden finanziert und sind damit weitgehend frei von kommerziellen Interessen. Sie sollen staatsfern organisiert sein und der Allgemeinheit dienen. In den Landesmedienanstalten (für kommerzielle Medien), Rundfunkräten, dem Hörfunkrat des Deutschlandradio und dem ZDF-Fernsehrat wachen viele gesellschaftliche Gruppen über das Programm und die Einhaltung der Mediengesetze. Auch Gewerkschafter*innen sind dabei. Hier erzählen sie, was ihre ehrenamtliche Arbeit ausmacht und wofür sie eintreten.
Marion Knappe
Referatsleiterin Medien- und Kulturpolitik
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand
Abteilung Grundsatz und Gute Arbeit
Keithstraße 1
10787 Berlin
E-Mail: marion.knappe@dgb.de
Telefon: 030 24 060 114