Um attraktiven und bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende und Studierende zu schaffen, braucht es Förderprogramme, Mietpreisregulierung und eine gemeinwohlorientierte Trägerschaft. Der DGB legt ein Konzept vor.
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Gerade in Ballungszentren und Universitätsstädten sind die Wohnkosten im vergangenen Jahrzehnt überproportional gestiegen. Auch in vielen ländlichen Regionen steigen die Mietpreise. Daher begrüßt der DGB ausdrücklich, dass die Bundesregierung ein Bund-Länder-Programm für junges Wohnen, also für Studierende und Auszubildende auflegen will – so steht es im Koalitionsvertrag. Dass die Situation der Studierenden und Auszubildenden mit Blick auf knappen Wohnraum und steigenden Mietpreisen besonderer Aufmerksamkeit bedarf, ist mehr als deutlich.
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: „Wenn unsere Gesellschaft mehr Fachkräfte braucht, dann muss sie auch dafür sorgen, dass die Auszubildenden mobiler sein können und sich in der Nähe des Ausbildungsbetriebs eine Miete leisten können. Die Wahl des Ausbildungsplatzes darf nicht von der Höhe der Mieten abhängen. Für Auszubildende und für Studierende brauchen wir bundesweit Angebote für attraktiven und bezahlbaren Wohnraum. Preisgebundene und qualitativ hochwertige Wohnheime für Azubis und Studierende müssen endlich flächendeckend eingerichtet werden, damit selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen in der Nähe der Ausbildungsstätte oder des Studienplatzes möglich ist. Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihr angekündigtes Förderprogramm für junges Wohnen schnell auf den Weg bringt.“
Laut Ausbildungsreport der DGB-Jugend können fast 60 Prozent der Auszubildenden „weniger gut“ oder „gar nicht“ selbstständig von ihrer Vergütung leben. Knapp die Hälfte der Auszubildenden erhält zusätzliche finanzielle Unterstützung, um über die Runden zu kommen. Die wenigsten können sich entsprechend ein eigenes Zimmer in der Nähe des Ausbildungsortes leisten. Folglich müssen zum Teil lange Fahrtwege zum Ausbildungsort in Kauf genommen werden. Das sorgt nicht nur für Stress, sondern auch für zusätzliche Kosten.
Ähnlich ist es bei Studierenden: Laut DSW-Sozialerhebung (2016) haben Studierende durchschnittlich ca. 918 Euro im Monat zur Verfügung. Neben der Unterstützung durch die Eltern sind immer mehr Studierende auf einen (Neben) Job angewiesen. Im Jahr 2016 haben 86 Prozent der Studierenden gejobbt, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Der durchschnittliche Mietpreis für ein WG-Zimmer beträgt etwa 414 Euro, haben Erhebungen von Wohnungsportalen ergeben. Aktuell stehen im Bundesdurchschnitt nur für gut neun Prozent der Studierenden geförderte Wohnheimplätze zur Verfügung, wobei diese nicht ausgewogen über das Bundesgebiet verteilt sind.
DGB und DGB-Jugend fordern die Einrichtung von flächendeckenden, attraktiven Azubi-Wohnheimen in Form von Azubi-Appartements. Für Studierende müssen die geförderten Wohnheimplätze ausgebaut werden. Aus wohnungspolitischer Perspektive ist hierbei der Dreiklang aus Förderprogrammen, Mietpreisbegrenzung und gemeinwohlorientierter Trägerschaft relevant.
Förderprogramme für Auszubildendenwohnen und studentisches Wohnen müssen flächendeckend im Bundesgebiet geschaffen werden (anstatt wie bisher als Flickenteppich nur in einigen Bundesländern). Bund und Länder sollen dafür Fördermittel bereitstellen, um möglichst langfristige, im Idealfall unbegrenzte (Mietpreis- uns Sozial-)Bindungen zu erzielen. Zentrale Adressaten der Förderung sind hierbei öffentliche, genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Wohnbauträger. Die aufzulegenden Förderprogramme sollen jedoch nicht nur den Neubau umfassen, sondern müssen vor dem Hintergrund ökologischer Nachhaltigkeit und einer kürzeren Errichtungsdauer auch auf den Bestand zielen. Hierzu zählt etwa die Bereitstellung von Fördermitteln für Sanierung, Umbau, Nachverdichtung und Aufstockung bereits bestehender Gebäude.
Die Miete in geförderten Azubi-Appartements und Wohnheimen soll nicht mehr als 25 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung betragen (derzeit liegt diese bei 836 Euro). Da sich die Miethöhe maßgeblich aus den Förderrichtlinien zuzüglich Möblierungs- und Nebenkosten ergibt, muss die Miethöhe zentral in den entsprechenden Förderrichtlinien festgelegt werden.
Zentral soll das zukünftige Förderprogramm für studentisches und Auszubildendenwohnen auf öffentliche und gemeinwohlorientierte Träger, Genossenschaften sowie Azubi- und Studierendenwerke fokussieren, um auslaufende Sozial- und Belegungsbindungen in privater Eigentümerschaft zu umgehen. Auch soll die Förderung mit vorab formulierten Qualitätskriterien verbunden werden, etwa hinsichtlich der räumlichen Ausstattung des Wohnens sowie der Mitbestimmung der Bewohner*innen von Azubi- und Studierendenappartements. Die von der Bundesregierung geplante neue Wohngemeinnützigkeit sowie Förderprogramme für junges Wohnen sollten ferner so ausgestaltet werden, dass sie auch für Arbeitgeber offen und attraktiv sind. Die Azubi-/ Studierenden-Wohnungen sollen nach sozialen Kriterien vergeben werden.
Mehr dazu im Positionspapier Junges Wohnen und in unserem Flyer
Die Schaffung flächendeckenden, attraktiven und bezahlbaren Wohnraums für Auszubildende und Studierende, das ein selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen in der Nähe zur Ausbildungsstätte ermöglicht, ist ein zentrales Anliegen des DGB. Um dies zu erreichen, braucht es einen Dreiklang aus Förderprogrammen, Mietpreisregulierung und gemeinwohlorientierter Trägerschaft.
Maximilian Fuhrmann
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