Tarifvertrag Leiharbeit:

Alle Infos auf einen Blick

Alle Infos zur Tarifrunde Leiharbeit

Verhandlungsergebnis in der Tarifrunde 2024 erzielt

Für die rund 700.000 Beschäftigten der Leiharbeitsbranche in Deutschland gibt es ab Oktober 2024 mehr Geld. Darauf haben sich die DGB-Gewerkschaften und der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) in der 3. Verhandlungsrunde geeinigt. In 2 Stufen sollen die Löhne um insgesamt 7,6 Prozent steigen. Die Erklärungsfrist zu den getroffenen Vereinbarungen wurde für beide Seiten auf den 19. März 2024 festgesetzt. Finde hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Tarifrunde Leiharbeit und zum Tarifabschluss 2024.

Tarifwende

Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Darum brauchen wir eine Tarifwende

Alles Wichtige rund um die Tarifverträge in der Leiharbeit

Was ist der Tarifvertrag Leiharbeit/Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung?

Der Tarifvertrag Leiharbeit regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Leiharbeit. In ihm ist zum Beispiel festgelegt: 

Manchmal werden auch die Begriffe "Tarifvertrag Zeitarbeit" oder "Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung" genutzt. Dabei meinen alle Begriffe den gleichen Tarifvertrag. 

Wann startete die Tarifrunde 2024?

Am 15. Dezember 2023 starteten in Frankfurt am Main die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der Leiharbeit. Nach 2 zuvor ergebnislosen Verhandlungsrunden wurde die Tarifrunde 2024 in der 3. Verhandlungsrunde am 1. März 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Erklärungsfrist zu den getroffenen Vereinbarungen wurde für beide Seiten auf den 19. März 2024 festgesetzt.

Was forderten die Gewerkschaften in der Tarifrunde 2024?

Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert für die laufende Tarifrunde die Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Daher wurden die Entgelttarifverträge bereits gekündigt und laufen Ende März 2024 aus.

Für wen gelten die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit?

Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 816.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland. Und zwar für alle Leiharbeiter*innen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist oder – ohne Mitglied zu sein – eines der beiden Tarifwerke anwendet.

Wer verhandelt bei den Tarifverhandlungen Leiharbeit?

Folgende Tarifparteien sitzen bei den Tarifverhandlungen Leiharbeit am Verhandlungstisch, um einen Tarifvertrag abzuschließen: 

  • auf Seiten der Arbeitnehmer*innen: DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit, also unsere acht Gewerkschaften unter Verhandlungsführung des DGB
  • auf Seiten der Arbeitgeber: Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus den beiden Arbeitgeberverbänden iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) besteht.
Wie lange gilt der Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit wird rechtzeitig die Forderungen für die nächste Tarifrunde aufstellen. Die Arbeitgeberseite wird dann zu Verhandlungen aufgefordert.

Was passierte in der Tarifrunde 2022? Gab es Aktionen der Gewerkschaften und Beschäftigten?

Nur durch den Druck unserer Kolleg*innen konnte ein Erfolg in der Leiharbeit erzielt werden: Am 14.12.2022 demonstrierten mehrere hundert Beschäftigte der Leiharbeitsbranche aus ganz Deutschland vor dem Verhandlungshotel in Berlin für ordentliche Erhöhungen und einen Inflationsausgleich. 

Du bist noch kein Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft? Hier Mitglied werden und die Verhandlungsmacht der DGB-Gewerkschaften stärken. 

Wie kann ich mich über Tarifrunden in der Leiharbeit informieren?

Deine Gewerkschaft informiert dich über laufende Tarifrunden. Außerdem versenden wir während einer Tarifrunde regelmäßig den Newsletter "Tarifinfo" per Mail. Abonniere ihn jetzt.

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Realer Lohnzuwachs für Leiharbeiter*innen
Nach äußerst zähen Verhandlungen haben wir einen guten Abschluss erreicht, der den Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche einen realen Lohnzuwachs bringt. In der Laufzeit von 18 Monaten werden die Tabellenentgelte in 2 Stufen um insgesamt 7,6 Prozent angehoben. Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn konnte deutlich vergrößert werden. Dadurch erhöhen sich auch die Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder.
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied

Wie viel verdient man in der Leiharbeit? Welche Tariftabelle gilt aktuell?

Im Januar 2023 konnten wir als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit nach 3 harten Verhandlungsrunden Tariferhöhungen für die Entgeltgruppen 3 bis 9 durchsetzen: Die Entgelte steigen bis Januar 2024 in zwei Stufen um bis zu 13,07 Prozent. Für die Entgeltgruppen 1 bis 2b hatten wir bereits im Sommer 2022 Verbesserungen erzielt. Mitglieder der DGB-Gewerkschaften können außerdem zweimal jährlich einen Mitgliederbonus über jeweils bis zu 350 Euro erhalten. 

Je nach Entgeltgruppe liegt das Stundenentgelt damit seit April 2023 zwischen 13 Euro und 25,14 Euro. 

Am 1. Januar 2024 werden die Gehälter erneut erhöht. Leiharbeiter*innen erhalten dann zwischen 13,50 Euro und 25,89 Euro je Stunde. 

Die aktuelle Tariftabelle Leiharbeit für alle Entgeltgruppen

Entgeltgruppe (EG)Stundenentgelte in Euro ab 1.4.2023Stundenentgelte in Euro ab 1.1.2024
113,0013,50
2a13,2013,80
2b13,5014,15
314,5515,06
415,3815,92
517,2517,85
619,2419,82
722,3923,06
823,9724,69
925,1425,89

Arbeitgeber verweigern Inflationsprämie

Wir Gewerkschaften hatten neben einer Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Dies scheiterte an einer massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber. Die einzig mögliche Lösung war, dies in Branchenverhandlungen zu vertagen. Deshalb wurde für die Branchenzuschlagstarifverträge ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge zeitnah neu verhandelt werden. 

Branchenzuschlagstarife existieren bisher in folgenden Branchen:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Chemische Industrie
  • Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Kautschukindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbau
  • Papier erzeugende Industrie
  • Papier/Pappe/Kunststoffe verarbeitende Industrie
  • Druckindustrie für gewerbliche Arbeitnehmer 
  • Schienenverkehrsbereich

Wie hoch ist der Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder in der Leiharbeit?

Leiharbeiter*innen, die mindestens 6 Monate Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind und dies per Mitgliederbescheinigung dem Arbeitgeber nachweisen, erhalten 2-mal jährlich eine Extrazahlung von jeweils bis zu 350 Euro: den Mitgliedervorteil, der zusätzlich zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird.

Je länger man beim Verleihunternehmen beschäftigt ist (Dauer der Betriebszugehörigkeit), umso höher ist der Mitgliedervorteil. Diese "Betriebszugehörigkeit" wird zu festgelegten Tagen berechnet: den sogenannten Stichtagen. Das sind für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld der 30. Juni beziehungsweise für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld der 30. November

Der Mitgliedervorteil wird also 2-mal pro Jahr ausgezahlt. Deshalb muss auch 2-mal im Jahr ein Antrag beim Verleiher gestellt werden.

Mitgliedervorteil Leiharbeit

Zusätzliche Zahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften: 

Beschäftigungsdauer beim VerleihbetriebZusätzlich zum Urlaubsgeld 2023Zusätzlich zum Weihnachtsgeld 2023
nach dem 6. Monat100 EUR250 EUR
im 2. und 3. Jahr200 EUR350 EUR
ab dem 4. Jahr350 EUR500 EUR

Mitglieder unserer Mitgliedsgewerkschaften können sich hierzu bei ihrer Gewerkschaft entsprechend beraten lassen.

Wichtig: Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. 

So erhältst du den Mitgliedervorteil: Diese Fristen gelten

Neue Fristen für 2023 beachten!

Voraussetzung für den Mitgliedervorteil in der Leiharbeit ist, dass man

  1. mindestens 6 Monate Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft ist und
  2. mindestens seit 6 Monaten in einem Verleihbetrieb beschäftigt ist.

Wer seinen Antrag rechtzeitig stellt, erhält die Extrazahlung für Mitglieder. 

Dafür muss der Antrag für den Mitgliedervorteil in folgenden Zeiten beim Verleiher gestellt werden:

  • Extrazahlung zum Urlaubsgeld: ab dem 19. Mai bis spätestens 30. Juni 2023
  • Extrazahlung zum Weihnachtsgeld: ab dem 19. Oktober bis spätestens 30. November 2023

Der Antrag kann formlos, z.B. auch per E-Mail gestellt werden. Wichtig: Lege dem Antrag deine Mitgliedsbescheinigung bei.

Hier geht's zur Kontaktadressen der DGB-Gewerkschaften für die Mitgliedsbescheinigung.

Der Musterantrag hier zum Download

  • Musterantrag für den Mitgliedervorteil Leiharbeit (PDF, 196 kB) Download PDF

Noch nicht Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft?

Wir setzen uns in den DGB-Gewerkschaften gemeinsam für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit ein. Der Mitgliedervorteil konnte nun endlich erreicht werden, aber zum Beispiel auch mehr Urlaubstage für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche. Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto mehr Verhandlungsmacht haben wir in den Tarifrunden – und desto mehr können wir für dich durchsetzen.

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