Deutscher Gewerkschaftsbund

20.09.2018

Berufliche Bildung für ein neues Zeitalter

einblick Oktober 2018

Die Bundesregierung will das Berufsbildungsgesetz fit machen für die digitale Arbeitswelt. Der DGB hat ein umfassendes Konzept vorgelegt, wie die Novellierung aussehen soll.

Symbolbild: Ausbilder / Meister / Handwerksmeister mit Jugendlichen Auszubildenden / Azubis in Werkstatt Kfz-handwerk

Colourbox

1. Was regelt das Berufsbildungsgesetz?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die betriebliche Berufsausbildung und ist somit das Fundament für die duale Ausbildung. Das Gesetz definiert den gesamten Rahmen der Ausbildung, etwa den Umfang der Probezeit, Kündigungsfristen, aber auch welche Qualifikationen AusbilderInnen erfüllen müssen und wie das Prüfwesen organisiert ist. Das BBiG legt zudem fest, wie neue Ausbildungsberufe konzipiert und anerkannt werden können. Das ist mit Blick auf digitale Berufsbilder von entscheidender Bedeutung. Außerdem umfasst das BBiG die Bereiche Fortbildung und berufliche Umschulung.

2. Warum muss das BBiG novelliert werden?

Das BBiG gilt seit 1969. Zuletzt überarbeitet wurde es vor 13 Jahren. Seitdem hat sich viel getan in der Arbeitswelt. Auch wenn die duale Ausbildung einen exzellenten Ruf hat, gibt es in verschiedenen Branchen Probleme mit der Ausbildung. Der DGB-Ausbildungsreport belegt seit Jahren die Klagen der Auszubildenden in bestimmten Branchen über schlechte Ausbildungsorganisation, geringe Bezahlung und viele Überstunden. Vor allem die schlechte Vergütung in einigen Bereichen ist ein großes Problem. Denn ohne attraktive Bedingungen lässt sich kein Nachwuchs finden. Auch der Anstieg von dual Studierenden stellt eine Herausforderung dar. So gibt es bisher nur unzureichende Qualitätsstandards und Schutzrechte für dual Studierende.

3. Das fordert der DGB

Damit die Ausbildung in allen Bereichen attraktiver wird, fordern DGB und DGB-Jugend seit Jahren eine Mindestausbildungsvergütung. Diese soll 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Vergütung betragen. In einem Positionspapier hat der DGB weitere Aspekte auf geführt, die bei einer Novellierung berücksichtigt werden sollten. So gelte es klar zustellen, wie Ausbildungsmittel finanziert und Azubis für den Berufsschulunterricht freigestellt werden, damit sie nach Schulschluss nicht in den Betrieb müssen. Festgelegt werden soll, dass Arbeitgeber Auszubildenden gegenüber, die sie nicht übernehmen wollen, dies drei Monate vorher ankündigen. Auch das Prüfungswesen soll nach Meinung des DGB zukunftsfest gemacht werden. Das Verfahren, wie Prüfungsausschüsse berufen und eingesetzt werden, soll transparenter werden. Eine Novelle müsse die bezahlte Freistellung und den Anspruch auf Weiterbildung der PrüferInnen konkret verankern.

4. Das hat die Bundesregierung vor

Die Bundesregierung kündigt im Koalitionsvertrag an, das BBiG zu novellieren. Unter anderem möchte Schwarz-Rot eine Modernisierung im „Hinblick auf eine digitale Ausbildungsstrategie sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreichen“. Konkret wird nur die Mindestausbildungsvergütung erwähnt, die eingeführt werden soll. Wie hoch diese ist und wie die Modernisierung konkret aussehen soll, wird nicht beschrieben.

5. Das ist der Fahrplan

Der Gesetzentwurf für ein modernes BBiG soll voraussichtlich Anfang 2019 veröffentlicht werden. Danach wird der Bundestag das Vorhaben beraten. Das Gesetz soll dann vor der Sommerpause 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Das DGB-Positionspapier zum Download:

Das fordert der DGB...

Fahnen mit DGB-Logo im Wind

DGB

  • Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Vergütung
  • Finanzierung von Ausbildungsmitteln klarstellen
  • Sichere Perspektiven nach der Ausbildung
  • Dreimonatige Ankündigungsfrist bei Nicht-Übernahme
  • Auszubildende und Studierende im Betrieb gleichstellen
  • BBiG auf betriebliche Praxisphase dual Studierender ausweiten
  • Berichterstattung zur Berufs-bildung auf nicht-duale Ausbildung und duale Studiengänge ausweiten
  • Neugestaltung von Berufsbildern (Ordnungsarbeit) durch Sozialpartner verbindlich festschreiben
  • Fortbildungsrahmenpläne verankern
  • Das unabhängige Prüfwesen zukunftsfest machen
  • Bezahlte Freistellung und Weiterbildung für PrüferInnen
  • Transparente Verfahren bei der Berufung, Zusammensetzung und Einsatz von Prüfungsausschüssen
  • Parität der Prüfungsausschüsse muss gewahrt bleiben
  • Belastbare Systeme der Qualitätssicherung entwickeln
  • Eignung der Ausbildungsbetriebe verbindlich regeln

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