Deutscher Gewerkschaftsbund

07.10.2015
Welttag für menschenwürdige Arbeit

Gute Arbeit muss auch bei Sport-Events selbstverständlich werden

Die menschenverachtenden Zustände auf den Baustellen für die Fußball-WM 2022 in Katar zeigen: Bei etlichen großen Sportereignissen zählen Arbeitnehmerrechte kaum etwas – oder haben für Organisatoren, Ausrichter und Sponsoren zumindest keine Priorität. Darüber diskutierten DGB und Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) am 7. Oktober, dem Welttag für menschenwürdige Arbeit, in Berlin.

Das Ziel des Engagements für Gute Arbeit rund um internationale Sportevents umriss der stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung und ehemalige Vorsitzende des DGB Michael Sommer: "Wir wollen ein Klima, in dem Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit so selbstverständlich sind, dass wir keine Kampagne mehr machen müssen, um das durchzusetzen."

Michael Sommer, DGB/FES-Veranstaltung "Fair Play - Gute Arbeit bei Sportgroßereignissen"

Der stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung und ehemalige Vorsitzende des DGB, Michael Sommer (r.), zieht ein Resümee der Veranstaltung: Es brauche einen langen Atem, Arbeitnehmerrechte bei allen Sportgroßereignissen durchzusetzen. Aber es habe sich bereits viel getan - am Thema Arbeitnehmer- und Menschenrechte komme kein Veranstalter und kein Unternehmen mehr vorbei. DGB

Zum Welttag für menschenwürdige Arbeit des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), der 2015 bereits zum achten mal begangen wird, diskutierten deshalb der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Friedrich-Ebert-Stiftung gemeinsam bei der Veranstaltung Fair Play - Gute Arbeit bei Sportgroßereignissen in Berlin, wie sich Gute Arbeit bei Sportgroßereignissen wie der Fußball-WM 2022 in Katar oder den Olympischen Spielen tatsächlich durchsetzen lässt – und wie sich die teils massiven Verletzungen von Arbeitnehmer- und Menschenrechten im Vorfeld und während solcher "Events" künftig verhindern lassen.

Druck ausüben – aber auf wen?

Bei einer der Podiumsdiskussionen stand genau diese Frage im Fokus. Vor allem diskutierten die TeilnehmerInnen, auf welche Akteure der weltweiten Sportszene Gewerkschaften und Menschenrechts-Organisationen Druck ausüben sollten, um ihre Ziele zu erreichen. Beauftragte Unternehmen wie die Baufirmen in Katar? Sponsoren? Oder die Veranstalter wie die FIFA oder das Internationale Olympische Komitee (IOC)?

Phil Bloomer vom Business and Human Rights Resource Centre wies darauf hin, dass sowohl die FIFA als auch das IOC ihre Sportevents weiterhin in Länder vergeben, in denen Menschenrechte regelmäßig verletzt werden.

Uwe Polkaehn

© Peter Bisping

Olympia und Gute Arbeit: Hamburg zeigt, wie es gehen könnte

Im Rahmen der Veranstaltung "Fair Play - Gute Arbeit bei Sportgroßereignissen" trafen auch Uwe Polkaehn (Foto), Vorsitzender des DGB-Bezirks Nord, und Alfons Hörmann, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), zum Gespräch zusammen. Thema der Diskussion: "Olympiade der guten Arbeit in Hamburg". Denn der DGB hat sich früh in die Olympiabewerbung der Hansestadt für 2024 eingebracht und das Thema Gute Arbeit fest verankert. Ein echtes Beispiel guter Praxis: Der DGB-Bezirk hat mit dem Deutschen Olympischen Sportbund sowie den Regierungschefs der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein eine gemeinsame Absichtserklärung („Letter of Intent“) verabschiedet. Der besagt: Nach einem positiven Ausgang des Hamburger und Kieler Referendums im Rahmen der Bewerbung für die Olympischen Spiele 2024 werden Eckpunkte für ein „Olympia der Guten Arbeit“ in einer Vereinbarung konkret festgehalten und diese anschließend gemeinsam umgesetzt.

Da die Veranstalter ihre Vergabepraxis kurzfristig nicht ändern würden, so Bloomer, müsse man beim Einsatz für Gute Arbeit auf jeden Fall auch die Unternehmen in den Blick nehmen, die mit den Events zu tun haben: Sowohl Firmen, die vor Ort in den Gastgeberländern rund um die Turniere tätig sind, als auch die "großen Marken" wie die Sponsoren der Veranstaltungen.

Schutz von "Whistleblowern"

Sowohl Bloomer als auch Christopher Schuller vom Deutschen Institut für Menschenrechte sprachen sich für einen besseren Schutz von "Whistleblowern" aus. Es müsse für Beschäftigte im Umfeld der Sportgroßereignisse möglich sein, auf Missstände an ihren Arbeitsplätzen hinzuweisen, ohne Diskriminierungen fürchten zu müssen.

FC Barcelona wegen Sponsoring durch Qatar Airways in der Kritik

David Norton vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) zeigte sich überzeugt, dass sich das Thema "Arbeitnehmer- und Menschenrechte im Sport" punktuell immer wieder in die breite Öffentlichkeit bringen lässt.

Als der FC Barcelona Anfang 2015 seinen Trikotsponsor-Vertrag mit der staatlichen Qatar Airways aus Katar verlängern wollte, hätten es der IGB und die internationale Gewerkschaftsbewegung geschafft, sowohl in Barcelona als auch in der internationalen Presse eine wochenlange Debatte zu starten, ob ein solches Unternehmen ein würdiger Sponsor für einen Club wie "Barca" sei. Selbst einige Kandidaten für die Führungsgremien des FC Barcelona hätten sich vor den Clubwahlen wegen der Arbeitnehmer- und Menschenrechtsverletzungen in Katar gegen ein Sponsoring durch Qatar Airways ausgesprochen. Zwar wurde der Sponsorenvertrag letztendlich doch verlängert. Immerhin habe Qatar Airways aber etliche seiner für Arbeitnehmer besonders diskriminierenden Anstellungsbedingungen ändern müssen, so Norton. Es sei also möglich, mit öffentlichem Druck Effekte zu erzielen.

Arbeiter in Doha, Katar

Glaspaläste gleich neben Baustellen mit teils menschenverachtenden Arbeitsbedingungen: So präsentiert sich derzeit Katar, in dem 2022 die Fußball-Weltmeisterschaft stattfinden soll (hier: Wanderarbeiter am Rand einer Baustelle in Doha). Jabiz Raisdana / Flickr.com, CC BY-NC 2.0


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