Deutscher Gewerkschaftsbund

18.05.2012
klartext 18/2012

Öffentliche Daseinsvorsorge darf kein Geschäft werden

Die EU-Komission will öffentliche Dienstleistungen stärker dem wirtschaftlichen Wettbewerb aussetzen. Doch wenn die Privatwirtschaft bei Trinkwasser, Müll und Verkehrswegebau mitmischt, drohen den VerbraucherInnen höhere Kosten bei geringerer Qualität. Gleichzeitig geraten die Arbeitsbedingungen unter Druck und die Kommunen verlieren weitere Zuständigkeiten.

Stellen Sie sich vor, Sie rühren die Milch für Ihr Baby mit Leitungswasser an und kurz darauf bekommt es Magenkrämpfe, weil das Wasser chemische Rückstände enthielt. Warum? Ihr Wasserversorger - ein privatwirtschaftliches Unternehmen - hatte weniger gründlich gefiltert als es die Top-Standards in Deutschland vorsehen. Trotzdem ist der Kubikmeter Wasser teurer als früher, noch unter der Regie Ihres kommunalen Stadtwerks.

Grafik: Wie streng überprüft Ihr Wasserversorger das Trinkwasser auf Schadstoffe

Noch wird das Trinkwasser in Deutschland streng kontrolliert. Die Bürger wissen um die hohe Qualität des wichtigsten Lebensmittels. Grafik DGB; Umfrage: Z.E.S.K., "Qualität und Image von Trinkwasser in Deutschland, Januar 2012

Das könnte drohen, wenn sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zu Dienstleistungskonzessionen durchsetzt und damit öffentliche Aufgaben dem Wettbewerb aussetzen. Das Regelwerk ist in den Beratungen und soll noch in diesem Jahr vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Die Gefahr: Soziale, ökologische und qualitative Standards geraten unter Druck, wenn künftig auch private Anbieter um das risikoarme Geschäft mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen buhlen. Deshalb lehnt der DGB den EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe ab. Es drohen höhere Kosten und mindere Qualität für die VerbraucherInnen, schlechtere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sowie der Verlust kommunaler Handlungsspielräume.

Die viel beschworenen Rechtsunsicherheiten, die von der EU-Kommission als Hauptgrund für die neuen Richtlinien genannt werden, gibt es nicht. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof in vielen Urteilen entschieden, dass zentrale Grundsätze des EU-Primärrechts (Transparenz, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit) auch für Dienstleistungskonzessionen gelten. Öffentliche Auftraggeber müssen sich also längst an europarechtliche Grundsätze halten.

Rechtssicherheit ist allerdings für Existenz sichernde Tarifverträge nötig – es muss klargestellt werden, dass sie weiterhin Bestand haben und nicht unterlaufen werden können. Im Gegenteil: Tarifpolitische Standards sollten ausgebaut werden. Was ist noch wichtig? In Deutschland unterliegt das Lebensmittel und öffentliche Gut Wasser hohen Qualitätsanforderungen – das muss auch so bleiben! Die Möglichkeit, soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorschreiben zu können, darf nicht weiter eingeschränkt werden. Die Kommunen sollen auch künftig ihr verfassungsrechtlich verankertes Recht auf kommunale Selbstverwaltung behalten, um öffentliche Daseinsvorsorge gestalten und kontrollieren zu können. Dazu zählt auch, dass Direktvergaben und die interkommunale Zusammenarbeit nicht eingeschränkt werden dürfen. Kurz: Wir brauchen einen handlungsfähigen Staat. Soziale Grundrechte dürfen nicht den EU-Marktfreiheiten geopfert werden!

Um die Öffentlichkeit aufzurütteln, eignet sich das erste europäische Bürgerbegehren „Wasser ist ein Menschenrecht“, initiiert von den europäischen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (EGÖD). Ab sofort müssen innerhalb von maximal zwölf Monaten aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten eine Millionen Unterschriften gesammelt werden; in Deutschland wenigstens 130.000.

Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den Anspruch jedes Menschen auf Wasser als Grundrecht hervorzuheben und die Kommission aufzufordern, sich dafür weltweit einzusetzen. In Europa gibt es circa zwei Millionen Menschen, die nicht mit Wasser- und Abwasserdienstleistungen versorgt sind! Mit der Anerkennung von Wasser und Abwasserversorgung als Menschenrecht sollen auch alle Versuche gestoppt werden, den Wettbewerb im Binnenmarkt für dieses Grundnahrungsmittel einzuführen. Wasser muss Aufgabe der Mitgliedsstaaten bleiben und darf nicht dem Profitstreben ausgeliefert werden.

Infos: www.right2water.eu/de


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Ge­werk­schaf­ten ge­gen wei­te­re Pri­va­ti­sie­rung der Was­ser­ver­sor­gung
Peter Wetzel/pixelio.de
Die EU will öffentliche Aufgaben wie die Wasserversorgung für den Wettbewerb frei geben. Um diese Liberalisierung des Wassermarktes zu verhindern, haben die Gewerkschaften im Juni 2012 die europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ gestartet. Mehr als eine Million BürgerInnen haben die europäische Bürgerinitiative bisher unterzeichnet.
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