Frau hat eine Münze in einer Hand und will diese in ein Portemonnaie, welches sie in der anderen Hand hält, einstecken.

Armutsbekämpfung

Existenzsichernde Sozialleistungen müssen vor Armut schützen. Die Leistungen müssen bedarfsdeckend sein und für alle, die Hilfe benötigen, zugänglich sein.

Worum geht es?

Die Überwindung der Armut in einem reichen Land wie Deutschland ist für uns als DGB ein zentrales politisches Anliegen.

Für das Ausmaß der sozialen Ungleichheit sowie der Armut am unteren Ende der Wohlstandsskala ist ein entscheidender Faktor, wie der erarbeitete, gesellschaftliche Reichtum zwischen "Arbeit und Kapital" verteilt wird. Hier engagiert sich der DGB stark für Gute Arbeit und höhere Löhne über mehr tarifliche Bezahlung.

Neben dieser Primärverteilung kommen den umverteilenden Steuer- und Sozialleistungssystemen hohe Bedeutung zu – und hier insbesondere den Sozialleistungen, die ihrem Anspruch nach einen existenzsichernden Charakter haben. Daher liegt der Fokus unserer politischen Arbeit im Rahmen der Armutsbekämpfung auf der Grundsicherung, dem Kinderzuschlag und auch dem Wohngeld.

Ein Schwerpunkt in der Vergangenheit war die Überwindung des kritikwürdigen Hartz-IV-Systems durch das Bürgergeld, das aber mit der “Neuen Grundsicherung” teilweise wieder rückabgewickelt wurde. Zwar konnten einige substanzielle Fortschritte wie die verbesserte Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten werden, die hochproblematische Verschärfung der Sanktionen konnte aber nicht verhindert werden.

Aktuell engagieren wir uns für eine gute Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, die dafür sorgt, dass finanzielle Hilfen auch bei allen Familien ankommen und die soziale Teilhabe von Kindern deutlich verbessert wird.

Ein Dauerbrenner ist die konstruktiv-kritische Begleitung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung. Dabei setzen wir uns als DGB dafür ein, dass der Armutsbericht nicht nur deskriptiven Charakter hat, sondern auch politische Schlussfolgerungen enthält, wie Armut reduziert werden kann.

Um unsere politischen Ziele der Armutsbekämpfung durchzusetzen, kooperieren wir mit anderen Akteuren wie etwa den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden oder dem Netzwerk der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen – beispielsweise im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum oder der Nationalen Armutskonferenz (nak).

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Arbeitsmarktpolitik

Neue Grundsicherung

Das erst zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Bürgergeld ist schon wieder Geschichte. Es wurde durch eine “Neue Grundsicherung” ersetzt, mit der einige fortschrittliche Elemente des Bürgergeldes wieder rückabgewickelt wurden. Zwar konnten einige Elemente erhalten werden, wie beispielsweise das Weiterbildungsgeld, dass das Nachholen von Berufsabschlüssen erleichtert. Doch der Wesenskern der Neuen Grundsicherung konnte nicht verhindert werden: Pflichtverletzungen und insbesondere Terminversäumnisse werden künftig deutlich schärfer sanktioniert. Werden meh-rere Termine unentschuldigt versäumt, wird der Regelsatz vollständig entzogen und bei Single-Haushalten auch die Wohnkosten nicht weitergezahlt.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben dies in einer Stellungnahme  im Gesetzge-bungsverfahren scharf kritisiert: In der geplanten Reichweite sind die verschärften Sanktionen nicht erforderlich und sozialpolitisch völlig inakzeptabel – vor allem im Hinblick auf drohende Wohnungs-losigkeit mit all ihren Folgeproblemen und -kosten.

Nachdem Bundestag und Bundesrat die „Neue Grundsicherung“ beschlossen haben, sind nun zwei Aspekte entscheidend:

  • In der Sanktionspraxis muss darauf geachtet werden, dass die Vorgaben des Bundesverfas-sungsgerichts konsequent beachtet werden und vulnerable Gruppen, wie etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen, nicht sanktioniert werden.
  • Wer mehr fordert muss auch mehr fördern: Der Einsatz der aktiven Förderinstrumente muss ausgeweitet und die Jobcenter ausreichend finanziert werden.
     

Arbeit lohnt sich!

Die Abschaffung des Bürgergeldes wurde mit einer massiven Stimmungsmache vorbereitet, vor allem die die Höhe des Bürgergeldes stand stark in der Kritik: Teile der Union und der FDP sowie einige Arbeitgebervertreter versuchen mit teils falschen Zahlen und unvollständigen Rechnungen Beschäftigte und Bürgergeldberechtigte gegeneinander auszuspielen und behaupten, Arbeit lohne sich nicht mehr. Wenn sauber gerechnet wird und die Sozialleistungen mitberücksichtigt werden, die Arbeitnehmer*innen zustehen, ergeben sich deutliche Lohnabstände. Dies belegen unsere detaillierten Beispielrechnungen.

Unsere Forderungen

  • Jobcenter ausreichend finanzieren
    Damit die Jobcenter ihre anspruchsvollen Aufgaben gut erledigen können und damit die durch das Bürgergeldgesetz stark verbesserte Förderung der Weiterbildung ihre volle Wirkung entfalten kann, benötigen die Jobcenter ausreichende finanzielle Mittel.
  • Regelsätze armutsfest machen
    Anders als derzeit darf sich die Herleitung nicht in einem Zirkelschluss nur auf die Ärmsten der Armen (untere 15 Prozent der Single-Haushalte) beziehen und willkürliche Streichungen von Positionen als vermeintlich nicht regelsatzrelevant müssen unterbleiben
  • Wohnkosten realistisch bemessen
    Die Vorgaben für die Kommunen zur Bestimmung der örtlichen Angemessenheitsgrenzen müssen so konkretisiert werden, dass sichergestellt ist, dass zu diesen Konditionen auch freie Wohnungen am örtlichen Markt verfügbar sind.
  • Erwerbsarbeit stärker wertschätzen
    Die leistungsmindernde Anrechnung von Erwerbseinkommen muss so reformiert werden, dass Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit ausweiten, durchgängig auch ein höheres verfügbares Einkommen erzielen.
  • Förderkonditionen für den Sozialen Arbeitsmarkt verbessern
    Die Förderkonditionen (§ 16i SGB II) müssen so verbessert werden, dass mehr 3-, 4- und 5-jährige Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Dazu müssen gemeinwohlorientierte Betriebe erhöhte Lohnzuschüsse erhalten. Die Jobcenter müssen noch stärker darauf hinwirken, dass Frauen und Menschen mit Migrationserfahrung entsprechend ihres Anteils gefördert werden.
Alternativer Text Hier
Sanktionen bis zum Entzug aller Leistungen sind verfassungsrechtlich fragwürdig
Sanktionen bis zum Entzug aller Leistungen einschließlich der Miete sind ein politischer Irrweg und verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Regierung nimmt sogar in Kauf, Kinder mit in die Abwärtsspirale zu schicken, nur um ein populistisches Signal der Härte gegen Arbeitslose zu setzen. Damit werden jetzt auch Menschen bestraft, die keine Schuld an ihrer Lage trifft, sondern die psychisch krank geworden sind oder in schweren Lebenskrisen stecken. Wer wirklich mehr Beschäftigung will, darf nicht nach denen treten, die wieder auf die Füße kommen sollen, sondern muss beim Aufstehen unterstützen: Mit mehr Ausbildung, besserer Weiterbildung und mehr öffentlich geförderten Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt.
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied

Reform des Sozialstaats

Kommissionsvorschläge im Interesse der Menschen umsetzen

Die im Januar 2026 veröffentlichen Vorschläge der Kommission zur Reform des Sozialstaats zielen darauf ab, die steuerfinanzierten Leistungen, einfacher, leichter zugänglich, digitaler, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Diese Ziele unterstützt der DGB vollumfänglich.

Viele der Vorschläge haben das Potential, zu substanziellen Fortschritten bei der Modernisierung des Sozialstaats im Interesse der Menschen beitragen zu können.

Positiv ist, dass der Kommissionsbericht das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bekräftigt, dass das soziale Schutzniveau erhalten werden soll. Aus Sicht des DGB bedeutet dies, dass das Leistungsniveau der bisher vorgelagerten Systeme Wohngeld und Kinderzuschlag, die in die Grundsicherung integriert werden sollen, im Ergebnis erhalten bleibt und niemand gegenüber dem Status quo schlechter gestellt werden darf.

Entscheidend für den konkreten Nutzen der Reformvorschläge ist, wie sie im Detail ausgestaltet und umgesetzt werden. 

Neusystematisierung von Sozialleistungen

Herzstück der Kommissionsempfehlungen ist die Bündelung von steuerfinanzierten Sozialleistungen: Leistungen nach SGB II und SGB XII, der Kinderzuschlag sowie das Wohngeld sollen in einem einheitlichen und deutlich vereinfachten materiellen Sozialleistungsgesetz aufgehen. Zukünftig soll es nur noch zwei Behördenstränge geben: Die Jobcenter für Erwerbsfähige und die Sozialämter für Nicht-Erwerbsfähige.

Diese vorgeschlagene Bündelung wird – gut umgesetzt – die Leistungsgewährung substanziell verbessern: Mehrfachanträge bei unterschiedlichen Sozialbehörden werden obsolet und Leistungen aus einer Hand erbracht. Verschiebebahnhöfe zwischen konkurrierenden Leistungen und Zuständigkeitswechsel werden beendet. 

Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob die konkret vorgeschlagene Zuständigkeit der Jobcenter (bzw. der Sozialämter für nicht Erwerbsfähige) zielführend ist, um den Zugang zu Leistungen zu erleichtern. Denn die Zugangsschwelle zu den Jobcentern ist für viele Arbeitnehmer*innen viel höher als etwa der Zugang zur Familienkasse, die durch das Kindergeld vertraut ist und deren Arbeitsweise als bürgerfreundlich erlebt wird.

Zudem ist fraglich, ob das Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel, einerseits Leistungskürzungen auszuschließen und einer verfassungskonformen Leistungsgewährung andererseits in einer einheitlichen, von den Jobcentern administrierten Grundsicherung restlos aufgelöst werden kann.
Daher sollten Alternativen geprüft und diskutiert werden, wie sich das richtige Anliegen der Bündelung von Leistungen jenseits der Jobcenter administrieren lässt.

Verbesserung von Erwerbsanreizen

Die Kommission schlägt vor, geringe Erwerbseinkommen – voraussichtlich bis zur Geringfügigkeitsgrenze (von 603 Euro) – stärker als heute und höhere Erwerbseinkommen weniger stark anzurechnen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern schon lange, Erwerbsarbeit stärker wertzuschätzen, indem Erwerbseinkommen weniger stark leistungsmindernd angerechnet und insbesondere die 100-Prozent-Anrechnung ab 1.200 Euro (mit Kind 1.500 Euro) brutto aufgeben wird.

Der Kommissionsvorschlag würde diese Forderung bezogen auf (höhere) sozialversicherungspflichtige Einkommen 1:1 umsetzen. Allerdings werden beim Kommissionsvorschlag diese Verbesserungen bei höheren Einkommen durch eine Schlechterstellung von Erwerbstätigen mit geringen Einkommen erkauft.

Rechtsvereinfachung

Die Kommission schlägt u.a. vor, das Kindergeld antragslos zu gewähren, Einkommensbegriffe und weitere Rechtsbegriffe zu vereinheitlichen, Leistungen stärker zu pauschalieren und Verwaltungsaufwand zu reduzieren, etwa indem die Bagatellgrenze für Rückforderungen werden soll.

Die Vorschläge sind nahezu alle positiv zu bewerten: Die Komplexität des Leistungsrechts wird reduziert und Leistungen einfacher, verständlicher und digitalisierungstauglicher. 

Es ist erfreulich und absolut sachgerecht, dass die Kommission die Pauschalierung von Wohnkosten nicht aufgegriffen hat. Denn Wohnkosten sind für eine Pauschalierung denkbar ungeeignet. 
 

Unsere Forderungen:

  • Integration des Wohngeldes in den Kinderzuschlag
    Das Wohngeld sollte in den Kinderzuschlag (KiZ) integriert und diese neue Leistung von der Familienkasse administriert werden: Familien, die den KiZ beziehen, würden so unkompliziert alle Leistungen aus einer Hand erhalten und Doppelarbeiten (Prüfung der Wohnkosten) vermieden. Die Familienkasse ist bereits eine leistungsstarke Sozialbehörde und arbeitet heute schon weitgehend so, wie es die Kommission für den Sozialstaat der Zukunft empfiehlt: Sie ist digital gut aufgestellt und die Antragsbearbeitung ist kurz.
  • Erstanlaufstellen realisieren
    Einen immensen Mehrwert, der gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, würde die Realisierung des Kommissionsvorschlags bringen, persönliche Beratung vor Ort durch gebündelte Erstanlaufstellen für möglichst alle Sozialleistungen vorzuhalten. Diese Anlaufstellen sollen Auskünfte erteilen, Anträge annehmen und Hilfestellung bei der Nutzung des digitalen Zugangsportals leisten. Solche Anlaufstellen würden die Servicequalität des Sozialstaats substanziell verbessern und die Inanspruchnahme von Leistungen spürbar vereinfachen.
  • Erwerbstätige nicht schlechter stellen
    Bei der Reform der Einkommensanrechnung ist zwingend eine Bestandsschutzregel erforderlich, die sicherstellt, dass Leistungsberechtigte, die bereits heute erwerbstätig sind, nicht schlechter gestellt werden. Denn 366.000 Aufstocker – das ist die Hälfte aller erwerbstätigen Leistungsberechtigten – erzielen derzeit nur ein Erwerbseinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Darunter sind viele Erwerbstätige mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen, die ihre Arbeitszeit nicht ausweiten können.
     
Alternativer Text Hier
Der Sozialstaat ist kein Wohltätigkeitsbasar
Der Sozialstaat ist kein Wohltätigkeitsbasar und keine Verhandlungsmasse zur Haushaltskonsolidierung. Die Menschen im Land zahlen mit ihrer Arbeit dafür ein, jeden Tag und jede Stunde, damit diese zentralen Sicherungsanker sie halten – bei Krankheit, bei Schicksalsschlägen, wenn Risiken eintreten, die sie nicht verhindern können. Wer in seiner Not alleingelassen wird, der verliert Vertrauen in staatliche Ordnung, in den Rechtsstaat und am Ende in die Demokratie.
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied

Papiere und Downloads

DGB-Stellungnahme zum 7. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Erkenntnisse noch stärker zur Armutsbekämpfung nutzen!

Stellungnahme

Ende 2025 hat die Bundesregierung mit dem 7. Armuts- und Reichtumsbericht (7. ARB) umfangreiches Datenmaterial (510 Seiten) zu Verteilungsfragen vorgelegt. Anlässlich einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat der DGB in einer Stellungnahme den Aufbau, Charakter und den Erkenntnisgewinn sowie einzelne Befunde des 7. ARB bewertet. Der DGB spricht sich dafür aus, dass der Bericht über seinen meist nur deskriptiven Charakter hinaus konkrete Instrumentarien zur Armutsbekämpfung aufzeigen solle – so wie es im ursprünglichen Auftrag des Bundestages auch explizit vorgesehen war. Zudem macht der DGB Vorschläge, welche Themen und Aspekte zukünftig in der Armutsberichterstattung behandelt werden sollten.

20. März 2026

Stellungnahme zum Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Stellungnahme

Anlässlich der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 23.2.2026 hat der DGB eine Stellungnahme zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz abgegeben. Wesenskern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Verschärfung der Mitwirkungspflichten und der Sanktionen. Aus Sicht des DGB sind die verschärften Sanktionen in der vorgesehenen Reichweite nicht erforderlich, sozialpolitisch völlig inakzeptabel – vor allem im Hinblick auf drohende Wohnungslosigkeit mit all ihren Folgeproblemen und -kosten – sowie verfassungsrechtlich fragwürdig.

24. Februar 2026

DGB Stellungnahme zum 7. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Erkenntnisse noch stärker zur Armutsbekämpfung nutzen!

Stellungnahme

Die Bundesregierung hat erneut den Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Der Bericht zeigt, dass insbesondere von Armut betroffene Menschen infolge multipler Krisen besonders stark unter den Auswirkungen zu leiden haben. In ihrer Stellungnahme bewerten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vor allem die Machart, den Aussagewert und die armutspolitischen Schlussfolgerungen des Berichts. Aus Sicht des DGB liefern die umfangreichen und detaillierten Daten wertvolle Erkenntnisse zu Verteilungsfragen, Armut und Reichtum. Um den Gebrauchswert des Berichts weiter zu steigern, sollten aus den wissenschaftlichen Befunden jedoch verstärkt konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, um soziale Ungleichheit und Armut wirksam zu verringern.

 

15. Oktober 2025

einblick Februar 2025

Einblick

Der DGB-einblick zur Bundestagswahl 2025: Schwerpunkt "soziale Sicherheit". Mit einem Beitrag "Mythen zum Sozialstaat", Beitrag über Präsentismus in der Arbeitswelt, Interview mit einem erwerbstätigen Bürgergeld-Empfänger, aktuellen Urteilen und Infografiken. 

05. Februar 2025

Die Zeit ist reif: Superreiche gerecht besteuern.

Für einen starken Sozialstaat, Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und Klimatransformation - in Deutschland und weltweit.

Positionspapier

Die Anzahl an Milliardär*innen nimmt zu und die größten Vermögen wachsen weiter. Währenddessen bleibt die Armut in Deutschland mit 16,6 % auf einem inakzeptabel hohen Niveau und die öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge verfallen zunehmend. Die wachsende Ungleichheit ist eine große Gefahr für die Demokratie. Der DGB fordert deshalb mit 21 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Sozial- und Wohlfahrts- und Umweltverbänden, die Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe. Superreiche müssen mehr zum Gemeinwesen beitragen. Denn es braucht viel mehr Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Daseinsvorsorge und eine sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft. Den ganzen Verbände-Aufruf „Die Zeit ist reif: Superreiche gerecht besteuern“ gibt es hier als Download. 

 

07. Oktober 2024

DGB Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Stellungnahme

Der Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung macht die finanzielle Unterstützung viel leichter zugänglich und sieht einfachere und bürgerfreundlichere Verfahren vor. So kann es gelingen, dass das Geld bei mehr Familien ankommt. Allerdings fällt die notwendige Neuberechnung dessen, was ein Kind für ein gutes Aufwachsen braucht aus, und die Leistungshöhe ist zu niedrig, um alle Kinder wirksam vor Armut zu schützen.

12. September 2023

Termine

Tag der Arbeit

Aktionstag

01.05.2026 Freitag

Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung – am 1. Mai rufen DGB und Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf.

Familienpolitische Fachtagung

Tagung

09.06.2026 Dienstag

Das DGB-Projekt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten" lädt gemeinsam mit dem DGB-Bundesvorstand und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur familienpolitischen Fachtagung nach Berlin ein. Betriebs- und Personalräte sowie gewerkschaftliche und familienpolitische Multiplikator*innen erwartet ein engagierter Mix aus fachlichem Input, praxisnahen Workshops und Vernetzung unter anderem mit Familienministerin Karin Prien und Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende.

09:00 - 14:00 Uhr

DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin

Das Betriebsratsforum #BR26

Konferenz

16.09. - 17.09.2026 Mittwoch - Donnerstag

#BR26 ist das zentrale Forum für Fortbildung und Austausch von Betriebsrät*innen im Jahr 2026. Euch erwarten Plenen und Fachforen zu Arbeitsrecht, Mitbestimmung und weiteren Themen – jeweils mit konkreten Handlungsimpulsen für eure Arbeit im Betrieb. Der Höhepunkt der Veranstaltung ist die Verleihung des Deutschen Betriebsrätepreis 2026. Weitere Infos folgen.

09:00 - 00:00 Uhr

Berlin

Bildungskonferenz der Sozialpartner 2026

Veranstaltungen

22.09.2026 Dienstag

Auf dieser Konferenz diskutieren wir mit hochrangigen Gästen wie der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi, Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger und Bundesbildungsministerin Karin Prien konkrete Schritte für eine zukunftsfähige Bildungslandschaft.

11:00 - 15:00 Uhr

DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin

Welttag für menschenwürdige Arbeit

Aktionstag

07.10.2026 Mittwoch

An diesem Tag, der erstmals am 7. Oktober 2008 begangen wurde, treten Gewerkschaften weltweit für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Wir fordern gerechte Löhne überall.

Weltweit

bpb/DGB-Fachtag "Politische und gewerkschaftliche Bildung im digitalen Raum"

08.10. - 09.10.2026 Donnerstag - Freitag

Wie setzen wir echte Akzente im endlosen Feed? Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und der DGB laden zum Fachtag nach Berlin ein: Diskutieren Sie mit uns, welche Formate funktionieren und wie wir Plattformlogiken mit politisch-bildnerischen Zielen verbinden. Freuen Sie sich auf Insights, Vernetzung und gemeinsames Lernen!

14:00 - 12:00 Uhr

DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin

Tag der Berufsbildung 2026

05.11. - 06.11.2026 Donnerstag - Freitag

Auch in diesem Jahr laden wir zum bundesweiten "Tag der Berufsbildung" ein. Unser etabliertes Format richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Engagierte in Gremien der beruflichen Bildung.

13:00 - 13:30 Uhr

DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin

Aktuelles

Wichtige Neuerungen und Entwicklungen zur Armutsbekämpfung

DGB kritisiert dramatische Personallücken: Kitas am Limit

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende

DGB-Preis für gute Arbeit in der frühen Bildung – Jetzt für den Deutschen Kita-Preis bewerben!

Ausgezeichnet: Vorbilder für gute Arbeit in der Kinderbetreuung

Kita-Preis

Kürzungen beim Pflegegrad 1: unmenschlich und langfristig viel teurer

Merz-Regierung will Bürgergeld kürzen? Eltern hungern schon jetzt für ihre Kinder

Kolumne Gastwirtschaft

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