DGB-Stellungnahme zum 7. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Erkenntnisse noch stärker zur Armutsbekämpfung nutzen!
Stellungnahme20. März 2026
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DGB/gregorylee/123rf.com
Existenzsichernde Sozialleistungen müssen vor Armut schützen. Die Leistungen müssen bedarfsdeckend sein und für alle, die Hilfe benötigen, zugänglich sein.
Die Überwindung der Armut in einem reichen Land wie Deutschland ist für uns als DGB ein zentrales politisches Anliegen.
Für das Ausmaß der sozialen Ungleichheit sowie der Armut am unteren Ende der Wohlstandsskala ist ein entscheidender Faktor, wie der erarbeitete, gesellschaftliche Reichtum zwischen "Arbeit und Kapital" verteilt wird. Hier engagiert sich der DGB stark für Gute Arbeit und höhere Löhne über mehr tarifliche Bezahlung.
Neben dieser Primärverteilung kommen den umverteilenden Steuer- und Sozialleistungssystemen hohe Bedeutung zu – und hier insbesondere den Sozialleistungen, die ihrem Anspruch nach einen existenzsichernden Charakter haben. Daher liegt der Fokus unserer politischen Arbeit im Rahmen der Armutsbekämpfung auf der Grundsicherung, dem Kinderzuschlag und auch dem Wohngeld.
Ein Schwerpunkt in der Vergangenheit war die Überwindung des kritikwürdigen Hartz-IV-Systems durch das Bürgergeld, das aber mit der “Neuen Grundsicherung” teilweise wieder rückabgewickelt wurde. Zwar konnten einige substanzielle Fortschritte wie die verbesserte Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten werden, die hochproblematische Verschärfung der Sanktionen konnte aber nicht verhindert werden.
Aktuell engagieren wir uns für eine gute Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, die dafür sorgt, dass finanzielle Hilfen auch bei allen Familien ankommen und die soziale Teilhabe von Kindern deutlich verbessert wird.
Ein Dauerbrenner ist die konstruktiv-kritische Begleitung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung. Dabei setzen wir uns als DGB dafür ein, dass der Armutsbericht nicht nur deskriptiven Charakter hat, sondern auch politische Schlussfolgerungen enthält, wie Armut reduziert werden kann.
Um unsere politischen Ziele der Armutsbekämpfung durchzusetzen, kooperieren wir mit anderen Akteuren wie etwa den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden oder dem Netzwerk der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen – beispielsweise im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum oder der Nationalen Armutskonferenz (nak).
Das erst zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Bürgergeld ist schon wieder Geschichte. Es wurde durch eine “Neue Grundsicherung” ersetzt, mit der einige fortschrittliche Elemente des Bürgergeldes wieder rückabgewickelt wurden. Zwar konnten einige Elemente erhalten werden, wie beispielsweise das Weiterbildungsgeld, dass das Nachholen von Berufsabschlüssen erleichtert. Doch der Wesenskern der Neuen Grundsicherung konnte nicht verhindert werden: Pflichtverletzungen und insbesondere Terminversäumnisse werden künftig deutlich schärfer sanktioniert. Werden meh-rere Termine unentschuldigt versäumt, wird der Regelsatz vollständig entzogen und bei Single-Haushalten auch die Wohnkosten nicht weitergezahlt.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben dies in einer Stellungnahme im Gesetzge-bungsverfahren scharf kritisiert: In der geplanten Reichweite sind die verschärften Sanktionen nicht erforderlich und sozialpolitisch völlig inakzeptabel – vor allem im Hinblick auf drohende Wohnungs-losigkeit mit all ihren Folgeproblemen und -kosten.
Nachdem Bundestag und Bundesrat die „Neue Grundsicherung“ beschlossen haben, sind nun zwei Aspekte entscheidend:
Die Abschaffung des Bürgergeldes wurde mit einer massiven Stimmungsmache vorbereitet, vor allem die die Höhe des Bürgergeldes stand stark in der Kritik: Teile der Union und der FDP sowie einige Arbeitgebervertreter versuchen mit teils falschen Zahlen und unvollständigen Rechnungen Beschäftigte und Bürgergeldberechtigte gegeneinander auszuspielen und behaupten, Arbeit lohne sich nicht mehr. Wenn sauber gerechnet wird und die Sozialleistungen mitberücksichtigt werden, die Arbeitnehmer*innen zustehen, ergeben sich deutliche Lohnabstände. Dies belegen unsere detaillierten Beispielrechnungen.
Sanktionen bis zum Entzug aller Leistungen einschließlich der Miete sind ein politischer Irrweg und verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Regierung nimmt sogar in Kauf, Kinder mit in die Abwärtsspirale zu schicken, nur um ein populistisches Signal der Härte gegen Arbeitslose zu setzen. Damit werden jetzt auch Menschen bestraft, die keine Schuld an ihrer Lage trifft, sondern die psychisch krank geworden sind oder in schweren Lebenskrisen stecken. Wer wirklich mehr Beschäftigung will, darf nicht nach denen treten, die wieder auf die Füße kommen sollen, sondern muss beim Aufstehen unterstützen: Mit mehr Ausbildung, besserer Weiterbildung und mehr öffentlich geförderten Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt.
Die im Januar 2026 veröffentlichen Vorschläge der Kommission zur Reform des Sozialstaats zielen darauf ab, die steuerfinanzierten Leistungen, einfacher, leichter zugänglich, digitaler, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Diese Ziele unterstützt der DGB vollumfänglich.
Viele der Vorschläge haben das Potential, zu substanziellen Fortschritten bei der Modernisierung des Sozialstaats im Interesse der Menschen beitragen zu können.
Positiv ist, dass der Kommissionsbericht das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bekräftigt, dass das soziale Schutzniveau erhalten werden soll. Aus Sicht des DGB bedeutet dies, dass das Leistungsniveau der bisher vorgelagerten Systeme Wohngeld und Kinderzuschlag, die in die Grundsicherung integriert werden sollen, im Ergebnis erhalten bleibt und niemand gegenüber dem Status quo schlechter gestellt werden darf.
Entscheidend für den konkreten Nutzen der Reformvorschläge ist, wie sie im Detail ausgestaltet und umgesetzt werden.
Herzstück der Kommissionsempfehlungen ist die Bündelung von steuerfinanzierten Sozialleistungen: Leistungen nach SGB II und SGB XII, der Kinderzuschlag sowie das Wohngeld sollen in einem einheitlichen und deutlich vereinfachten materiellen Sozialleistungsgesetz aufgehen. Zukünftig soll es nur noch zwei Behördenstränge geben: Die Jobcenter für Erwerbsfähige und die Sozialämter für Nicht-Erwerbsfähige.
Diese vorgeschlagene Bündelung wird – gut umgesetzt – die Leistungsgewährung substanziell verbessern: Mehrfachanträge bei unterschiedlichen Sozialbehörden werden obsolet und Leistungen aus einer Hand erbracht. Verschiebebahnhöfe zwischen konkurrierenden Leistungen und Zuständigkeitswechsel werden beendet.
Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob die konkret vorgeschlagene Zuständigkeit der Jobcenter (bzw. der Sozialämter für nicht Erwerbsfähige) zielführend ist, um den Zugang zu Leistungen zu erleichtern. Denn die Zugangsschwelle zu den Jobcentern ist für viele Arbeitnehmer*innen viel höher als etwa der Zugang zur Familienkasse, die durch das Kindergeld vertraut ist und deren Arbeitsweise als bürgerfreundlich erlebt wird.
Zudem ist fraglich, ob das Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel, einerseits Leistungskürzungen auszuschließen und einer verfassungskonformen Leistungsgewährung andererseits in einer einheitlichen, von den Jobcentern administrierten Grundsicherung restlos aufgelöst werden kann.
Daher sollten Alternativen geprüft und diskutiert werden, wie sich das richtige Anliegen der Bündelung von Leistungen jenseits der Jobcenter administrieren lässt.
Die Kommission schlägt vor, geringe Erwerbseinkommen – voraussichtlich bis zur Geringfügigkeitsgrenze (von 603 Euro) – stärker als heute und höhere Erwerbseinkommen weniger stark anzurechnen.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern schon lange, Erwerbsarbeit stärker wertzuschätzen, indem Erwerbseinkommen weniger stark leistungsmindernd angerechnet und insbesondere die 100-Prozent-Anrechnung ab 1.200 Euro (mit Kind 1.500 Euro) brutto aufgeben wird.
Der Kommissionsvorschlag würde diese Forderung bezogen auf (höhere) sozialversicherungspflichtige Einkommen 1:1 umsetzen. Allerdings werden beim Kommissionsvorschlag diese Verbesserungen bei höheren Einkommen durch eine Schlechterstellung von Erwerbstätigen mit geringen Einkommen erkauft.
Die Kommission schlägt u.a. vor, das Kindergeld antragslos zu gewähren, Einkommensbegriffe und weitere Rechtsbegriffe zu vereinheitlichen, Leistungen stärker zu pauschalieren und Verwaltungsaufwand zu reduzieren, etwa indem die Bagatellgrenze für Rückforderungen werden soll.
Die Vorschläge sind nahezu alle positiv zu bewerten: Die Komplexität des Leistungsrechts wird reduziert und Leistungen einfacher, verständlicher und digitalisierungstauglicher.
Es ist erfreulich und absolut sachgerecht, dass die Kommission die Pauschalierung von Wohnkosten nicht aufgegriffen hat. Denn Wohnkosten sind für eine Pauschalierung denkbar ungeeignet.
Der Sozialstaat ist kein Wohltätigkeitsbasar und keine Verhandlungsmasse zur Haushaltskonsolidierung. Die Menschen im Land zahlen mit ihrer Arbeit dafür ein, jeden Tag und jede Stunde, damit diese zentralen Sicherungsanker sie halten – bei Krankheit, bei Schicksalsschlägen, wenn Risiken eintreten, die sie nicht verhindern können. Wer in seiner Not alleingelassen wird, der verliert Vertrauen in staatliche Ordnung, in den Rechtsstaat und am Ende in die Demokratie.
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