Deutscher Gewerkschaftsbund

29.11.2017

Der Sozialgipfel in Göteborg – Eine neue EU mit sozialerem Gesicht

Die EU-Kommission hat im April 2017 ein Maßnahmenpaket für ein sozialeres Europa vorgeschlagen. Die sogenannte Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR) wurde nun auf dem Sozialgipfel in Göteborg am 17. November offiziell verkündet. Der DGB und die Gewerkschaften fordern, dass zentrale Punkte erfüllt werden, um das soziale Europa wirklich voranzubringen.

Euro

DGB/Simone M. Neumann

Als „historisches Ereignis ersten Ranges“ bezeichnete EGB Generalsekretär Luca Visentini die Zusammenkunft der europäischen Staats- und Regierungschef-Innen zum EU-Sozialgipfel in Göteborg am 17. November 2017. Anlass war die feierliche Proklamierung der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ (ESSR). Trotz der abstrakten Begrifflichkeit geht es dabei um Vieles: Das Friedensprojekt Europa soll nach fast 20-jähriger Liberalisierungspolitik ein soziales Gesicht bekommen. Bei genauerer Betrachtung entpuppt sich der Akt als Rückbesinnung auf die wesentlichen Grundsätze des EU-Vertrages seit der Einbeziehung der Beschäftigungspolitik im Vertrag von Amsterdam 1997, nämlich die Errichtung einer sozialen Marktwirtschaft mit Vollbeschäftigung und Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten.

Mit dem Göteborg-Gipfel, an dem 25 der 28 Staats- und Regierungschef-Innen teilnahmen (Bundeskanzlerin Merkel sagte ihre Teilnahme wegen der andauernden Sondierungsgespräche über eine Koalitionsbildung ab), erfolgte ein erster wichtiger Schritt zur Umsetzung von Kommissionspräsident Jean-Claude Junckers Ankündigung, den europäischen Binnenmarkt mit einem „sozialen triple-A“ zu gestalten. Soll dieses ambitionierte Projekt von Erfolg gekrönt sein, darf es allerdings nicht bei unverbindlichen Erklärungen bleiben. Zur Konkretisierung muss an erster Stelle die ernst gemeinte und wirksame Bekämpfung von Ungleichheiten innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten stehen.

Post-Göteborg - Was fordert der DGB?

Der DGB steht der Proklamation der Europäischen Säule Sozialer Rechte durch die drei EU-Institutionen - Europäischer Rat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission - positiv gegenüber. Damit steht die soziale Dimension wieder auf der politischen Tagesordnung der europäischen Politik. In der jetzigen Form ist sie ESSR jedoch völlig unverbindlich. Der richtigen Zielsetzung müssen daher nun konkrete und vor allem rechtsverbindliche Schritte folgen, um Europa aus der Vertrauenskrise zu bringen.

Dafür muss die europäische Politik zu substanziellen Verbesserungen der Arbeits- und Lebensverhältnisse aller Bürgerinnen und Bürger in Europa beitragen. Eine Europäische Union, die als weitgehend deregulierter Binnenmarkt funktioniert, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedsstaaten gegeneinander ausgespielt werden, wird an Zustimmung verlieren und populistischen, anti-europäischen Kräften weiter Auftrieb verschaffen.

Die Stärkung der sozialen Rechte durch diese Unterzeichnung ist notwendig, um den aktuellen und künftigen wirtschaftlichen wie sozialen Herausforderungen gerecht zu werden. So erfordern wachsende grenzüberschreitende Mobilität und zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft eine umfassendere Regulierung des europäischen Arbeitsmarktes durch angemessene entsprechende Rechtsetzungsakte auf europäischer Ebene.

Es braucht eine neue Dynamik in der sozialen Dimension der EU, die die Ziele des sozialen Fortschritts, einer gleichgewichteten wirtschaftlichen und sozialen Aufwärtskonvergenz und eines besseren Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individual- und kollektivrechtlich verbindlich festlegt. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort“ muss rechtlich abgesichert werden. Gesetzgebungsvorschläge, die die sozialen Errungenschaften gefährden, müssen zurückgezogen werden, hierzu gehören insbesondere das Dienstleistungs- und das Mobilitätspaket

Die EU-Kommission muss möglichst rasch einen Aktionsplan vorlegen, der die 20 in der Europäischen Säule sozialer Rechte enthaltenen Grundprinzipien in EU-, und wo nötig, in nationales Recht umsetzt. Darüber hinaus muss aber auch für eine ausreichende finanzielle Ausstattung gesorgt werden, spätestens im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2020–2026 der EU, um mit Hilfe des EU-Haushalts Investitionen in Wachstum und Beschäftigung sowie die Sicherheit der Menschen in Europa zu gewährleisten.

Die Konstruktionsfehler in der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion müssen durch eine grundlegende Reform der economic governance beseitigt werden. Dabei müssen einerseits die soziale Dimension, die Gemeinschaftsmethode und die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt werden. Andererseits müssen die 20 Prinzipien in das europäische Semester und die jährlichen länderspezifischen Empfehlungen von Europäischer Kommission, Europäischem Rat und Europäischem Parlament Eingang finden. Dadurch kann sicherstellt werden, dass die soziale Dimension und soziale Rechte tatsächlich den gleichen Stellenwert wie ökonomische Ziele haben.

Die neue Wirtschaftsregierung muss um ein soziales Fortschrittsprotokoll ergänzt werden, das den Vorrang sozialer Grundrechte gegenüber den Binnenmarktfreiheiten festlegt.

DGB, Europäischer Gewerkschaftsbund, ÖGB und österreichische Bundesarbeitskammer haben hierfür die Kampagne „Social Rights First“ neu aufgelegt, um ihren Forderungen gemeinsam Nachdruck zu verleihen. Anhand von zehn sogenannten Grundpfeilern wird verdeutlicht, wo dringender Handlungs- und Nachbesserungsbedarf besteht.

Ausblick

Die Europäische Union hat schon bessere Tage erlebt. Nach dem Brexit und den Wahlerfolgen europakritischer Parteien in vielen Mitgliedstaaten ist die Vertrauenskrise allgegenwärtig. Stimmen werden lauter, wonach Europa nur dann eine Zukunft hat, wenn alle Menschen von der Union profitieren und nicht nur Interessen der Wirtschaft im Vordergrund stehen. Darum kommt den Maßnahmen zum Ausbau der sozialen Dimension Europas eine entscheidende Rolle zu.

Juncker verwies in Göteborg auf die vorgesehenen, nächsten Umsetzungsschritte. Der Europäische Rat im Dezember werde dazu Schlussfolgerungen vorsehen. Die bulgarische EU-Ratspräsidentschaft werde im 1. Halbjahr 2018 eine Konferenz durchführen, um die nächsten Schritte und die Überwachung der Fortschritte zur Umsetzung der ESSR zu diskutieren. Für eine Neuausrichtung des europäischen Semesters müssten auch von Seiten der Gewerkschaften konkrete Vorschläge unterbreitet werden. In Göteborg wurde spürbar, dass es eine ausreichend hohe Anzahl an Akteuren gibt, die die ESSR nutzen wollen, um die EU demokratischer und sozialer neu auszurichten. Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, Polens, Ungarns und Dänemark lehnen allerdings jegliche neue Aktivitäten auf EU-Ebene ab, und befürworten Sozialreformen allenfalls auf nationaler Ebene, unter Umständen verbunden mit einer stärkeren, jedoch unverbindlichen Koordinierung auf Ebene der EU. Inwieweit diese fundamental unterschiedlichen Grundhaltungen im Europäischen Rat zusammenfinden werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Spätestens bei den EU-Parlamentswahlen im Mai 2019 wird sich zeigen, ob dies gelungen ist.

von Andreas Botsch, DGB


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