Deutscher Gewerkschaftsbund

Der Europäische Gewerkschaftsbund

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB, englisch ETUC für European Trade Union Confederation) wurde 1973 gegründet. Er vertritt 82 nationale Gewerkschaftsbünde aus 36 Ländern und 12 europäische Branchenverbände mit insgesamt 60 Millionen Mitgliedern.

Logo des Europäischen Gewerkschaftsbund. ETUC für European Trade Union Confederation

Der EGB im Internet

Die Stimme der europäischen ArbeitnehmerInnen: EGB-Infobroschüre zum Download (PDF/1,7 Mb)

Der EGB koordiniert 39 interregionale Gewerkschaftsräte mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit, davon 14 mit deutscher Beteiligung.

Als Vertreter der europäischen ArbeitnehmerInnen ist der EGB direkt an den europäischen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er kann mit den europäischen Arbeitgeberverbänden Vereinbarungen abschließen. Auf Beschluss des Rats und des Europäischen Parlaments können diese Rechtsstatus erlangen.

Der EGB hat wichtige Richtlinien zu Arbeitnehmerrechten mitformuliert, unter anderem zur Teilzeitarbeit und zum Elternurlaub.

Struktur und Repräsentanten

Kongress - Der Kongress ist das oberste Gremium des EGB. Er wird alle vier Jahre einberufen, das jüngste Treffen war 2011 in Sevilla. Der Kongress wählt neben den Mitgliedern des Exekutivkommitees auch den Präsidenten bzw. die Präsidentin. Desweiteren bestimmt er den Generalsekretär und dessen zwei StellvertreterInnen.

Generalsekretärin ist Bernadette Ségol (Frankreich).

Exekutivkommittee - Das Kommittee trifft sich viermal im Jahr und besteht aus Vertretern der Mitgliedsorganisationen. Es entscheidet über Mandat und Zusammensetzung der Delegationen für den Europäischen Sozialdialog.


Steuerungskommittee
- Das Steuerungskommittee ist dafür verantwortlich, dass die Entscheidungen des Exekutivkommitees umgesetzt werden. Dieses kleinste der EGB-Gremien trifft sich acht Mal pro Jahr. Es besteht aus 21 gewählten Mitgliedern des Exekutivkommittees.



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