Deutscher Gewerkschaftsbund

24.03.2017
arbeitsmarkt aktuell 1/2017

Armut stagniert auf hohem Niveau

Armutsbericht der Regierung belegt dringenden Handlungsbedarf

Die Bundesregierung wird in Kürze den 5. Armuts- und Reichtumsbericht vorlegen. Er belegt dringenden Handlungsbedarf: Deutschland bleibt ein gespaltenes Land. Einkommen und Vermögen sind weiterhin extrem ungleich verteilt. Die Armut stagniert auf hohem Niveau.

Mann mit letztem Euro im Portemonnaie

DGB/Simone M. Neumann

Manche Gruppen besonders häufig von Armut betroffen

Die Zahlen sind alarmierend: Jede und jeder Sechste ist arm oder von Armut bedroht – und jedes fünfte Kind. Erwerbslose, Alleinerziehende, ausschließlich geringfügig Beschäftigte und LeiharbeiterInnen sind die Gruppen, die besonders häufig von Armut betroffen sind. Ihre Armutsquoten liegen deutlich über der Armutsquote für die Bevölkerung insgesamt:

 Armutsquote
Gesamtbevölkerung 15,7 Prozent
LeiharbeiterInnen 17,7 Prozent
ausschließlich geringfügig Beschäftigte 25,7 Prozent
Alleinerziehende 43,8 Prozent
Erwerbslose 59,0 Prozent

Armutsbekämpfung: Das muss gemacht werden

Die aktuelle Ausgabe des DGB-Newsletters "arbeitsmark aktuell" (1/2017) setzt sich intensiv mit dem Armutsbericht der Bundesregierung auseinander. Und: Der DGB macht Vorschläge, wie sich Armut effektiv bekämpfen lässt.

DGB-Vorschläge zur Armutsbekämpfung und für eine gerechtere Verteilung

Arbeitsmarkt

Prekäre Arbeit muss zurückgedrängt und in reguläre Arbeit umgewandelt werden. Notwendig sind dazu u.a. folgende Maßnahmen:

  • Minijobs müssen in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden. Ein möglicher Umsetzungsweg ist, die Regelungen für die Gleitzone, in der die Beitragssätze zur Sozialversicherung für die Beschäftigten bereits heute schrittweise auf 21 Prozent steigen, „nach vorne“ auf Einkommen ab einem Euro zu erweitern.
  • Die Befristung von Arbeitsverhältnissen, ohne dass es für die Befristung einen sachlichen Grund gibt, darf nicht mehr zulässig sein.
  • Leiharbeit muss wirksam auf zeitlich begrenzte Auftragsspitzen eingegrenzt werden. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss möglichst früh greifen.
  • Die Abgrenzung von Werkvertragsverhältnissen zu den Tätigkeiten der Fest-angestellten muss gesetzlich klar definiert werden, damit Missbrauch rechtssicher verfolgt und unterbunden werden kann.

Außerdem:

  • Der gesetzliche Mindestlohn muss auch tatsächlich überall ankommen. Notwendig sind u.a. eine Ausweitung der Kontrollen, eine Umkehrung der Beweislast, die die Arbeitgeber verpflichtet, die Zahlung des Mindestlohns nachzuweisen sowie ein Verbandsklagerecht.
  • Tarifverträge (oberhalb des Mindestlohns) müssen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können und flächendeckend für alle Unternehmen einer Branche gelten.
  • Langzeiterwerbslosen und Älteren Erwerbslosen müssen Perspektiven eröffnet werden. Notwendig ist eine qualitative und quantitative Ausweitung der Förderangebote, insbesondere von abschlussorientierten Bildungsmaßnahmen. Öffentlich geförderte Beschäftigung sollte ausgebaut werden und für Ältere nicht nur im Hartz-IV-Bezug sondern auch in der Arbeitslosenversicherung möglich sein. Eine intensive, verstärkte Förderung muss es auch für langzeiterwerbslose Eltern geben, da die Erwerbslosigkeit beider Elternteile die zentrale Ursache für Kinderarmut ist.
Soziale Absicherung
  • Die Arbeitslosenversicherung muss so revitalisiert werden, dass sie im Regelfall das Risiko der Arbeitslosigkeit ausreichend absichert. Um den Zugang zum Arbeitslosen-geld (ALG) zu verbessern, sollte die Zeitspanne, in der Anwartschaftszeiten gesammelt werden können, wieder von zwei auf drei Jahre verlängert werden (sog. Rahmenfrist).
  • Neben einer verbesserten, aktiven Förderung von älteren Erwerbslosen muss auch die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert werden, beispielsweise für die Gruppe der 58-Jährigen und älteren von heute 24 auf 30 Monate.
  • Der Zahlbetrag des Kinderzuschlags von heute 140 € muss erhöht und nach dem Kindesalter gestaffelt werden. Zudem muss der Zugang zum Kinderzuschlag erleichtert werden.
  • Das Wohngeld sollte weiter ausgebaut werden und gestiegene Energiekosten berücksichtigen. Wohngeld und Kinderzuschlag sollten so ausgestaltet sein, dass Geringverdienende oberhalb des Hartz-IV-Niveaus abgesichert sind und nicht „aufstocken“ müssen.
  • Die Hartz-IV-Regelsätze müssen grundsätzlich neu und ohne fragwürdige Abschläge ermittelt werden. Die Regelsätze müssen wirksam vor Armut schützen und die tatsächlichen Kosten des Mindestbedarfs abdecken – insbesondere für Kinder.
  • Die gesetzliche Rente muss gestärkt werden und zum Leben reichen. Das Rentenniveau soll nicht weiter sinken und in einem weiteren Schritt etwa auf 50 Prozent angehoben werden.
Steuerpolitik
  • Der Tarifverlauf der Einkommensteuer muss gerechter ausgestaltet werden: Einkommen bis mindestens 80.000 Euro brutto (Alleinstehende) sollen entlastet werden und hohe Einkommen sollen stärker besteuert werden.
  • Die Entfernungspauschale soll verbessert werden, sodass ein Durchschnittsverdiener mit einem Arbeitsweg von 33 Kilometren um zusätzlich 200 € im Jahr entlastet wird.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag, der höhere Einkommen begünstigt, soll abgeschafft werden zugunsten eines für alle erhöhten Kindergeldes. Davon profitieren Familien mit einem Bruttoeinkommen bis über 90.000 Euro.
  • Hohe Einkommen und große Vermögen müssen stärker besteuert werden. Konkret fordert der DGB, die Abgeltungsteuer (25-Prozent) abzuschaffen und Kapitalerträge wie Arbeitseinkommen nach dem Einkommensteuertarif zu besteuern. Die Erbschaftsteuer soll sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit richten und die Vermögensteuer wieder erhoben werden.

 


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