Deutscher Gewerkschaftsbund

15.02.2023
Echt gerecht – solidarisch durch die Krise!

Wohngeld und mehr: Diese Entlastungen brauchen Mieter*innen

Kündigungsmoratorium, Mietenstopp und Co. – so können sie helfen

Fast ein Drittel ihres Einkommens zahlen Mieter*innen in Deutschland durchschnittlich jeden Monat für Miete und Nebenkosten. Explodieren die Energiepreise wie aktuell in Folge des Kriegs in der Ukraine, stehen viele vor existenziellen Problemen. Die Mehrheit der Mieter*innen muss in den kommenden Monaten mit deutlich höheren Betriebskosten rechnen. Doch fast ein Drittel der Menschen haben keine Reserven für solche unerwarteten Ausgaben. Damit nicht Millionen von Haushalten die Kündigung des Mietvertrages oder die Sperrung von Strom oder Gas drohen, fordert der DGB einen sofortigen und wirksamen Schutz von Mieter*innen. Das ausgeweitete Wohngeld ist dabei ein wichtiger Baustein.

>> Fragen zum neuen Wohngeld? Hier klicken und direkt die Antworten finden << 

Das fordert der DGB, um Mieter*innen in der Krise zu entlasten:

  • Ausweitung der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld und schnelle Bearbeitung von Anträgen
  • Einführung eines Kündigungsmoratoriums
  • Aussetzung von Strom- und Gassperren
  • Bundesweiter Mietenstopp
  • Weitere langfristige Maßnahmen wie der Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungssektors und die Rekommunalisierung von Grund und Boden
Text: "Anstieg Nebenkosten für Mieter*innen 2022 Daten: SPPIEGEL, Mineko GmbH, eigene Berechnung, 30-m2-Wohnung +1246 EUR/Jahr im Vergleich zu 2019/2020; 100-m2-Wohnung +4152 EUR/Jahr im Vergleich zu 2019/2020"

Die Nebenkosten steigen 2022 für Mieter*innen nach Prognosen im Durchschnitt um 41,52 Euro pro Quadratmeter und Jahr im Vergleich zu 2019/2020. DGB

Quelle: Mineko GmbH aus "Der Spiegel", 26.08.2022: "Nebenkosten könnten sich in diesem Jahr verdoppeln", eigene Berechnung. 

 

Wohngeld-Plus-Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft

Kein Geld verschenken: Wohngeld beantragen!
Alles, was Sie wissen müssen zum neuen Wohngeld:

>> Direkt zu den Antragsformularen der 16 Bundesländer << (externer Link)

>> Kurzinformationen zum Ausdrucken in 10 verschiedenen Sprachen <<
(Deutsch, Englisch, Arabisch, Bulgarisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Paschtu)

Was ist Wohngeld und was ändert sich zum 01.01.2023?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es ist gedacht für Haushalte mit geringem Einkommen, die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber finanzielle Unterstützung bei den Kosten fürs Wohnen benötigen. Wohngeld können Mieter*innen bekommen, aber auch Besitzer*innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. 

Beim Wohngeld wird immer nur ein Teil der Miete erstattet, nie die vollständige Miete.

Wohngeld auch bei Wohneigentum

Wenn Sie in Ihrem Eigenheim oder Ihrer Eigentumswohnung wohnen, können Sie ebenfalls Wohngeld erhalten. Das heißt dann "Lastenzuschuss". Statt der Miete sind dabei die Belastungen aus der Immobilie – Tilgung und Schuldzinsen, Instandhaltungskosten, Steuern und Abgaben sowie Betriebskosten – Grundlage der Wohngeldberechnung.

Im Folgenden sprechen wir der Einfachheit halber nur von "Miete". Das besondere Wohngeld für Immobilien-Eigentümer, der Lastenzuschuss, ist aber immer mit gemeint. 

Was ändert sich zum 01.01.2023?

Zum 1. Januar 2023 tritt eine große Reform des Wohngeldes in Kraft. Dann haben etwa zwei Millionen Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld, statt bislang 600.000.

Ein Herzstück der Reform ist, dass zukünftig die stark gestiegenen Heizkosten berücksichtigt werden. 

Das heißt: Wenn Sie bisher aufgrund Ihrer Wohnsituation und Ihres Einkommens kein Wohngeld bekommen konnten, können Sie ab dem 01. Januar 2023 sehr wohl einen Anspruch haben. Deshalb kann es sich auch für Sie lohnen, einen Antrag zu stellen / einen möglichen Antrag zu prüfen.

Gerade jetzt, da viele Menschen aufgrund der hohen Energiepreise mit dem Rücken zur Wand stehen, kann das neue Wohngeld eine spürbare Hilfe sein.

Also: Kein Geld verschenken – Wohngeldanspruch prüfen!

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das durchschnittlich ausgezahlte Wohngeld lag zuletzt bei 180 Euro monatlich je Haushalt. Dieser durchschnittliche Auszahlungsbetrag soll sich ab dem 1. Januar 2023 mehr als verdoppeln.

Ob Ihnen Wohngeld zusteht und wie hoch dieses ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrer Kaltmiete, dem Mietniveau an Ihrem Wohnort, der Anzahl der Personen im Haushalt und Ihrem Einkommen. Ihre individuellen Heizkosten werden nicht berücksichtigt. Stattdessen werden gestaffelt nach der Haushaltsgröße Pauschalen für die Heizkosten aufgeschlagen.

Da sich die genannten Werte auf den Durchschnitt aller Haushalte beziehen – vom Single bis zur Großfamilie mit mehreren Kindern und Oma – hier einige Beispiele, die zeigen mit wie viel Wohngeld Sie ungefähr rechnen können:

Die Grafik zeigt den jeweiligen Wohngeldanspruch bei verschiedenen Konstellationen: Ein Single mit einem Netto-Verdienst von 1300 Euro und einer Warmmiete von 570 Euro hat einen Wohngeldanspruch von 200 Euro. Ein*e Alleinerziehende*r mit Kind und einem Netto-Verdienst von 1090 Euro und einer Warmmiete von 700 Euro hat einen Wohngeldanspruch von 490 Euro. Ein Paar ohne Kind mit einem Netto-Verdienst von 2160 Euro und einer Warmmiete von 700 Euro hat einen Wohngeldanspruch von 100 Euro. Ein Paar mit einem Kind und einem Netto-Verdienst von 2380 Euro und einer Warmmiete von 830 Euro hat einen Wohngeldanspruch von 200 Euro. Ein Paar mit zwei Kindern und einem Netto-Verdienst von 2170 Euro und einer Warmmiete von 970 Euro hat einen Wohngeldanspruch von 600 Euro.

Erläuterungen: Bei allen Beispielen ist für den Wohnort ein mittleres Mietpreisniveau (Mietstufe IV) unterstellt. Angenommen wird, dass das gesamte verfügbare Einkommen aus Beschäftigung(en) zum Mindestlohn stammt: Single: 30 Stunden/Woche, Alleinerziehende*r: 20 Stunden/Woche, Paar ohne Kind: 2 x 25 Stunden/Woche, Paar mit einem Kind: 2 x 28,5 Stunden/Woche, Paar mit zwei Kindern: 2 x 25 Stunden/Woche. DGB

Bis zu welchem Einkommen kann ich Wohngeld bekommen?

Die Höhe des Wohngeldes lässt sich nur am konkreten Einzelfall ermitteln.

Die nachfolgende Grafik gibt Ihnen eine Orientierung, bis zu welcher Höhe des Nettoeinkommens voraussichtlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht:

Die Grafik zeigt die Einkommensgrenzen zur Orientierung, bis zu welchem Einkommen ein Wohngeldanspruch besteht. Bis zu einer Warmmiete von 570 Euro besteht voraussichtlich ein Wohngeldanspruch von mindestens 50 Euro bis zu einem Netto-Gesamteinkommen des Haushalts von 1.450 Euro (Single). Bis zu einer Warmmiete von 700 Euro besteht voraussichtlich ein Wohngeldanspruch von mindestens 50 Euro bis zu einem Netto-Gesamteinkommen des Haushalts von 2.040 Euro (Alleinerziehende*r mit Kind). Bis zu einer Warmmiete von 700 Euro besteht voraussichtlich ein Wohngeldanspruch von mindestens 50 Euro bis zu einem Netto-Gesamteinkommen des Haushalts von 2.250 Euro (Paar ohne Kind). Bis zu einer Warmmiete von 830 Euro besteht voraussichtlich ein Wohngeldanspruch von mindestens 50 Euro bis zu einem Netto-Gesamteinkommen des Haushalts von 2.620 Euro (Paar mit einem Kind). Bis zu einer Warmmiete von 970 Euro besteht voraussichtlich ein Wohngeldanspruch von mindestens 50 Euro bis zu einem Netto-Gesamteinkommen des Haushalts von 3.270 Euro (Paar  mit zwei Kindern).

DGB

Wenn Sie Ihren Haushalt vergleichen wollen, müssen Sie beim Nettoeinkommen alle im Haushalt vorhandenen Einkommen zusammenzählen (z.B. neben dem Lohn ggf. auch zufließenden Unterhalt oder das Arbeitslosengeld einer Person). Nur das Kindergeld bleibt außen vor. Es spielt beim Wohngeld keine Rolle.

Leben Sie jedoch – etwa als Studierende – mit anderen zusammen, mit denen Sie weder verpartnert, noch verwandt oder verschwägert sind (Wohngemeinschaft), dann werden Sie wie ein Single behandelt und nur ihr eigenes Einkommen berücksichtigt.

Leben in Ihrem Haushalt mehr Personen als in unseren Beispielen, dann erhöht sich die Einkommensgrenze deutlich, bis zu der noch ein Anspruch besteht. Die Einkommensgrenze liegt ebenfalls höher, wenn Ihre Miete höher (in gewissen Grenzen) oder Ihr Einkommen niedriger ist als in den Beispielen. Die Einkommensgrenze liegt hingegen niedriger, wenn Ihre Miete geringer oder Ihr Einkommen höher ist.

In den Beispielen wird angenommen, dass alle Erwachsenen erwerbstätig sind. Ist dies in Ihrem Haushalt nicht der Fall, liegt ihre Einkommensgrenze niedriger als in den Beispielen ausgewiesen.

Wer es etwas genauer als in den oben genannten Beispielen wissen will, kann einen Wohngeldrechner nutzen. Es gibt verschiedene Rechner-Angebote, die dabei helfen, den individuellen Wohngeld-Anspruch bereits vor Einreichung eines Antrages zumindest annähernd zu prüfen.

Eine gute Orientierung bietet der "WohngeldPlus-Rechner" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Im Prinzip fast jede und jeder.

Ausgeschlossen sind nur Personen, die bereits eine Sozialleistung bekommen, bei der die Miete mit berücksichtigt wird. Dies betrifft:

  • Bezieher*innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, sind in der Regel ebenfalls ausgeschlossen. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen doch Wohngeld bezogen werden kann. Dies gilt für Studierende,
    • die mit Kind(ern), anderen Angehörigen oder mit der/dem Partner*in zusammenleben
    • die BAföG nur als Darlehen erhalten
    • deren Studium gar nicht mit BAföG gefördert werden kann (z.B. keine vor dem 45. Lebensjahr begonnene Erstausbildung)
  • Für Auszubildende, die Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe (BAB) haben, gelten die gleichen Regelungen wie für Studierende
  • Wohngeld wird nur gezahlt, wenn die Wohnung den Lebensmittelpunkt darstellt – und zwar beruflich wie auch privat. Daher haben Grenzgänger*innen, die mit ihrer Familie im benachbarten Ausland leben und in Deutschland einen Zweitwohnsitz haben, in aller Regel keinen Wohngeldanspruch.

Wohngeld kommt insbesondere in Frage für Beschäftigte mit Mindestlohn, aber auch Arbeitnehmer*innen mit mittlerem Einkommen, wenn davon mehrere Angehörige leben müssen, Rentner*innen, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I oder Krankengeld.

Wie und wo beantrage ich Wohngeld?

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie ein mehrseitiges Formular ausfüllen. Jedes Bundesland hat einen eigenen Antrag.

In einigen Städten und Gemeinden kann Wohngeld auch online beantragt werden – etwa in ganz NRW. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage Ihrer Kommune, ob Ihnen dieser Weg angeboten wird.

Sie können den Antrag per Post an die Wohngeldstelle schicken oder bei einem persönlichen Termin abgeben. Die persönliche Abgabe hat Vorteile: Die Wohngeldstelle schaut Ihren Antrag durch und prüft, ob alles vollständig ist und alle Nachweise vorliegen. Und Sie selbst können Fragen zum Wohngeldantrag stellen, falls Ihnen etwas unklar ist! Für eine persönliche Vorsprache muss in der Regel vorab ein Termin vereinbart werden.

Wichtig: Kein Geld verschenken – rechtzeitig einen Antrag stellen!

Wohngeld wird ab demm Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen. Entscheidend ist der Tag, an dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht und nicht der Poststempel. Geht ein Antrag beispielsweise vor dem 20. eines Monats ein, wirkt er auf den Monatsersten zurück: Wohngeld wird dann für den vollen Monat gezahlt. Auch wenn die Bewilligung des Antrags auf sich warten lässt, erfolgt dann eine rückwirkende Zahlung ab Antragstellung.

Wenn die Zeit drängt, können Sie zunächst einen formlosen Antrag stellen. 

Beispiel: Frau F. erfährt am 26. Januar 2023 durch einen interessanten Artikel in ihrer Gewerkschaftszeitung, dass sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld hat. Da das Zusammensuchen aller notwendigen Nachweise (Miete, Verdienstabrechnung usw.) einige Zeit in Anspruch nehmen wird, Frau F. aber schon für Januar Wohngeld bekommen möchte, stellt sie zunächst einen formlosen Antrag und wirft diesen in den Hausbriefkasten ihrer Wohngeldstelle ein. Der Antrag geht somit noch im Januar ein.

Ein Muster für einen solchen formlosen Antrag finden Sie >> hier << (externer Link)

Wenn Sie zur Miete wohnen, dann klicken Sie im Muster "Mietzuschuss" an, wenn Sie in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder Eigenheim leben, klicken Sie "Lastenzuschuss" an.

Nach einem formlosen Antrag wird Ihnen die Wohngeldstelle ein Antragsformular zuschicken und Sie auffordern, den Antrag in einer bestimmten Frist ausgefüllt und mit Nachweisen zurückzusenden.

Und welche Stelle ist jetzt konkret an meinem Wohnort zuständig?

Das ist leider von Ort zu Ort etwas unterschiedlich. Im Regelfall heißen die zuständigen Stellen tatsächlich "Wohngeldstellen". Teils sind aber auch andere Bezeichnungen gebräuchlich, oder es ist so geregelt, dass allgemeine "Bürgerämter" die Anträge entgegennehmen. In vielen Bundesländern gibt es zentrale "Wohngeldstellenfinder".

Wo bekomme ich weiteren Rat und Hilfe zum Wohngeld?

Zum einen sind die örtlichen Wohngeldstellen selbst verpflichtet, Auskunft zu geben.

Viele Beratungsstellen für Erwerbslose und erwerbstätige "Aufstocker" beraten nicht nur zum Arbeitslosengeld und der Grundsicherung/dem Bürgergeld, sondern auch zum Wohngeld (bitte vorab telefonisch erfragen). Adressen von Beratungsstellen in Wohnortnähe finden Sie >> hier << 

Keine Einzelfallberatung möglich

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als DGB Bundesvorstand keine Einzelfallberatung leisten und keine individuellen Fragen zum Wohngeld beantworten können.

Wie schnell kann ich mit finanzieller Hilfe rechnen?

Leider überhaupt nicht schnell. Schon vor der Wohngeldreform dauerte es in einigen Städten mehrere Monate, bis über den Antrag entschieden und das erste Geld ausgezahlt wurde. Mit der Wohngeldreform haben mehr Menschen einen Anspruch, die Zahl der Anträge wird steigen. Die Wohngeldstellen konnten sich auf diesen neuen "Ansturm" nicht ausreichend vorbereiten. Sie sollten sich daher auf eine längere Bearbeitungsdauer einstellen.

Bedenken Sie: Das Wohngeld steht Ihnen ab dem Monat zu, in dem Sie es beantragt haben. Falls Sie mehrere Monate auf Ihren Bescheid warten müssen, dann bekommen Sie eine erhebliche Nachzahlung.

Wenn Sie nicht mehrere Monate warten können, da es bei Ihnen finanziell sehr eng wird und Sie etwa nicht mehr wissen wie Sie Miete und Strom zahlen sollen, dann können Sie folgendes tun:

  • Bei der Wohngeldstelle formlos einen Vorschuss auf Ihr Wohngeld beantragen. Ein Vorschuss ist möglich, wenn acht Wochen vergangen sind, nachdem Sie den Wohngeldantrag und alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben.
  • Als Übergangslösung beim Jobcenter Bürgergeld beantragen. Jobcenter und Wohngeldstelle rechnen dann später untereinander ab, und Sie bekommen nur den noch ausstehenden Teil des Wohngelds für die Vergangenheit nachgezahlt, der das zwischenzeitlich erhaltene Bürgergeld übersteigt. Es ist zwar misslich, einen zusätzlichen Antrag auf Bürgergeld stellen zu müssen, aber absolut ratsam, um Mietschulden zu vermeiden!

Kündigungsmoratorium jetzt!

Leider ist absehbar, dass viele, die Unterstützung bei ihren Wohnkosten brauchen, sie nicht rechtzeitig bekommen werden. Deswegen fordert der DGB ein zeitlich befristetes Kündigungsverbot für Mietverträge, damit niemand während der Energiekrise vor die Tür gesetzt wird. Obwohl es in der Corona-Pandemie bereits ein solches Verbot gab und es ganz einfach umzusetzen wäre, verweigert der zuständige Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Einführung. Nicht das einzige Beispiel, in dem die FDP die Mieter*innen im Stich lässt.

Gibt es Risiken oder Nachteile für mich, wenn ich Wohngeld beantrage?

Nein. Das Wohngeld ist kein Almosen, sondern Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Niemand muss sich dafür schämen, Wohngeld zu beziehen.

Bei der Antragstellung fallen keine Gebühren an, das Verfahren ist kostenlos. Das Wohngeld ist auch kein Darlehen, das in besseren Zeiten zurückgezahlt werden muss, sondern ein Zuschuss, der Ihnen verbleibt.

Der einzige "Nachteil" beim Wohngeld ist, dass der Antrag etwas Aufwand macht und einige Nachweise beigebracht werden müssen. Doch dies ist gut investierte Zeit, wenn Sie bedenken, dafür jeden Monat eine spürbare finanzielle Hilfe zu bekommen.

Wohngeld oder doch das neue Bürgergeld – was passt für mich besser?

Das Wohngeld hat einige Vorteile gegenüber dem Bürgergeld:

  • Ist der Antrag erstmal geschafft, bestehen – anders als beim Bürgergeld – keine weiteren Verpflichtungen und Auflagen mehr. Nur wenn sich an Ihrer Situation etwas ändert, muss dies gemeldet werden. Was genau, das steht im Wohngeldbescheid.
  • Ersparnisse spielen beim Wohngeld kaum eine Rolle. Es gelten relativ hohe Freibeträge (60.000 Euro für die erste Person im Haushalt, 30.000 Euro für jede weitere). Der Wert von selbstgenutztem Wohneigentum sowie bestimmte Formen der Altersvorsorge bleiben dabei ganz außer Betracht.
  • Familien mit Kindern, die Anspruch auf Wohngeld haben, steht vielfach zusätzlich der Kinderzuschlag zu. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld (250 Euro pro Kind) gewährt und beträgt maximal ebenfalls 250 Euro pro Kind und Monat. 
  • Wohngeld kann man noch mit einem Einkommen beziehen, bei dem kein Anspruch mehr auf ergänzendes Bürgergeld bestehen würde. Das Wohngeld hilft somit Haushalten, deren Einkommen über der Anspruchsgrenze fürs Bürgergeld liegt.

Aber: Beim neuen Wohngeld erhalten Sie immer nur einen Teil Ihrer Miete. Sie müssen also über genügend eigenes Einkommen verfügen, um den anderen Teil der Miete und Ihren sonstigen Lebensunterhalt selbst bezahlen zu können.

Wer über so wenig Einkommen verfügt, dass er dies nicht leisten kann, der ist beim Bürgergeld besser aufgehoben. Dort wird die ganze Warmmiete – soweit angemessen – zu Grunde gelegt und es gibt auch pauschale Regelsätze für den Lebensunterhalt. Vorhandenes Einkommen wird gegengerechnet, die Differenz zum Bürgergeld ausgezahlt.

>> DGB-Infos zum Bürgergeld <<

Welche finanziellen Hilfen gibt es noch?

Erstattungsanspruch bei Betriebs- und Heizkosten-Nachforderungen

Wer Betriebs- oder Heizkosten bei der Jahresabrechnung nachzahlen muss, kann einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Dies gilt auch für Arbeitnehmer*innen, die eigentlich keinen Anspruch auf Grundsicherung bzw. zukünftig Bürgergeld haben. Bei der Grundsicherung (zukünftig Bürgergeld) wird der Leistungsanspruch dem vorhandenen Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Grundsicherung ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können aber Menschen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – ggf. über das vorhandene Einkommen.

 

Ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Da das Beispiel-Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung. muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 Euro auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.

Bedingung für eine Erstattung ist im Jahr 2022, dass spätestens in dem Monat, in dem die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. Mit dem neuen Bürgergeld wird diese Frist bezogen auf Heizkosten-Nachforderungen auf drei Monate verlängert. Wird beispielsweise eine Nachforderung im März 2023 fällig, hat man bis Ende Juni Zeit, einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Bei Nachforderungen sonstiger Betriebskosten bleibt es bei der Ein-Monats-Regelung.

Diesen einmaligen Erstattungsanspruch haben auch Bezieher*innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag, da ihr Existenzminimum in dem Monat, in dem die Nachforderung fällig wird, nicht gedeckt ist.

Ein Muster für einen Antrag finden Sie >> hier <<

Weitere Entlastungsmaßnahmen

Neben der Wohngeldreform hat die Bundesregierung weitere Entlastungen auf den Weg gebracht:

  • Gaspreisbremse (ab 2023) und Übernahme der Dezemberabschläge für Gas- und Fernwärmekunden (mehr Infos >> hier <<)
  • Strompreisbremse (ab 2023) (mehr Infos >> hier <<)

Hier müssen Sie nicht aktiv werden und nichts beantragen. Diese Entlastungen greifen automatisch.

Löst das Wohngeld die wohnungspolitischen Probleme?

Nein, natürlich nicht. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sind dem Wohngeld gegenüber skeptisch. Wir meinen, dass das Einkommen zum Leben reichen sollte, ohne zusätzliche Anträge auf Unterstützung stellen zu müssen. In der Zeit extrem steigender Energiekosten ist das aber nicht möglich. Das Wohngeld hat den Vorteil, Geringverdiener*innen relativ zielgerichtet zu unterstützen, um die hohen Energiekosten auszugleichen.

Das Wohngeld darf aber nicht dazu dienen, überhöhte Mieten mit staatlichen Geldern zu begleichen und auf eine soziale Mietenpolitik zu verzichten. Deswegen setzen wir uns für einen sechsjährigen Mietenstopp und für den Bau von 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr und für eine neue Wohngemeinnützigkeit ein.


Niemand darf seine Wohnung verlieren: Kündigungsstopp jetzt

Damit diesen Winter niemand sein Zuhause verliert, fordert der DGB ein Kündigungsmoratorium. Ein Kündigungsmoratorium bedeutet: Mietverträge dürfen nicht gekündigt werden, auch wenn Mieter*innen ihre Betriebskosten nicht zahlen können. Im Entlastungspaket der Bundesregierung vom September heißt es zu dem Thema lediglich, Mieter*innen sollen "durch die Regelungen des sozialen Mietrechts angemessen geschützt werden". Das ist dem DGB nicht konkret genug, denn es kann – anders als ein Kündigungsmoratorium – alles oder nichts bedeuten.

Verbände fordern Schutz vor Energiesperren und Wohnungskündigungen (offener Brief vom 07.12.2022) (PDF, 167 kB)

In diesem Winter könnte vielen Menschen eine Energiesperre oder gleich der Verlust der Wohnung drohen. Das befürchten Gewerkschaften, Sozial-, Verbraucher- und Mieterverbände. Sie wenden sich nun in einem gemeinsamen Brief an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und an die Ministerpräsident*innen der Länder und fordern effektiven Schutz vor Energiesperren und Wohnungsverlust.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagt dazu am 7. Dezember 2022:

„Niemand darf in der Krise seine Wohnung verlieren. Deshalb sollte die Bundesregierung endlich auf den Weg bringen, worauf sie sich in ihrem dritten Entlastungspaket verabredet hat – nämlich das Mietrecht dementsprechend zu verschärfen. Doch Bundesjustizminister Marco Buschmann weigert sich offensichtlich bislang ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge auf den Weg zu bringen. Er lässt die Mieterinnen und Mieter im Regen stehen.“

Mieterhöhungen mit Mietenstopp verhindern

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für einen bundesweiten Mietenstopp ein: Dieser soll in den nächsten sechs Jahren Mieterhöhungen verbieten und Mieter*innen so etwas Luft verschaffen. Vermieter*innen, die weniger als 80 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, und Neubauwohnungen würden von einem Mietenstopp ausgenommen bleiben. Das soll sicherstellen, dass weiterhin dringend benötigte Wohnungen gebaut werden.

Wohnen muss bezahlbar sein: DGB fordert echte Veränderungen

Die Corona-Pandemie hat gerade bei Menschen mit niedrigen Einkommen dafür gesorgt, dass sie noch weniger in der Tasche haben als zuvor oder gar ihre Arbeit verloren haben. Jetzt erhöhen die Preissteigerungen den finanziellen Druck bis weit in die Mittelschicht. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern deshalb eine entschlossene Wohnungspolitik, die echte Veränderungen bringt. Dazu müssen langfristig die drei Bereiche Bodenpolitik, Wohnungsbaupolitik und Mietenpolitik gleichermaßen in den Blick genommen werden. Kurzfristige Maßnahmen wie ein bundesweiter Mietenstopp und ein Kündigungsmoratorium müssen mit dem Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungssektors und der Rekommunalisierung von Grund und Boden einhergehen.


Informationen zum Wohngeld auf einen Blick zum Ausdrucken 

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Wohngeld in einem Infoflyer für Sie zusammengestellt. Sie können die Datei in der für Sie passenden Sprache herunterladen und ausdrucken. Verfügbar sind aktuell folgende Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Bulgarisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Paschtu.

Infoflyer zum Wohngeld in 10 verschiedenen Sprachen
Don’t lose money: Apply for housing benefit! (Englisch) (PDF, 139 kB)

Housing benefit is a state subsidy towards housing costs that needs to be applied for. From 2023 on, more people will be eligible for housing benefit than before. Who can apply for housing benefit? Where can I apply for housing benefit? The DGB provides easy-to-understand information in English.

إعانة السكن هي مساعدة حكومية لتغطية تكاليف السكن، وينبغي عليك التقدم بطلب للحصول عليها. اعتبارًا من عام 2023، سيكون عدد الأشخاص المستحقين لإعانة السكن أكثر من ذي قبل. مَن يمكنه التقدم بطلب للحصول على إعانة السكن؟ أين يمكنني التقدم بطلب للحصول على إعانة السكن؟ يوضح الاتحاد الألماني لنقابات العمال هذا ببساطة وبشكل مفهوم باللغة العربية.

Не пилейте парите си: Подайте молба за жилищна помощ! (Bulgarisch) (PDF, 116 kB)

Жилищната помощ е държавна субсидия за покриване на разходите за жилище, за която трябва да кандидатствате. От 2023 г. право на жилищна помощ ще имат повече хора, отколкото преди. Кой може да кандидатства за жилищна помощ? Къде мога да подам молба за жилищна помощ? Германската федерация на профсъюзите предоставя проста и разбираема информация на арабски език.

کمک هزینه مسکن یک یارانه دولتی برای هزینه‌های مسکن است که باید برای آن درخواست دهید. از سال 2023، افراد بیشتری نسبت به قبل از کمک هزینه (مزایای) مسکن برخوردار خواهند شد. چه کسی می‌تواند برای کمک هزینه مسکن درخواست دهد؟ کجا می‌توان برای کمک هزینه مسکن درخواست داد؟ DGB توضیحات ساده و قابل فهمی را به زبان فارسی ارائه می‌دهد.

Ne perdez pas d'argent : demandez l'aide au logement! (Französisch) (PDF, 129 kB)

L'aide au logement est une subvention de l'État pour les frais de logement qui doit être demandée. À partir de 2023, un plus grand nombre de personnes qu'auparavant aura droit à l'aide au loge-ment. Qui peut demander l'aide au logement ? Où demander l'aide au logement ? Le DGB explique les choses simplement et clairement en français.

Nie rezygnuj z pieniędzy: złóż wniosek o dodatek mieszkaniowy! (Polnisch) (PDF, 125 kB)

Dodatek mieszkaniowy jest to państwowa dotacja na koszty mieszkaniowe, która wymaga złożenia wniosku. Od 2023 roku więcej osób niż dotychczas będzie miało prawo do dodatku mieszkaniowego. Kto może ubiegać się o dodatek mieszkaniowy? Gdzie mogę złożyć wniosek o dodatek mieszkaniowy? Konfederacja Związków Zawodowych udziela prostych i zrozumiałych informacji po polsku.

Nu dați bani de pomană: Solicitați acordarea subvenției pentru acoperirea costurilor pentru locuință! (Rumänisch) (PDF, 132 kB)

Subvenția pentru acoperirea costurilor pentru locuință este un ajutor acordat de stat, pe care trebuie să îl solicitați. Din 2023, și mai multe persoane decât până acum vor avea dreptul să beneficieze de ajutoare pentru locuințe. Cine poate solicita subvenția pentru acoperirea costurilor pentru locuință? Unde pot solicita subvenția pentru acoperirea costurilor pentru locuință? DGB oferă informații simple și ușor de înțeles -în arabă.

Paranız boşa gitmesin: Konut yardımına başvurun! (Türkisch) (PDF, 133 kB)

Konut yardımı, devletçe konut masrafları için ayrılan, başvuruda bulunulması gereken bir yardımdır. 2023 yılı itibariyle, şimdiye dek olduğundan daha çok insanın konut yardımı alma hakkı olacak. Konut yardımı için kimler başvurabiliyor? Konut yardımı için nerede başvurulabiliyor? Alman Sendikalar Birliği (DGB) bu konuya basit ve anlaşılır bir şekilde Türkçe dilinde açıklık getiriyor.

د کور تخصیص د کور لګښتونو لپاره د دولت لخوا مرسته ده چې تاسو یې باید غوښتنه وکړئ. له 2023 څخه د پخوا په پرتله ډیر خلک به د کور ګټې څخه برخمن شي. څوک کولای شي د کور ګټې لپاره غوښتنه وکړي؟ زه چیرته کولای شم د کور ګټې لپاره غوښتنه وکړم؟ DGB په ساده او د پوهیدو وړ په پښتوشریح روښانه کوي.


Nach oben

DGB-Steuerkonzept

Das DGB-­Steu­er­kon­zep­t: Be­schäf­tig­te und Fa­mi­li­en ent­las­ten
Zwei Münzstapel mit Miniaturfiguren: Auf einem hohen Stapel spielen Menschen Golf, auf einem kleinen Stapel arbeiten Menschen in gebückter Haltung auf dem Bau
DGB/Hyejin Kang/123rf.com
Der DGB hat ein Steuerkonzept vorgelegt. Es soll Beschäftigte und Familien stärken sowie Spitzenverdiener*innen und große Vermögen stärker beteiligen.
weiterlesen …

Zum Pressebereich

Pres­se­mit­tei­lun­gen des DGB
Videokamera
Colourbox
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen des DGB, Pressefotos der DGB-Vorstandsmitglieder sowie den Kontakt zur DGB-Pressestelle.
weiterlesen …

Jetzt Mitglied werden!

8 gu­te Grün­de Mit­glied zu wer­den
Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …