Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Gründung von Betriebsräten durch eine Erweiterung des vereinfachten Wahlverfahrens zu erleichtern. Doch diese Maßnahme allein reicht nicht aus, um ihre Zahl zu erhöhen, Wahlakteure effektiv zu schützen und Betriebsrats-Behinderung einzudämmen. Ein vom DGB in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt die Reformbedarfe sowie Gestaltungsmöglichkeiten auf.