Mit dem Referentenentwurf für eine Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung sollen auf Grundlage des PflBG Konkretisierungen und weitere Einzelheiten der Finanzierung der Pflegeausbildung festgelegt werden. Dabei geht es auch um Fristen für die einzelnen Verfahrensschritte und Festlegungen darüber, welche Kosten die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen geltend machen können.