Der DGB fordert, die vorliegende Verordnung nicht primär als Transparenzoffensive in Richtung gewinnorientierter Versorgungsforschung und -verwendung zu konzipieren, sondern sie in Einklang mit der informationellen Selbstbestimmung der Versicherten zu bringen und zudem eine enge Verzahnung der darauf aufbauenden Prozesse mit den Gremien und Institutionen der Sozialen Selbstverwaltung im SGB V vorzusehen.