Gleiche Bezahlung von Frauen darf keine Einzelfallentscheidung sein

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Dachzeile Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende

Das Bundesarbeitsgericht hat heute in einem Grundsatzurteil die Messlatte für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern klar festgelegt. Demnach müssen sich Frauen nicht mehr mit einem Mittelwert begnügen, wenn sie eine gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen verlangen. 

Dazu ein Statement von von Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB:

"Der Fall zeigt, wie wenig das deutsche Entgelttransparenzgesetz taugt: Letztendlich entscheiden Gerichte – sofern sich Frauen überhaupt den Schritt trauen, gleiche Bezahlung einzuklagen. Mit Einzelfallentscheidungen werden wir Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen aber nicht durchsetzen können. Die Bundesregierung ist gefordert, die geltende EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich vollständig in deutsches Recht umzusetzen. Denn damit wären die Arbeitgeber verpflichtet, für Entgelttransparenz und diskriminierungsfreie Entgeltstrukturen in ihren Betrieben zu sorgen.“

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