Zur Einordnung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags durch den Schätzerkreis des Bundesamts für Soziale Sicherung hier ein Statement von Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:
"Wie sicher der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitrag überhaupt trägt, hat sich bereits in der Vergangenheit gezeigt. Er erweist sich als Mogelpackung: Wenn Kosten deutlich stärker steigen müssen sie schließlich trotzdem durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge ausgeglichen werden.
Denn daran, dass Ausgaben ständig steigen, ändert sich nichts. Das Deckeln einzelner Posten wie der Forschungsmittel im Innovationsfonds und der Verwaltungskosten entlastet jedenfalls nicht. Auch, dass der Bund die Beiträge für Bürgergeldbeziehende nicht kostendeckend übernimmt, geht weiterhin zu Lasten der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Bei steigenden Lebenshaltungskosten und Beiträgen ist für viele Versicherte die Belastungsgrenze längst erreicht. Die Lösung für die Finanzprobleme kann deshalb nicht sein, die Versicherten immer weiter zur Kasse zu bitten. Statt die Verantwortung einseitig auf Beitragszahler abzuwälzen, braucht es eine gerechte und verlässliche Finanzierung: mit einem dynamisierten steuerfinanzierten Bundeszuschuss und einer Bürgerversicherung, in die endlich alle einzahlen."
Hintergrund:
Für 2025 war der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen auf 2,5 Prozent festgesetzt. Real betrugen die Beitragssätze der Kassen im Mittel 2,9 Prozent.