Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen: DGB fordert unverzügliche Umsetzung

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Wider Erwarten wird es am morgigen Mittwoch keinen Kabinettsbeschluss zum Nationalen Aktionsplan nach EU-Mindestlohnrichtlinie geben. Dazu ein Zitat von

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied:

"Es ist völlig unverständlich, warum die Bundesregierung den nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen nach der Mindestlohnrichtlinie bis heute nicht im Kabinett beschlossen hat. Seit zwei Jahren verschleppt sie dessen Umsetzung. Dabei hat der Europäische Gerichtshof diesen Teil der Richtlinie in seinem Urteil vom 11. November 2025 ausdrücklich bestätigt. Die Union blockiert hier erneut notwendige Fortschritte. Der Aktionsplan muss bis zum Jahresende bei der EU-Kommission eingereicht werden. Passiert das nicht, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

In Zeiten knapper öffentlicher Mittel ist es verantwortungslos, mögliche Strafzahlungen an Brüssel in Kauf zu nehmen – zumal konkrete Maßnahmen seit Langem bekannt sind. Das Bundestariftreuegesetz oder das digitale Zugangsrecht für Gewerkschaften zum Beispiel– das sind Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, die immer noch nicht umgesetzt sind. Eine Politik im Interesse der arbeitenden Menschen sieht anders aus. Der DGB fordert deshalb die unverzügliche Umsetzung eines ambitionierten und wirksamen Aktionsplans, der durch eine verbindliche zweijährige Evaluation begleitet werden muss."
 

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