Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen: Das ist das Ziel der EU-Entgelttransparenzrichtline, die die Bundesregierung in nationales Recht umsetzen muss. Eine vom Bundesministerium für Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingesetzte Kommission hat nun ihren Abschlussbericht zu einer bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Dazu sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Freitag in Berlin:
"Der DGB hat sich als Mitglied der Kommission intensiv in die Debatte eingebracht. Sein Anliegen ist und bleibt, die Richtlinie europarechtskonform in deutsches Recht umzusetzen. Das Ziel ist klar: Wir wollen den Grundsatz ‘Gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit für Männer und Frauen’ auf betrieblicher Ebene durchsetzen.
Im Gegensatz zu den Vertreter*innen der Arbeitgeberseite sind die Gewerkschaften überzeugt, dass die zentralen Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie unter Einsatz digitaler Tools in den Betrieben zugleich richtlinienkonform und bürokratiearm erfüllt werden können: Die Überprüfung der betrieblichen Entgeltpraxis auf ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle (Artikel 9 der Richtlinie) wird sich als Routineaufgabe etablieren. Und wo eine Benachteiligung von Frauen aufgedeckt wird, muss Abhilfe geschaffen werden.
Wir wissen auch: Entgeltgleichheit und Tarifautonomie stehen keineswegs im Widerspruch zueinander. Eine Stärkung der Tarifbindung ist der Schlüssel für die Verwirklichung von Entgelttransparenz und die Überwindung von Entgeltdiskriminierung. Deswegen sollten tarifgebundenen Arbeitgebern bei der Analyse ihrer Entgeltpraxis Erleichterungen eingeräumt werden. Entscheidend ist außerdem, dass Betriebs- und Personalräte als Arbeitnehmervertretungen von Beginn an in den Prozess eingebunden sind. Wo sie fehlen, müssen Gewerkschaften einbezogen werden. Denn sie sind die Expert*innen für das Thema Arbeitsbewertung. Dann bringt die Richtlinie nicht nur die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern voran, sondern stärkt auch die demokratischen Mitbestimmungsstrukturen."
In der Kommission waren die Gewerkschaften neben fünf Jurist*innen und fünf Vertreter*innen der Arbeitgeberseite lediglich mit einem Sitz vertreten, den der DGB wahrgenommen hat. Daher hat sich der DGB mit einem Sondervotum zum Kommissionsbericht positioniert.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nimmt Arbeitgeber in die Pflicht, auf betrieblicher Ebene aktiv den Grundsatz “Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit” umzusetzen. Sie sollen unter anderem überprüfen, ob es im Unternehmen ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle gibt, das objektiv nicht zu rechtfertigen ist, und bei festgestellter Entgeltdiskriminierung Abhilfe schaffen. Mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht würde das nachweislich wirkungslose deutsche Entgelttransparenzgesetz durch eine wirksame Regelung ersetzt.