EuGH-Urteil zur EU-Mindestlohnrichtlinie ist wichtiges Signal für soziales Europa

Datum

Ordnungsnummer PM 058

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die EU-Mindestlohnrichtlinie in zentralen Punkten bestätigt und damit Lohndumping und Willkür auf dem Arbeitsmarkt eine klare Absage erteilt.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin: 

"Heute ist ein guter Tag für Millionen Beschäftigte in Deutschland und der Europäischen Union. Nach der Entscheidung des EuGH sind die EU-Mitgliedsstaaten nunmehr verpflichtet, für eine höhere Tarifbindung zu sorgen, wenn sie unter 80 Prozent der Beschäftigten im jeweiligen Mitgliedsstaat liegt. Mit diesem Urteil stärkt der EuGH die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Zusammenhalt in Europa, denn: Ein gemeinsamer Wirtschaftsraum braucht soziale Leitplanken. Insbesondere Niedriglohnbeschäftigte brauchen klare Regelungen auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, schnellstmöglich einen wirkungsvollen Aktionsplan für mehr Tarifverträge auf den Weg zu bringen, wie ihn die EU-Mindestlohnrichtlinie vorsieht. 

Bedauerlich ist, dass der EuGH einheitliche europäische Kriterien für angemessene Mindestlöhne gekippt hat. Das entbindet die Mitgliedsstaaten aber nicht, eigene nationale Kriterien festzulegen. Die Bundesregierung sollte nun das nationale Mindestlohngesetz dahingehend überprüfen. Bestätigt hat der Gerichtshof, dass die Mitgliedsstaaten einen Referenzwert für angemessene gesetzliche Mindestlöhne ansetzen müssen. Damit wurde die deutsche Regelung bestätigt, dass der Mindestlohn 60 Prozent des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten betragen soll."

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