Lohnsteuer Grundbegriffe 2025
Broschüre / Flyer07. April 2025
Datei herunterladenWir haben die wichtigsten Tipps für deine Steuererklärung zusammengefasst.
Eine Steuererklärung einzureichen, lohnt sich in den meisten Fällen – auch für Arbeitnehmer*innen. So erhielten 2020 insgesamt rund 85 Prozent der Steuerpflichtigen, die eine Steuererklärung abgaben, eine Erstattung. Nur etwa 14 Prozent mussten eine Nachzahlung leisten. Besonders wer hohe absetzbare Ausgaben hat, kann steuerlich profitieren. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts wurden den Steuerpflichtigen 2021 durchschnittlich 1.172 Euro erstattet. Die durchschnittliche Höhe der Nachzahlung betrug 2021 dagegen durchschnittlich 1.160 Euro.
DGB / Quelle: Statistisches Bundesamt
DGB / Quelle: Statistisches Bundesamt
Arbeitnehmer*innen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sind beispielsweise Menschen, die…
Aber auch für Kolleg*innen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll sein. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Werbungskosten (z. B. Aufwendungen für den Arbeitsweg, selbst beschaffte Arbeitsmittel und Berufskleidung) die Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 1.230 Euro pro Jahr übersteigen oder wenn ein Mitglied einer politischen Partei seine Mitgliedsbeiträge steuerermäßigend geltend machen möchte.
Wenn du für das Jahr 2025 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, hast du dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit.
Wenn du Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine*n Steuerberater*in erhält, bekommst du eine Fristverlängerung: Die Erklärung für das Steuerjahr 2025 über eine Steuerberatung muss dann erst bis zum 1. März 2027 eingereicht werden, weil der 28. Februar 2027 auf einen Samstag fällt und sich die Frist daher auf den nächsten Werktag verschiebt.
Ja, der Gewerkschaftsbeitrag zählt zu den Werbungskosten und mindert damit das zu versteuernde Einkommen.
Neu ist, dass auch Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die im Alltag nur wenige beruflich bedingte Ausgaben (also geringe „Werbungskosten“) haben, ab diesem Jahr zusätzlich Steuern sparen können. Ab dem 1. Januar 2026 wirken sich Gewerkschaftsbeiträge auch dann steuerermäßigend aus, wenn die jährlichen Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro nicht überschreiten.
Steuerersparnis: Je nach Steuersatz erhältst du 25 bis 35 Prozent deines Gewerkschaftsbeitrages zurück.
Wichtig: Auch bei der vorzeitigen Variante musst du eine Steuererklärung abgeben.
Unsere 8 Mitgliedsgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund stehen ihren Mitgliedern auch bei Fragen rund um die Steuererklärung helfend und beratend zur Seite. Sie unterstützen dich als Mitglied direkt, haben für dich Kooperationen mit Lohnsteuerhilfevereinen zu attraktiven Konditionen eingerichtet oder bieten dir die Möglichkeit des vergünstigten Bezugs von Lohnsteuererklärungssoftware.
Nähere Informationen gibt es auf den jeweiligen Seiten der Einzelgewerkschaften:
Unsere DGB-Broschüre Lohnsteuer Grundbegriffe bietet einen umfangreichen Einblick zum Thema Einkommensteuererklärung in 58 Kapiteln von A wie "Altersentlastungsbetrag" bis Z wie "Zumutbare Belastung". Wir bieten sie unten ab Ende März/ Anfang April zum kostenlosen Download für den zurückliegenden Veranlagungszeitraum. Wer noch seine Steuerklärung für die Jahre 2022-24 machen muss, findet hier unsere Vorgängerbroschüren. Jetzt herunterladen!
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