Am 25.September 2025 haben sich die Vertreter des Bundesverbandes Gerüstbau, der Bundessinnung für das Gerüstbauhandwerk und die IG Bauen-Agrar-Umwelt in sachlichen und konstruktiven Verhandlungen auf einen Lohntarifvertrag geeinigt.
Sehr guter Tarifabschluss mit Sommerausfallgeld und höherer ZVK-Rente:
- Ab 1. November 2025: 7,5 Prozent mehr Lohn
- Ab 1. Oktober 2026: 4,4 Prozent mehr Lohn
Höhere Ausbildungsvergütungen ab 1. November 2025:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.125 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 1.300 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.550 Euro
Höhere Branchenmindestlöhne:
- ab 1. Januar 2026: Steigerung um 0,40 Euro/Stunde auf 14,35 Euro/Stunde
- ab 1. Januar 2027: Steigerung um 0,55 Euro/Stunde auf 14,90 Euro/Stunde
Sommerausfallgeld: Ab 1. Mai 2026 zahlt die Gerüstbaukasse ein Sommerausfallgeld, wenn durch zwingende Witterungsgründe nicht gearbeitet werden kann oder darf.
ZVK-Rentenbeihilfe: Ab 1. August 2026 gilt eine 10 prozentige Erhöhung der monatlichen Rentenbeihilfe der ZVK-Gerüstbau.
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