Die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag zum Mindestlohn geeinigt. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitskräfte):
- Erhöhung auf 14,96 Euro ab 2026
- Bleibt bis Ende 2028 unverändert
Mindestlohn 2 (gelernte Fachkräfte):
- 16,60 Euro ab 2026
- 17,10 Euro ab 2027
- 17,60 Euro ab 2028
Mit diesen Lohnsteigerungen bleibt der Mindestlohn 2 deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Tarifvertrag sorgt für faire Löhne, Planungssicherheit und schützt vor Dumpingwettbewerb.
Dirk Bollwerk, Präsident des ZVDH, betont: “Das Tarifergebnis sichert faire Löhne und bietet zugleich Planungssicherheit für unsere Betriebe. Der Mindestlohn 1 orientiert sich eng am gesetzlichen Niveau, um Anreize für eine qualifizierte Ausbildung im Dachdeckerhandwerk zu schaffen. Die dreijährige Laufzeit sorgt für Stabilität in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.”
Auch Carsten Burckhardt, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, sieht das Ergebnis positiv: “Das Dachdeckerhandwerk zeigt, wie Tarifpartnerschaft funktioniert: fair, respektvoll und mit Vorbildcharakter. Wir sichern deutliche Lohnsteigerungen für gelernte Fachkräfte und garantieren, dass auch Helfer*innen weiterhin über dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden. Damit schaffen wir Schutz vor Lohndumping und sorgen für faire Arbeitsbedingungen – ein starkes Signal für die gesamte Branche.”
Der neue Tarifvertrag ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft des Dachdeckerhandwerks. Er stärkt die Branche mit fairen und verlässlichen Löhnen und setzt ein klares Zeichen für gute Arbeitsbedingungen.