Neue Tarifregeln für Bäcker-Azubis bundesweit gültig

Datum

Der neue Tarifvertrag für Auszubildende im Bäckerhandwerk ist zum 1. März 2025 in Kraft getreten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat ihn offiziell für allgemeinverbindlich erklärt. Die Regelungen gelten rückwirkend ab diesem Datum.

Einheitliche Vergütung für alle Azubis

Durch die Allgemeinverbindlichkeit profitieren jetzt alle Auszubildenden von fairen und einheitlichen Bedingungen. Die Ausbildungsvergütung ist klar geregelt:

1. Ausbildungsjahr:

  • Seit März 2025: 1.020 Euro brutto
  • Ab März 2026: 1.070 Euro brutto

2. Ausbildungsjahr:

  • Seit März 2025: 1.090 Euro brutto
  • Ab März 2026: 1.140 Euro brutto

3. Ausbildungsjahr:

  • Seit März 2025: 1.230 Euro brutto
  • Ab März 2026: 1.280 Euro brutto

Diese Vergütungen gelten für alle Auszubildenden im Bäckerhandwerk, unabhängig vom Betrieb.

Weitere Regelungen im Tarifvertrag

Neben der Ausbildungsvergütung sind weitere wichtige Punkte festgelegt:

  • Mobilitätszuschuss für Auszubildende
  • Unterkunft und Verpflegung: Sachleistungen können angerechnet werden, jedoch maximal bis zu 75 Prozent der Bruttovergütung
  • Arbeitszeitregelungen: Orientierung an tariflicher Arbeitszeit auf Landesebene und gesetzlichen Bestimmungen
  • Zuschläge: Einheitliche Regelungen für Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit

Gemeinsame Vereinbarung der Tarifpartner

Der Tarifvertrag wurde Ende Januar 2025 von der Gewerkschaft NGG und dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks abgeschlossen. Beide Seiten hatten gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.

Was bedeutet "allgemeinverbindlich"?

Allgemeinverbindlich heißt: Die Regeln aus dem Tarifvertrag gelten für alle Auszubildenden im Bäckerhandwerk. Das gilt unabhängig davon, ob der Betrieb Mitglied im Verband ist oder nicht. Jede Bäckerei muss sich an die Vorgaben halten.

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