Tarifrunde Leiharbeit 2025: Gewerkschaften fordern 7,5 Prozent mehr Geld

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In der Tarifrunde Leiharbeit hat die DGB-Tarifgemeinschaft ihre Forderung beschlossen: 7,5 Prozent mehr Geld in allen Entgeltgruppen bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Wichtig bleibt der Abstand der untersten Entgeltgruppe 1 (EG1) zum gesetzlichen Mindestlohn. Der Stundenlohn in EG1 liegt aktuell bei 14,53 Euro, der Mindestlohn bei 12,82 Euro.

Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission steigt der Mindestlohn zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro und ab 2027 auf 14,60 Euro. “Leihbeschäftigte müssen weiterhin deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen”, betonen die DGB-Gewerkschaften.

Mit einer Tariferhöhung steigen automatisch auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Mitgliedervorteile – durch die Tarifdynamik gibt es für jede prozentuale Erhöhung bei den Entgelten den gleichen Zuschlag bei Sonderzahlungen.

Die erste Verhandlung ist für den 22. August 2025 angesetzt, die Entgelt-Tarifverträge laufen zum 30. September 2025 aus. Verhandelt wird durch die DGB-Tarifgemeinschaft, zu der auch die IG Metall gehört, mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).

Verbesserungen bei Branchenzuschlägen gefordert

Die IG Metall fordert zusätzlich Verbesserungen bei den Branchenzuschlägen. Diese sichern Leihbeschäftigten in bestimmten Branchen wie Metall- und Elektroindustrie, Holz- und Kunststoffverarbeitung sowie Textil- und Bekleidungsindustrie Zuschläge auf ihr Entgelt. Auch diese Branchenzuschlagstarifverträge laufen zum 30. September 2025 aus.

Neue Tarifverträge ab 2026

Bereits im Mai 2025 haben Gewerkschaften und GVP einen neuen Mantel- und einen neuen Entgeltrahmentarifvertrag abgeschlossen. Damit wurden die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge vereinheitlicht. Inkrafttreten ist am 1. Januar 2026. Eine neue Regel zur Textform des Arbeitsvertrages gilt bereits seit dem 1. August 2025.

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