Pflegekommission empfiehlt moderate Erhöhung
Die Pflegekommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, hat eine Empfehlung zur Erhöhung des Pflegemindestlohns beschlossen. Der Lohn soll im Juli 2026 um 2,6 Prozent steigen und im Juli 2027 um weitere 2,6 Prozent erhöht werden. Die Gesamtlaufzeit beträgt 27 Monate, die Gesamterhöhung liegt bei 5,2 Prozent.
Kritik von ver.di: Abstand zum öffentlichen Dienst wächst
Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und Kommissionsmitglied, äußerte deutliche Kritik an dem Ergebnis: "Wir wollten beim Pflegemindestlohn Anschluss halten an die Einstiegsstufen für die Pflege im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, dem TVöD. Dazu waren die Arbeitgeber partout nicht bereit." Sie warnte, dass dies die Abwanderung aus der Altenpflege in die Krankenhäuser nicht stoppen werde – "ein Eigentor der Arbeitgeber".
Die empfohlenen künftigen Werte des Pflegemindestlohns seien weit entfernt von einer leistungsgerechten Vergütung dieser oft harten und gesellschaftlich sinnvollen Tätigkeit. Bühler berichtete, dass ver.di sogar Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verordnung abwehren musste. Dennoch habe die Gewerkschaft nach Abwägung der Alternativen schweren Herzens diesem Kompromiss zugestimmt, da der Pflegemindestlohn die einzig einklagbare Vergütungshöhe darstelle, wenn kein Tarifvertrag existiere.
Forderung nach Transparenz bei Tariflohnpflicht
Die sogenannte Tariflohnpflicht garantiert Pflegekräften keine konkrete Lohnhöhe, da diese nur im Durchschnitt und nicht in Bezug auf einzelne Arbeitsverhältnisse eingehalten werden muss. Bühler forderte den Gesetzgeber auf, bei der Umsetzung in den Einrichtungen für Transparenz zu sorgen: "Die Arbeitgeber müssen dazu verpflichtet werden, ihre Beschäftigten darüber zu informieren, wie die Bezahlung bezüglich der Tariflohnpflicht konkret berechnet wird." Nur so könnten Beschäftigte nachvollziehen, was sie nach dem in Bezug genommenen Tarifvertrag eigentlich verdienen müssten.
Tarifverträge bleiben unverzichtbar
"Der Pflegemindestlohn kann keine Tarifverträge ersetzen", stellte Bühler klar. Sie bilanzierte, dass sich auf Druck der Gewerkschaft bei der Bezahlung in Pflegeunternehmen ohne Tarifbindung einiges verbessert habe. Dennoch gebe es immer noch Arbeitgeber, die die hohe Motivation der beruflich Pflegenden gnadenlos ausnutzten. "Dem muss die Politik einen Riegel vorschieben", forderte die Gewerkschafterin.
Die empfohlenen Werte im Überblick
Laut Empfehlung der Pflegekommission sollen sich die Löhne wie folgt entwickeln:
Pflegehilfskräfte:
- Aktuell: 16,10 Euro pro Stunde
- Ab 1. Juli 2026: 16,52 Euro pro Stunde
- Ab 1. Juli 2027: 16,95 Euro pro Stunde
Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung:
- Aktuell: 17,35 Euro pro Stunde
- Ab 1. Juli 2026: 17,80 Euro pro Stunde
- Ab 1. Juli 2027: 18,26 Euro pro Stunde
Pflegefachpersonen:
- Aktuell: 20,50 Euro pro Stunde
- Ab 1. Juli 2026: 21,03 Euro pro Stunde
- Ab 1. Juli 2027: 21,58 Euro pro Stunde
Der Pflegemindestlohn gilt auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle stationären und ambulanten Pflegeinrichtungen, nicht jedoch für Krankenhäuser.