Die Gewerkschaft ver.di hat für den 13. und 14. Januar zum Streik bei den DRK-Kliniken in Berlin aufgerufen. Damit erhöht ver.di den Druck in den laufenden Tarifverhandlungen.
Angebot der Geschäftsführung unzureichend
Die Verhandlungen laufen seit Juli letzten Jahres. Im Oktober 2025 legte die Geschäftsführung ein Angebot vor. Es hat eine sehr lange Laufzeit bis zum 30. Juni 2028. Nach Einschätzung von ver.di würde das Angebot zu realen Lohnverlusten führen. Zudem würde der Rückstand zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) größer werden. Der TVöD gilt als Leittarifvertrag für Krankenhäuser.
ver.di reduziert Forderungen
ver.di hat seine Forderungen bereits reduziert. Die Gewerkschaft verzichtete auf eine nachholende Erhöhung für 2025. Sie fordert nun 5 Prozent Erhöhung für 2026 und weitere 5 Prozent für 2027. Dazu soll die Arbeitszeit auf 38,5 Stunden pro Woche verkürzt werden. ver.di signalisierte weitere Kompromissbereitschaft. Voraussetzung ist, dass die Arbeitgeberin auf die Beschäftigten zugeht.
Die Geschäftsführung weigert sich bisher, ein verbessertes Angebot vorzulegen.
Kritik an fehlender Wertschätzung
“Die Geschäftsführung will den Kolleginnen und Kollegen Reallohnverluste aufzwingen”, erklärt ver.di-Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. Sie verweigere konstruktive Gespräche über eine angemessene Bezahlung. Gleichzeitig würden in verschiedenen Bereichen übertarifliche Zulagen gezahlt, um Personal zu halten. “Das passt nicht zusammen”, so Neunhöffer. Mit dem Streik würden die Beschäftigten deutlich machen, wer die DRK-Kliniken am Laufen hält.
Streit um Notdienstvereinbarung
ver.di hat der Geschäftsführung eine Notdienstvereinbarung angeboten. Diese entspricht der 2023 abgeschlossenen Vereinbarung. Damals konnte der Streik auf dieser Grundlage ohne Komplikationen durchgeführt werden. Die Geschäftsführung verweigert jedoch den Abschluss. Sie droht ver.di mit einer Klage gegen den Streik.
Vorwurf: Angriff auf Streikrecht
“Wir beobachten immer häufiger Angriffe auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht”, kritisiert Neunhöffer. Geschäftsführungen würden Notdienstvereinbarungen verweigern oder unrealistische Personalbesetzungen während des Streiks fordern. “Hier werden in zynischer Art und Weise Patientinnen und Patienten gegen Beschäftigtenrechte in Stellung gebracht.” Es gebe eine bewährte Notdienstvereinbarung. Die DRK-Kliniken sollten ihre Energie in deren Umsetzung stecken statt in juristische Angriffe. ver.di werde sich an die vorgeschlagenen Notdienste halten. Dringende Notfälle würden versorgt. Das gelte auch für mögliche Notfälle aufgrund von Glatteis.
Keine Aufwärmmöglichkeiten für Streikende
Die DRK-Kliniken verweigern trotz der winterlichen Witterung Aufwärmmöglichkeiten für die Streikenden auf dem Klinikgelände. Die Streikposten werden deshalb zeitweise in nahe gelegene Streiklokale verlegt.