Beabsichtigt ein Arbeitgeber nach einer internen Überprüfung eine festgelegte Betriebsratsvergütung nach unten zu korrigieren, muss er die Fehlerhaftigkeit dieser Vergütung beweisen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2025 - 7 AZR 46/24
Beabsichtigt ein Arbeitgeber nach einer internen Überprüfung eine festgelegte Betriebsratsvergütung nach unten zu korrigieren, muss er die Fehlerhaftigkeit dieser Vergütung beweisen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2025 - 7 AZR 46/24