Betriebsratsvergütung nicht ohne Grund kürzen

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Dachzeile Arbeitsrecht

Beabsichtigt ein Arbeitgeber nach einer internen Überprüfung eine festgelegte Betriebsratsvergütung nach unten zu korrigieren, muss er die Fehlerhaftigkeit dieser Vergütung beweisen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2025 - 7 AZR 46/24

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