Der Anspruch aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann per Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 5 Ta 1/25
Der Anspruch aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann per Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 5 Ta 1/25