Erteilung eines Zeugnisses kann erzwungen werden

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Dachzeile Arbeitsrecht

Der Anspruch aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann per Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 5 Ta 1/25

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