Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Bei Homeoffice ist das der Ort, von dem aus der Arbeitnehmer regelmäßig gearbeitet hat. Das gilt auch, wenn im Arbeitsvertrag ein anderer Arbeitsort vereinbart ist.
Arbeitsgericht Gera, Beschluss vom 6. März 2025 - 4 Ca 131/25