Schwangerschaft kann Kündigung nachträglich vereiteln

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Dachzeile Arbeitsrecht

Wird die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin ohne deren Verschulden erst nach Ablauf der Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes festgestellt, ist ihre verspätete Klage nachträglich zuzulassen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. April 2025 - 2 AZR 156/24

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