Die EU-Mindestlohnrichtlinie nimmt derzeit die letzten Hürden, damit sie in Kraft treten kann. Zusammen mit Expert*innen möchten wir die verschiedenen Inhalte der Richtlinie beleuchten. Es geht um die Regelungen zu gesetzlichen Mindestlöhnen und zur Stärkung der Tarifverträge, einschließlich der öffentlichen Auftragsvergabe.
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Die EU-Mindestlohnrichtlinie nimmt derzeit die letzten Hürden, damit sie in Kraft treten kann. Der EU-Rat der Arbeits- und Sozialminister*innen (EPSCO) hat dem Kompromissvorschlag von Rat und Europäischem Parlament am 15. Juni 2022 mit großer Mehrheit zugestimmt – bis auf Dänemark und Schweden unter Enthaltung Ungarns. Es folgte im Juli die Zustimmung im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments. Am 14. September 2022 stimmt das Plenum des Europäischen Parlaments über den Vorschlag ab. Grund genug bereits jetzt zu schauen, welchen Umsetzungsbedarf die im Vorfeld stark umstrittene Richtlinie für uns in Deutschland konkret nach sich zieht.
Zusammen mit Expert*innen möchten wir die verschiedenen Inhalte der Richtlinie beleuchten. Es geht um die Regelungen zu gesetzlichen Mindestlöhnen sowie zur Stärkung der Tarifverträge, einschließlich der öffentlichen Auftragsvergabe.
Diese und andere Fragen will der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf einer Podiumsdiskussion klären. Es diskutieren:
Moderation: Friederike Posselt, DGB
Zu Beginn wird es eine Einführung in den Inhalt und erste Einschätzungen aus Sicht eines der beiden Berichterstatter*innen der Richtlinie, Herrn Dennis Radtke, geben.
Bitte melden Sie sich unter michaela.goerner@dgb.de an, um den Teilnahmelink zu unserer MS-Teams-Veranstaltung zu erhalten. Dieser wird Ihnen zeitnah zur Veranstaltung per E-Mail zugeschickt.
Die Einladung zum Download: