Deutscher Gewerkschaftsbund

07.07.2015

Die Kernarbeitsnormen der ILO

Die ILO-Kernarbeitsnormen sind insgesamt acht internationale Übereinkommen zu grundlegenden Standards für Arbeitsbeziehungen und -bedingungen: vom Schutz der Vereinigungsfreiheit bis zum Verbot der Kinderarbeit sind diese Normen inzwischen zu universell gültigen Menschenrechten erhoben worden.Bereits 1930 wurde mit einem Übereinkommen gegen Zwangsarbeit die erste dieser acht internationalen Vereinbarungen geschlossen. Die bisher letzte stammt aus dem Jahr 1999 und wendet sich gegen die "schlimmsten Formen der Kinderarbeit".

Kind in Vietnam ruht sich von der Arbeit aus

In vielen Teilen der Welt müssen Kinder hart arbeiten, um die Familie unterstützen.
Die ILO fordert in ihren Kernarbeitsnormen die Kinderarbeit für unter 15-Jährige generell abzuschaffen.
ILO/Thanh Hoa – CC-BY-NC-ND 2.0

Die wesentlichen Kernarbeitsnormen sind:

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (ausgearbeitet in Übereinkommen 87 und 98) – Arbeitnehmer haben das Recht, sich ohne äußere Einmischung in Gewerkschaften zu organisieren. Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverhandlungen zu führen und zu streiken.
  • Beseitigung der Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105) – Jeder hat das Recht, seine Arbeit frei zu wählen. Zwangsarbeit ist verboten. Diese umfasst alle Arbeitsverhältnisse, in denen die Arbeitsleistung durch Gewalt oder Drohungen erzwungen wird, z. B. Sklaverei, Schuldknechtschaft und Arbeitsverhältnisse, bei denen Arbeitnehmer eingesperrt oder bedroht werden oder ihnen die Ausweispapiere abgenommen werden.
  • Abschaffung der Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182) – Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Ausbeutung. Kinder vor dem Ende der Schulpflicht oder unter 15 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Gefährliche oder die Entwicklung behindernde Tätigkeiten („schlimmste Formen der Kinderarbeit“) sind für Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Für einfache Tätigkeiten dürfen auch 13-15-Jährige beschäftigt werden, wenn die nationalen Gesetze dies erlauben und der Schulbesuch dadurch nicht verhindert wird. Die Abschaffung der Kinderarbeit beinhaltet auch eine Verpflichtung, Alternativen (Schulbesuch, gesichertes Einkommen für die Eltern) zu schaffen.
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Übereinkommen 100 und 111) – Jeder hat das Recht auf Gleichbehandlung ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, Nationalität oder sozialer Herkunft. Hierzu zählt auch der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit".
ILO Grundprinzipien und ILO Kernarbeitsnormen

DGB

Die Kernarbeitsnormen und Kernprinzipien der ILO im Wortlaut (Deutsch)

Download

Die Internationale Arbeitsorganisation - Ein Wegweiser für GewerkschafterInnen (PDF, 2 MB)

Gesammeltes Wissen über die International Labour Organisation (ILO)/Internationale Arbeitsorganisation zusammengefasst von StipendiatInnen der Hans-Böckler-Stiftung. Darin enthalten sind u.a.: Geschichte und Aufbau; Internationale Kernprinzipien und Kernarbeitsnormen; Menschenwürdige Arbeit weltweit; ILO und Mindestlohnsysteme;


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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Internationale Arbeitsnormen: Ihre Rolle für das deutsche und europäische Recht

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