Kurz und knapp: Acht Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus dem einblick Dezember 2018. Diesmal: Abwerbung - nicht während der Arbeitszeit; Hartz IV - kein zusätzliches Geld für Anfahrt zum Gericht und PC gehört zum laufenden Bedarf in der Schule; Pro NRW ist verfassungsfeindlich; Rentenversicherung - Versicherungsnummer ist nicht zu ändern; Busfahrer - Kassieren ohne Ticketabgabe begründet Kündigung; Urlaubsanspruch geht auf die Erben über; Ausbildungskosten - Rückzahlung nur bei gültiger Vereinbarung.
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Abwerbung: nicht während der Arbeitszeit
Werden Arbeitnehmer während der Arbeitszeit telefonisch abgeworben, so ist dies wettbewerbswidrig. Das gilt sowohl für einen Anruf über das dienstliche Telefon als auch über das private Handy des Mitarbeiters.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 9. August 2018 – 6 U 51/18
Hartz IV: Kein zusätzliches Geld für Anfahrt zum Gericht
Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger müssen Beträge von wenigen Euro zur Anfahrt zu einem eigenen Gerichtstermin aus dem Regelbedarf bezahlen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. November 2018 – 1 BvQ 80/18
Disziplinarverfahren: Pro NRW ist verfassungsfeindlich
Die Partei „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ (PRO NRW) verfolgt nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden verfassungsfeindliche Ziele. Ein Polizist, der Funktionär in dieser Parte ist, ist aus diesem Grund aus dem Polizeidienst zu entfernen.
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. August 2018 – 2 B 6.18
Rentenversicherung: Versicherungsnummer ist nicht zu ändern
Die von der Rentenversicherung vergebene Versicherungsnummer setzt sich unter anderem aus dem Geburtsdatum des/der jeweiligen Versicherten zusammen. Maßgeblich dafür ist die erste Angabe des/der Versicherten über sein Geburtsdatum gegenüber einem Sozialleistungsträger oder einem Ar-beitgeber. Der Versicherte kann später keine Änderung der Versicherungsnummer verlangen, weil sein Geburtsdatum geändert wurde.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Mai 2018 – L 2 R 163/16
Busfahrer: Kassieren ohne Ticketabgabe begründet Kündigung
Der Busfahrer eines Verkehrsbetriebes, der Geld von Fahrgästen entgegennimmt, aber kein Ticket aushändigt, begeht einen schwerwiegenden Vertrauensbruch. Das rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. August 2018 – 10 Sa 469/18
Urlaubsanspruch: Geht auf die Erben über
Hat ein Arbeitnehmer bei seinem Tod noch einen offenen Urlaubsanspruch, so können die Erben vom ehemaligen Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen Jahresurlaub verlangen.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 6. November 2018 – C-569/16 und C-570/16
Ausbildungskosten: Rückzahlung nur bei gültiger Vereinbarung
Übernimmt der Arbeitgeber Ausbildungskosten ausländischer Pflegekräfte, muss die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers wirksam vertraglich geregelt werden. Unwirksam ist in der Regel eine Rückzahlungsvereinbarung, die auch für den Fall gelten soll, dass der Arbeitgeber dem potenziellen Arbeitnehmer keinen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz anbieten kann oder will.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 2. August 2018 – 1 Ca 1987/17
Hartz IV: PC gehört zum laufenden Bedarf in der Schule
Das Jobcenter kann verpflichtet sein, die Kosten für die Anschaffung eines internetfähigen PC – Lap-top nebst Zubehör für einen Schüler zu übernehmen. Denn der Computer/Laptop wird zwar nur einmal bezahlt, er erfüllt jedoch einen laufenden Bedarf, nämlich den, sachgerecht in ordnungsgemäßer Wei-se eine Schule besuchen zu können, ohne von vorneherein „abgehängt“ zu sein.
Sozialgericht Gotha, Urteil vom 17. August 2018 – S 26 AS 3971/17