Deutscher Gewerkschaftsbund

03.03.2009

Das Zuwanderungsgesetz und seine Weiterentwicklung

Am 1. Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern). Es löste das alte Ausländerrecht von 1990 ab. Mit dem Gesetz werden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für neu einreisende deutsche und ausländische MigrantInnen wie für bereits in Deutschland lebende BürgerInnen aus EU-Ländern sowie aus Drittstaaten neu geregelt. Erstmalig enthält es auch Bestimmungen, wie Integrationskurse durchzuführen sind und wie an ihnen teilzunehmen ist.

Bestandteile sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Darüber hinaus Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Staatsangehörigkeitsgesetzes, des Bundesvertriebenengesetzes sowie des SGB III und einer Reihe von Verordnungen.

Die Kritik am Gesetz fiel angesichts der notwendigen Kompromisse zwischen Bundestag und Bundesrat deutlich aus. Nach Auffassung vieler Wohlfahrtsverbände, Flüchtlings- und Selbstorganisationen hatten die Unionsparteien mit ihrer Mehrheit im Bundesrat ihre Vorstellungen zur begrenzten Zuwanderung und ihre ausländerrechtlichen Positionen durchgesetzt. Die wesentlichen Kritikpunkte des DGB waren:

  • Die gemeinsam von ExpertInnen in der „Unabhängigen Kommission Zuwanderung“ entwickelten Ansätze für einen Perspektivenwechsel in der Einwanderungs- und Integrationspolitik wurden nicht aufgegriffen.
  • Das Zuwanderungsgesetz hält an der bisherigen auf Abwehr ausgerichteten Politik fest. Dies zeigt sich vor allem im beibehaltenen Anwerbestopp, der eingeschränkten Familienzusammenführung und beim Flüchtlingsschutz. Gleiches gilt für die Regelungen zur Duldung, die Flüchtlinge und ihre Kinder über Jahrzehnte hin von Abschiebung bedroht lassen und Integration verhindern.

Schon bei der Verabschiedung im Sommer 2004 war klar, dass aufgrund europäischer Richtlinien und weiterer Gesetzesvorhaben in nächster Zeit Änderungen erforderlich sein würden:

1. Änderungsgesetz:
Im Dezember 2004 legten die Regierungsfraktionen einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze“ vor. Hauptziel: Das Aufenthaltsgesetz an die bereits beschlossenen Regelungen in den Gesetzen zur Arbeitsmarktreform (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) anzupassen. Es gilt seit dem 14. März 2005.

2. Änderungsgesetz (EU-Richtlinienumsetzungsgesetz)
Bereits vor dem Zuwanderungsgesetz 2004 hatten die Mitgliedsstaaten der EU Richtlinien verabschiedet, die aber nicht in nationales Recht umgesetzt wurden. Beispielsweise zum Aufenthaltsstatus für langfristig in der EU lebende Drittstaatsangehörige oder auch zur Familienzusammenführung.
Unabhängig davon ging die Debatte auf der nationalen Ebene weiter. Bundestag, Bundesrat und Organisationen diskutierten über die Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete, über höhere Anforderungen bei Einbürgerung und Familiennachzug. Darüber hinaus über die erleichterte Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnissen für Erwerbstätige.

Anfang 2006 legte das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf für ein EU-Richtlinienumsetzungsgesetz vor, der heftig kritisiert und weiter überarbeitet wurde. Die neuen Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) verhandelten über Ziele und Details. Schließlich legte die Bundesregierung Ende März 2007 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ (EU-Richtlinienumsetzungsgesetz) vor. Er enthielt aber nicht nur die Umsetzung der EU-Richtlinien, sondern auch weitreichende Veränderungen, die die Bereiche Familienzusammenführung, Integration und Staatsangehörigkeitsrecht betreffen. Die Vorschläge zur Veränderung der Regelungen der Erwerbstätigenzuwanderung wurden nicht aufgegriffen.

Der Gesetzentwurf wurde von Wohlfahrtsorganisationen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Oppositionsparteien und vielen Nichtregierungsorganisationen kritisiert. Im Bundestagsinnenausschuss stellte sich auch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit einiger Vorschläge. Trotz der Kritik verabschiedeten Bundestag und Bundesrat zeitgleich mit der Veröffentlichung des Nationalen Integrationsplans das im August 2007 in Kraft getretene EU-Richtlinienumsetzungsgesetz.

Bei der Umsetzung bestehen wegen den weitreichenden Änderungen im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht große Unsicherheiten für Behörden, Betroffene und Multiplikatoren. Da die allgemeinen Anwendungshinweise und Verwaltungsvorschriften noch nicht erarbeitet sind, ist in vielen Fällen eine umfassende Information und Beratung erforderlich.

Nach Inkrafttreten wurde deutlich, dass weitere Veränderungen nötig sind. Die Bundesbildungsministerin und der Bundeswirtschaftsminister forderten, den Aufenthalt von ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen und die Regelungen zur Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte zu erleichtern. Das Bundeskabinett diskutierte in seiner Klausur im August 2007 über ein Konzept zur Zuwanderung von Erwerbstätigen.

Hochschulabsolventen – Zugangsverordnung (9. Oktober 2007)
Absolventen deutscher Hochschulen können eine Aufenthaltserlaubnis ohne vorhergehende Arbeitsmarktprüfung erhalten. Gleiches gilt für Ingenieure der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau aus osteuropäischen Staaten.

Das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz verweist deutlich auf den Einfluss der europäischen Ebene auf das nationale Aufenthaltsrecht. In der EU wird derzeit über eine Reihe von migrationspolitischen Themen diskutiert und versucht, eine Harmonisierung der Regelungen herzustellen.


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