Deutscher Gewerkschaftsbund

15.01.2021
klartext 01/2021

Marktmacht von Facebook, Google & Co. wirksam begrenzen!

Digitale Technologie- und Internetunternehmen wie Microsoft, Apple und Facebook beherrschen große Teile der Wirtschaft. Um ihre Macht auszubauen, kaufen sie Unternehmen vom Markt, bevor sie zu ernstzunehmenden Konkurrenten werden. Um ökonomische und gesellschaftliche Schäden abzuwenden, muss damit endlich Schluss sein.

Männlcihe Hand am Laptop mit eingeblendetem Netzwerk-Diagramm

DGB/everythingpossible/123rf.com

Facebook, Google & Co. beherrschen große Teile der Wirtschaft

Digitale Technologie- und Internetunternehmen, wie z. B. Microsoft, Apple, Google und Facebook, beherrschen große Teile der Wirtschaft. Ihr Kapital ist der exklusive Zugang zu Daten und Märkten. Auf ihre Angebote müssen fast alle zurückgreifen, um digital mobil zu sein. Ihr Einfluss reicht gar so weit, beliebte Kommunikationswege von Präsidenten problemlos kappen zu können.

Killer-Akquisitionen sind tödlich für Innovationen und Angebotsvielfalt

Um ihre Macht zu erhalten und auszubauen, verfolgen Tech-Giganten oft die Strategie, junge, aufstrebende Unternehmen einfach vom Markt wegzukaufen, bevor sie zu ernstzunehmenden Konkurrenten werden. Doch diese sogenannten Killer-Akquisitionen sind Gift für Innovationen und Angebotsvielfalt und verstärken monopolistische Tendenzen. Auch in der aktuellen Corona-Krise weiten diese Unternehmen ihre Vormachtstellung aus. Unter den acht wertvollsten Unternehmen weltweit, gemessen am Börsenwert, befinden sich mittlerweile allein sieben Unternehmen aus dem digitalen Bereich (siehe Grafik).

Bundesregierung will digitale Unternehmen in die Schranken weisen

Die Bundesregierung will mit der Novellierung des Wettbewerbsrechts mächtige digitale Unternehmen hierzulande in die Schranken weisen. Auch, wenn die Gesetzesänderung grundsätzlich in die richtige Richtung weist, werden die Maßnahmen jedoch nicht ausreichen. Mit dem „Digitale-Dienste“ sowie „Digitale-Märkte-Gesetz“ will nun auch die EU die Probleme rund um die Tech-Giganten angehen. Dabei sollte von Anfang an klar sein, dass es keine Denkverbote bei der Regulierung geben darf.

Schädliche Machtkonzentrationen auflösen

So muss es zukünftig notfalls auch möglich sein, marktmächtige Unternehmen in mehrere Geschäftsbereiche aufzuteilen. Jüngst haben die Wettbewerbsbehörden in den Vereinigten Staaten die Zerschlagung von Facebook ins Spiel gebracht. Das klingt zunächst drastisch, kann aber das letzte Mittel sein, um schädliche Machtkonzentration bei einzelnen Unternehmen aufzulösen.

Balkendiagramm mit den wertvollsten Unternehmen der Welt im Jahr 2020

DGB /Quelle: PwC, Top 100 companies by market capitalisation 2020.

Entflechtungen als letztes Mittel

Dabei ist die Diskussion auch nicht neu. In den USA gibt es das Instrument der Entflechtung seit über 100 Jahren. Zudem gibt es bereits einige regulatorisch angeordnete Entflechtungen innerhalb Europas. Sogar die FDP, die nicht als Befürworter staatlicher Eingriffe bekannt ist, hatte in ihrer letzten Bundesregierungsbeteiligung dieses Instrument ins Spiel gebracht. Auch die Trennung des Investment- vom klassischen Banking, die unter dem Stichwort „Trennbankensystem“ im Rahmen der Finanzkrise diskutiert wurde, ist nichts anderes als eine Entflechtung.

Die Entflechtung eines Unternehmens sollte die ultima ratio darstellen, also die letztmögliche Maßnahme, wenn alles andere nicht greift. Darüber hinaus sollten Eingriffe nur auf relevanten Märkten mit gesellschaftlicher Bedeutung erfolgen. Auch muss dafür Sorge getragen werden, dass solche Maßnahmen nicht auf den Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Deshalb sollte eine Entflechtung entlang beschäftigungspolitischer sowie verbraucherschutzrechtlicher Leitlinien erfolgen.

Gegengewicht zu den Tech-Giganten schaffen

In jedem Fall müssen die Regulierungsbehörden ein Gegengewicht zu den Tech-Giganten aufbauen. Sie müssen der immensen Machtkonzentration entgegenwirken, um ökonomische und gesellschaftliche Schäden abzuwenden - notfalls auch mit rigiden Maßnahmen.


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