Deutscher Gewerkschaftsbund

16.04.2013
Gewerkschaftliche Anforderungen

DGB-Beschluss: Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit vermeiden

Psychisch erkrankte Menschen besser unterstützen

Am 9. April 2013 hat der DGB-Bundesvorstand einen Beschluss zum Thema „arbeitsbedingte psychische Belastungen“ gefasst und dazu ein Positionspapier veröffentlicht.

Alle Verantwortlichen – vorrangig Arbeitgeber und staatliche Stellen – müssen ihren Pflichten im Arbeitsschutz, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und bei der Verbesserung von Arbeitsbedingungen nachkommen. Notwendig ist eine Strategie, bei der die Akteure abgestimmt handeln und ihre jeweiligen Aufgaben erfüllen und so die Gefährdung durch psychische Belastungen vermeiden oder wenigstens verringern.

Hierzu muss

  • die staatliche Regulierung einen geeigneten Rahmen für das Handeln in den Betrieben und Dienststellen setzen. Die Regelungslücke ist durch eine Anti-Stress-Verordnung zu schließen. Auch das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung muss entsprechend weiterentwickelt werden.
  • Die Arbeitgeber müssen diese Regeln in den Betrieben und Dienststellen umsetzen. Das wichtigste Instrument ist dazu die Gefährdungsbeurteilung, die flächendeckend durchgeführt werden und sich auf alle, insbesondere auch die psychischen Gefährdungen, erstrecken muss.
  • Die Beschäftigtenvertretungen müssen in diese Umsetzung aktiv einbezogen werden, damit sie den Prozess unterstützen können. Ihre Rolle muss im Betriebsverfassungsgesetz bzw. in den Personalvertretungsgesetzen gestärkt werden. Die Kompetenz der Beschäftigten und ihrer Vertretungen muss verstärkt genutzt werden, um die Gefährdung infolge der Arbeitsbedingungen zu verhindern. In diesem Zusammenhang kommt auch dem Führungsverhalten besondere Bedeutung zu.
  • Die Aufsichtsdienste der Länder und der gesetzlichen Unfallversicherung müssen aktiv die Arbeitsschutzmaßnahmen in den Betrieben und Dienststellen kontrollieren. Dazu muss die Gewerbeaufsicht hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ausstattung wieder wesentlich gestärkt werden. Bei Verstößen gegen gesetzliche und untergesetzliche Vorgaben müssen die Aufsichtsbehörden wirksame Sanktionen verhängen können und auch tatsächlich verhängen.
  • Die Sozialversicherungen können und müssen die Unternehmen und Dienststellen besser bei Maßnahmen und Projekten der Prävention und Gesundheitsförderung sowie der Wiedereingliederung von erkrankten Menschen unterstützen.
  • Psychisch erkrankte Menschen müssen zudem schneller und zielgenauer Hilfe bekommen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die therapeutische Akutversorgung von psychisch erkrankten Menschen und im Hinblick auf vorgelagerte niedrigschwellige Hilfsangebote.
Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit vermeiden - Gewerkschaftliche Anforderungen (PDF, 89 kB)

Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 9. April 2013 zum Thema „arbeitsbedingte psychische Belastungen“ undgewerkschaftliche Anforderungen dazu.


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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Wenn die Arbeit krank macht

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