Die so genannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO setzen Standards für Arbeitnehmerrechte weltweit. Jetzt wollen die Arbeitgebervertreter in der ILO nicht mehr anerkennen, dass auch das Streikrecht zu diesen Standards gehört. DGB und Gewerkschaften werden das Streikrecht auf internationaler Ebene verteidigen.
Die ILO-Kernarbeitsnormen umfassen insgesamt acht internationale Übereinkommen, die grundlegende Rechte und Schutz von arbeitenden Menschen regeln: vom Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und der Zwangsarbeit bis zur Vereinigungsfreiheit.
Die Internationale Arbeitsorganisation ILO (deutsche Abkürzung: IAO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Sie ist die einzige UN-Organisation die "tripartistisch" zusammengesetzt ist. Das heißt: In der ILO und ihren Gremien sitzen staatliche Vertreter/innen, Vertreter/innen von Arbeitnehmerorganisationen sowie Vertreter/innen der Arbeitgeber.
Eines dieser Abkommen (ILO-Übereinkommen Nr. 87) regelt die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes. Bislang zählte zu den Arbeitnehmerrechten, die sich aus diesem Abkommen herleiten, auch das Streikrecht. Genau das wollen die Arbeitgeber in der ILO seit 2012 nicht mehr anerkennen und blockieren im zuständigen Ausschuss der ILO die internationale Überwachung dieses Arbeitnehmerrechts. Mehr noch: Seit 2012 will die Arbeitgeberseite in der ILO bei jeder Beschlussfassung ausdrücklich festgestellt wissen, dass das Streikrecht kein Bestandteil von Übereinkommen Nr. 87 sei.
Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) hat den 18. Februar 2015 zum Aktionstag "Hände weg von unserem Streikrecht" erklärt. Anlässlich des Aktionstags haben Vertreterinnen und Vertreter des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften gefordert, dass die Arbeitgeber in den Gremien der ILO die "faktische Tatsache der Existenz eines international geltenden Streikrechtes anerkennen und ihre Blockade der Überwachung umgehend beenden". Mehr dazu im Aufruf "Streikrecht im IAO-Übereinkommen Nr. 87 verteidigen!".
DOWNLOAD: Aufruf "Streikrecht im IAO-Übereinkommen Nr. 87 verteidigen!"