In einem Grundsatzurteil hat der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs Fahrer*innen der Mobilitätsplattform „Uber“ als Arbeitnehmer*innen anerkannt. Dieses Urteil reiht sich ein in eine Vielzahl aktueller Arbeitsgerichtsentscheidungen innerhalb der EU. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wird in Kürze mit einem Positionspapier wichtige Anforderungen zur Gestaltung der Plattformarbeit vorlegen.
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Es ist ein Paukenschlag. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs erkennt in einem Grundsatzurteil die Fahrerinnen und Fahrer der Plattform „Uber“ als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens an. Dem bahnbrechenden Erfolg ging ein langer juristischer Kampf zwischen den Klägern und dem Unternehmen voraus, der nun vom Obersten Gerichtshof endgültig geklärt wurde. „Uber“ ist als Arbeitgeber einzustufen, da sie laut dem Urteil die Preise für Fahrten festlegen, die Fahrerinnen und Fahrer keinen Einfluss auf die Vertragsbedingungen nehmen können, bei Nicht-Annahme von Fahrten den Beschäftigten Strafen drohen und mittels Rating-System ein Überwachungs-und Kontrollsystem geschaffen wurde, in dem die Beschäftigten in einer hohen Abhängigkeit zur Plattform stehen.
Anfang Dezember erkannte auch das deutsche Bundesarbeitsgericht zum ersten Mal einen Crowdworker als Arbeitnehmer an und verwies dabei auf die algorithmischen Steuerungsinstrumente, die eine analoge Weisung ersetzen. Plattformen schaffen über ihre Software ausgeklügelte Kontroll- und Steuerungssysteme, die den dort Beschäftigten im Arbeitsprozess kaum Freiheiten ermöglichen.
Das Geschäftsmodell vieler Arbeitsplattformen, in dem die Beschäftigten als Selbstständige eingestellt werden und ihnen damit fundamentale Arbeitnehmerrechte vorenthalten werden, gehört systematisch auf den Prüfstand.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wird in Kürze mit einem Positionspapier wichtige Anforderungen zur Gestaltung der Plattformarbeit vorlegen und damit sein Diskussionspapier aus dem Jahr 2019 erweitern.
Am 24. Februar wird die Europäische Kommission zudem die erste Phase der Anhörung der Sozialpartner zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten einleiten. Die europäischen Gewerkschaften werden sich gemeinsam für faire Arbeitsbedingungen auf Plattformen einsetzen.