Die Wirtschaft ist im digitalen Wandel. Technologieunternehmen wie Apple, Google und Facebook bestimmen die ökonomischen Spielregeln. Damit sie ihre Marktmacht nicht weiter ausnutzen, müssen die Rechte von Verbrauchern und Beschäftigten besser geschützt werden, fordert der DGB-klartext.
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Die Wirtschaft ist im Wandel. Digitale Technologie- und Internetunternehmen wie Apple, Google, Facebook und Co. beherrschen die Wirtschaft und bestimmen in wesentlichem Maße die ökonomischen Spielregeln. Das Kapital dieser Unternehmen ist der oftmals exklusive Zugang zu Konsumentendaten. Mit jeder weiteren Eingabe persönlicher Daten werden sie mächtiger. Daten werden zu einem der wichtigsten Güter des 21. Jahrhunderts. Zudem kaufen diese Unternehmen neue Wettbewerber oftmals einfach vom Markt weg, bevor sie ernstzunehmende Konkurrenten werden. Das ist Gift für neue technologische Innovationen, und auch die Angebotsvielfalt für die Konsumenten bleibt auf der Strecke.
Die Entwicklung der Marktkapitalisierung dieser Unternehmen, also deren „Wert“ an den Aktienmärkten, zeigt deutlich, wohin der Trend geht (siehe Abbildung). Die wertvollsten Unternehmen weltweit sind heute Tech- und Internet-Giganten. Vor 10 Jahren sah dies noch ganz anders aus. Auch digitale Plattformen, also Vergleichsportale, Online-Marktplätze oder Vermittlungs-Plattformen, auf denen Käufer und Verkäufer von Produkten und Dienstleistungen aufeinander treffen, nehmen zusehends eine dominierende Rolle in unserer Wirtschaftswelt ein. Dort herrschen allerdings oftmals schlechte Arbeitsbedingungen und Lohndumping.
Zudem können die Plattformen aufgrund ihrer Marktmacht ein Problem darstellen. Dies erkennen mittlerweile auch die Wettbewerbshüter. Mithilfe einer Reform des Wettbewerbsrechts wollen sie Machtpositionen einzelner Akteure entgegenwirken, die Behinderung von Innovationen unterbinden und die Konsumenten im digitalen Raum stärken. Die Einsetzung der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ und die anstehende Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) kann dabei ein erster Schritt sein, um Verbraucher zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
Quelle: PwC
Aber im Wettbewerbsrecht, das sich einseitig auf die Geltung des günstigsten Preises fokussiert, werden Aspekte wie Arbeitnehmerrechte, Tarifbindung, gute Arbeit mit guten Löhnen oder die Sicherung von Beschäftigung derzeit nahezu vernachlässigt. Hier muss der Gesetzgeber dringend gegensteuern.
Fairer, sozialer und nachhaltiger Wettbewerb muss angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Wirtschaft sichergestellt werden. Mitbestimmung und gewerkschaftliche Zugangsrechte müssen auch im digitalen Raum ermöglicht werden. Soloselbstständige, die ihre Dienstleistungen auf Plattformen anbieten, müssen eine Mindestvergütung dafür erhalten.
Grundsätzlich bedarf es eines neuen wettbewerbsrechtlichen Leitbildes. Soziale, gesamtgesellschaftliche und auch ökologische Aspekte müssen gleichberechtigte Zielperspektiven des Rechts werden. Die Allgemeinwohlgründe im Wettbewerbsrecht sind hervorzuheben. Zudem müssen Konsumenten wieder Herr der einigen Daten werden. Und die Macht der Konzerne muss dringend eingedämmt werden. Die Spielregeln müssen die Gesetzgeber diktieren, nicht die Tech-Giganten und marktbeherrschende Plattformen.