Deutscher Gewerkschaftsbund

09.07.2020
EU: Mobility Package

Mobilitätspaket: EU-Parlament beschließt Änderungen für Beschäftigte im europäischen Straßenverkehr

Gestern hat das Europäische Parlament nach dreijährigem Ringen das Straßenverkehrspaket ("Mobility Package") beschlossen. Damit dürften sich die Arbeitsbedingungen von rund 3 Millionen Beschäftigten im Straßenverkehr verändern. "Das Paket sieht zwar ein paar Verbesserungen vor – aber es ist kein großer Wurf", meint DGB-Vorstand Anja Piel. Und: "Das Mobilitätspaket ist nur mit wirksamen Kontrollen durchsetzbar, sonst bleibt es ein zahnloser Tiger", sagt DGB-Vorstand Stefan Körzell.

Mehrere LKW in verwischter Szenerie auf der Autobahn

DGB/Karel Joseph Noppe Brooks/123RF.com

Piel: Zu viele Ausnahmen vom Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit"

"Das Paket sieht zwar ein paar Verbesserungen vor – aber es ist kein großer Wurf, um der Ausbeutung des rollenden Prekariats auf Europas Straßen ein für alle Mal einen Riegel vorzuschieben", so Piel. "Denn für das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ sieht die Regelung viel zu viele Ausnahmen bei internationalen Fahrten vor. Gute Nachrichten für die Beschäftigten gibt es aber beim Thema Übernachtungsverbot in Fahrzeugkabinen, Rückkehrrecht und bei den Ruhezeiten. Diese Regeln bieten eine echte Perspektive, dass Beschäftigte nicht mehr monatelang ununterbrochen auf Achse sein müssen. Jetzt kommt es auf die Regierungen der Mitgliedstaaten an: Sie müssen für wirksame Kontrollen durch Zoll und Arbeitsinspektionen sorgen."

Körzell: Jetzt mehr Personal für Zoll, Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr

"Das Mobilitätspaket ist nur mit wirksamen Kontrollen durchsetzbar, sonst bleibt es ein zahnloser Tiger", so Körzell. "Deshalb ist die schnellere Einführung digitaler Tachographen einer der besseren Aspekte in diesem Paket. Der ursprünglich diskutierten Übergangsfrist von 15 Jahren hat das Parlament eine deutliche Absage erteilt. Jetzt brauchen Zoll, Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr schnell mehr Personal. Gut ist auch, dass die Sozialvorschriften auch für kleinere LKW unter 3,5 Tonnen gelten – zwar erst ab 2026, aber immerhin. Denn sonst hätten die neuen Regeln den Spediteuren, die auf Lohndumping und Ausbeutung als Geschäftsmodell setzen, gleich das nächste Schlupfloch geöffnet."


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