Deutscher Gewerkschaftsbund

19.06.2014

DGB begrüßt Urteil des EuGH zur altersdiskriminierenden Besoldung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass die Festlegung der Höhe des Grundgehalts eines Beamten am Beginn seiner Laufbahn allein anhand seines Alters gegen europäisches Recht verstößt.

Bis Mitte 2009 galt auf Bundesebene eine solche altersdiskriminierende Regelung. In einigen Ländern gilt sie noch heute. Als zulässig hingegen erachtet das Gericht die Überleitung zum System der Gehaltsbemessung nach Erfahrung. Folglich besteht beim Bund sowie in den Ländern, die die entsprechenden Regelungen bereits novelliert haben, kein Handlungsbedarf. Die übrigen Länder hingegen sind gehalten in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften alsbald einen Systemwechsel vorzunehmen und den rechtswidrigen Zustand damit zu beseitigen.

DGB: Schadenersatzansprüche dürfen nicht durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanzieren werden

Die Fragen, ob sich aus dem Verstoß Ansprüche herleiten lassen und ob diese innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens hätten geltend gemacht werden müssen, ließ das Gericht zur Prüfung durch das den EuGH anfragende Verwaltungsgericht Berlin zwar offen. Für den DGB ist jedoch klar, dass eventuell erforderliche finanziellen Mittel dafür eine gesamtstaatliche Herausforderung wären. Es darf nicht dazu kommen, dass Schadenersatzansprüche von Beamten nun durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert werden.

Den Vorlageverfahren vor dem EuGH lagen Klagen Berliner Beamten sowie Beamten des Bundes zugrunde, die sich sowohl durch die alte wie auch durch die neue Regelung aufgrund ihres Alters diskriminiert sahen. Das vorlegende Verwaltungsgericht Berlin wird nun entscheiden müssen, wie es mit den Antworten des EuGH in der Sache umgeht.


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