Deutscher Gewerkschaftsbund

01.12.2020
Positionspapier Digitalisierung

Mobiles Arbeiten und Homeoffice: Das muss passieren

Die Digitalisierung eröffnet den Beschäftigten neue Möglichkeiten für mehr Arbeitszeit- und Arbeitsortsouveränität - nicht erst seit Corona. Doch der aktuelle Gesetzentwurf zum Homeoffice droht nach Verwässerungen durch das Kanzleramt zu einer großen Enttäuschung zu werden. Er braucht ein deutliches Upgrade im Sinne der Beschäftigten.

Frau mit Papieren und Laptop an einem Holztisch

DGB/ammentorp/123rf.com

Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB:

„Es ist gut, dass die Koalition weiter um bessere Bedingungen für mobiles Arbeiten und Homeoffice verhandelt. Der aktuelle Gesetzentwurf zum Homeoffice droht nach den Verwässerungen des Kanzleramtes jedoch zu einer großen Enttäuschung zu werden. Danach wird es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nun erheblich erschwert, eigene Wünsche für selbstbestimmtes mobiles Arbeit durchzusetzen, weil nicht nur der Rechtsanspruch aufgeweicht wird, sondern auch das von Arbeitsminister Heil geplante Mitbestimmungsrecht für mobile Arbeit von der CDU vorerst kassiert worden ist. Anstelle des geplanten gesetzlichen Anspruchs soll nun eine Erörterungspflicht treten. Das ist ein erheblicher Rückschritt zu den bisherigen Ankündigungen. Beides ist völlig inakzeptabel, weil damit die Möglichkeiten für mehr Selbstbestimmung von allen Seiten eingeschränkt werden.

Betriebsräte brauchen bessere Möglichkeiten für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit und Homeoffice, nicht zuletzt um neuen Spannungen im Betrieb zu begegnen, die Ausstattung zu verbessern und zu gewährleisten, dass Homeoffice in normalen Zeiten auch wirklich freiwillig bleibt. Wir fordern die Koalition deshalb auf, bei dem Entwurf deutlich nachzubessern. Dabei müssen auch die vorgesehenen Gestaltungsoptionen für Tarifvertrags- und Betriebsparteien so ausgestaltet werden, dass die Anwendung von tarifvertraglichen Regelungen nur bei unmittelbarer Geltung des Tarifvertrags möglich ist und abweichende Regelungen nur zu einer Verbesserung des Rechtsrahmens zugunsten der Beschäftigten zulässig sind.

Dieser Gesetzentwurf braucht ein deutliches Upgrade im Sinne der Beschäftigten. Andernfalls bleibt von dem Versprechen, für die Zukunft Wahlmöglichkeiten und mehr Sicherheit für die Beschäftigten bei mobiler Arbeit oder im Homeoffice zu schaffen, nicht viel übrig.“


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