Mit dem Besoldungsrechner und den aktuellen Besoldungstabellen für 2021 können Beamtinnen und Beamte bei Bund und Ländern ihren Verdienst ausrechnen.
DGB/morganka/123rf.com
Die Anpassung der Besoldung für das Jahre 2021 steht in fast allen Bundesländern fest. Meist wird die Besoldung zum 1. Januar 2021 um 1,4 angehoben. Nur in Niedersachsen und dem Saarland erfolgt die Anpassung verzögert. Für die Bundesbeamtinnen und -beamten wird aktuell an einem Anpassungsgesetz 2021/2022 gearbeitet. Sobald dieses vom Bundestag verabschiedet wurde, wird der Bezügerechner aktualisiert. Die folgende Tabelle zeigt, wann in welchem Land oder beim Bund die Besoldungsanpassung 2021 erfolgt. Im Herbst 2021 startet dann die nächste Besoldungsrunde für die Länder.
Füllen Sie bitte die folgenden Felder des Besoldungsrechners aus.
Hinweis: Der Besoldungsrechner wird mit großer Sorgfalt gepflegt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr und stellen lediglich Richtwerte dar.
Der DGB-Besoldungsrechner steht Beamtinnen und Beamten von Bund und Ländern zur Verfügung, die nach der Besoldungsordnung A vergütet werden.
Anschließend gibt der Rechner aus, wie viel Sie verdienen.
Bund |
Entwurf eines Anpassungsgesetzes 2021 liegt noch nicht vor. (Die Entgelte der Tarifbeschäftigten im Bundesdienst werden um 1,4 % – mindestens um 50 Euro – zum 01.04.2021 erhöht.) |
Baden-Württemberg |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Bayern |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Berlin |
voraussichtlich 2,5 % zum 01.01.2021 (laut BerlBVAnpG 2021-Entwurf) |
Brandenburg |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Bremen |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Hamburg |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Hessen |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Mecklenburg-Vorpommern |
1,2 % zum 01.01.2021 (Abweichung durch Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage) |
Niedersachsen |
1,4 % zum 01.03.2021 |
Nordrhein-Westfalen |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Rheinland-Pfalz |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Saarland |
1,7 % zum 01.04.2021 |
Sachsen |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Sachsen-Anhalt |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Schleswig-Holstein |
1,29 % zum 01.01.2021 zusätzlich: Besoldungsordnung A sowie Besoldungsgruppe R 1 und R 2 Grundgehaltssätze der jeweils ersten Stufe 3,0 % Grundgehaltssätze der jeweils zweiten Stufe 2,0 % Grundgehaltssätze der jeweils dritten Stufe 1,0 % 0,4 % zum 01.06.2021 |
Thüringen |
1,4 % zum 01.01.2021 |
Hier finden Sie zusätzlich alle Besoldungstabellen der Besoldungsordnung A als PDF-Download. Die Daten gelten ab 1. Januar 2021 - alle Angaben ohne Gewähr.
Je nach Qualifikation und Laufbahn sind Beamte innerhalb ihrer Besoldungsordnung (A, B, R und W) in verschiedenen Besoldungsgruppen eingruppiert und erhalten eine entsprechende Besoldung. Bei den Ländern steht eine Mehrheit in den Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13 im Dienst. Wir zeigen, welche Amtsbezeichnungen unter anderem in diesen Gruppen zugeordnet sind.
• Brandmeister, Brandmeisterin
• Hafenmeister, Hafenmeisterin
• Lebensmittelkontrolleur, Lebensmittelkontrolleurin
• Obersekretär, Obersekretärin (z. B. im Justizvollzugsdienst oder beim Zoll)
• Polizeimeister, Polizeimeisterin
• Restaurator, Restauratorin
• Amtsinspektor, Amtsinspektorin (z. B. im Justizvollzugsdienst)
• Hauptbrandmeister, Hauptbrandmeisterin
• Kriminalkommissar, Kriminalkommissarin
• Obergerichtsvollzieher, Obergerichtsvollzieherin
• Polizeihauptmeister, Polizeihauptmeisterin
• Steuerinspektor, Steuerinspektorin
• Straßenobermeister, Straßenobermeisterin
• Akademischer Rat, Akademische Rätin (an einer Hochschule)
• Erster Polizeihauptkommissar, Erste Polizeihauptkommissarin
• Konservator, Konservatorin
• Oberrechnungsrat, Oberrechnungsrätin (als Prüfungsbeamter oder Prüfungsbeamtinbeim Landesrechnungshof)
• Regierungsrat, Regierungsrätin
• Rektor, Rektorin
• Studienrat, Studienrätin
• Stabsarzt, Stabsärztin
Im Anschluss an die Tarifrunde der Länder 2019 haben die Bundesländer für ihre Beamtinnen und Beamten die Besoldungsordnungen angepasst.
Die Besoldung wurde zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent angehoben. Zum 1. Januar 2021 wird sie um 1,4 Prozent steigen.
Die Bezüge stiegen zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent. Zum 1. Januar 2021 werden sie um 1,4 Prozent angehoben. Zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber hob das Land zudem zum 1. Januar 2020 die Eingangsbesoldung an, indem die erste mit einem Wert besetzte Stufe in allen Besoldungsgruppen gestrichen wurde.
Der Finanzsenat kündigte ein Aufholen des Landes zum Besoldungsdurchschnitt der Länder bis zum Jahr 2021 an. Entsprechend wurde die Besoldung zum 1. April 2019 um 4,3 Prozent erhöht und zum 1. Februar 2020 um 4,3 Prozent. Mittels Evaluierung soll die notwendige Besoldungserhöhung für 1. Januar 2021 ermittelt werden.
Der Gesetzgeber hatte bereits im vorherigen Besoldungsanpassungsgesetz festgelegt, dass weitere Besoldungsanpassungen um 0,5 Prozentpunkte höher ausfallen sollen als das Tarifergebnis. Dementsprechend wurden die Bezüge zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um 3,7 Prozent angehoben. Zum 1. Januar 2021 steigen sie um 1,4 Prozent. Zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber beschloss das Land außerdem zum 1. Januar 2019 den Wegfall der niedrigsten Besoldungsgruppe der A-Besoldung (A 4).
Die Besoldung stieg zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent. Zum 1. Januar 2021 wird sie um 1,4 Prozent angehoben.
Die Besoldungserhöhung zum 1. Januar 2019 betrug nur 3,0 Prozent, da 0,2 Prozentpunkte zur Abführung an die Versorgungsrücklage abgezogen wurden. Zum 1. Januar 2020 stiegen die Bezüge um 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 werden sie um 1,4 Prozent angehoben.
Der Gesetzgeber hob die Bezüge zeitverzögert zum 1. März 2019 sowie zum 1. Februar 2020 um jeweils 3,2 Prozent an. Zum 1. Januar 2021 steigen sie um 1,4 Prozent.
Bei allen drei Anpassungsschritten wurde bzw. wird der Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage vorgenommen. Die Bezüge stiegen zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,0 Prozent. Sie werden zum 1. Januar 2021 um 1,2 Prozent angehoben. Um die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber zu erhöhen, strich der Gesetzgeber die Besoldungsgruppen A 2 und A 3 zum 1. Januar 2020.
Die Besoldung wurde zum 1. März 2019 um 3,16 Prozent, mindestens um 100 Euro angehoben. Zum 1. März 2020 stiegen die Bezüge um 3,2 Prozent und zum 1. März 2021 werden sie um 1,4 Prozent erhöht. Zum 1. März 2019 wurde die Besoldungsgruppe A 4 gestrichen. Ab 2020 wird die Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 auf 920 Euro angehoben und für die übrigen Besoldungsgruppen mit einem Betrag von 300 Euro eingeführt. AnwärterInnen erhalten 150 Euro.
Die Bezüge wurden zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2021 werden sie um 1,4 Prozent angehoben.
Die Besoldung wurde zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2021 steigen die Bezüge um 1,4 Prozent. Das Land hatte bereits im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde angekündigt, Maßnahmen ergreifen zu wollen, um zum Jahresende im Vergleich der Endgrundgehälter von Bund und Ländern ein Platz im verdichteten Mittelfeld erreichen zu wollen. Deshalb erhöhte der Gesetzgeber die Bezüge zusätzlich zum 1. Juli 2019 sowie zum 1. Juli 2020 um jeweils 2,0 Prozent.
Der Gesetzgeber erhöhte die Besoldung zeitverzögert zum 1. August 2019 sowie zum 1. Juni 2020 um jeweils 3,2 Prozent. Zum 1. April 2021 steigen die Bezüge um 1,7 Prozent. Bei Neuverbeamtungen galt für einen Zeitraum von zwei Jahren eine abgesenkte Eingangsbesoldung. Diese Regelung wurde im Jahr 2019 aufgehoben.
Die Besoldung wurde zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent angehoben. Zum 1. Januar 2021 wird sie um 1,4 Prozent erhöht.
Die Bezüge stiegen zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent und werden zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent angehoben.
Die Besoldung wurde zum 1. Januar 2019 um 3,01 Prozent erhöht. Zudem gab es im Jahr 2019 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Zum 1. Januar 2020 stiegen die Bezüge um 3,12 Prozent. Zum 1. Januar 2021 werden sie um 1,29 Prozent angehoben. Zusätzliche lineare Steigerungen in 2021.
Die Besoldung wurde zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent angehoben. Zum 1. Januar 2021 wird sie um 1,4 Prozent erhöht.