Mit dem DGB Besoldungsrechner können Beamt:innen des Bundes, der Länder und Kommunen ihre Bezüge ausrechnen.
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So nutzen Sie den DGB Besoldungsrechner:
Der DGB-Besoldungsrechner steht Beamtinnen und Beamten von Bund und Ländern zur Verfügung, die nach der Besoldungsordnung A vergütet werden.
Anschließend gibt der Rechner aus, wie viel Sie im Jahr/durchschnittlich im Monat verdienen.
Hinweis: Der Besoldungsrechner wird mit großer Sorgfalt gepflegt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr und stellen lediglich Richtwerte dar. Beamt:innen mit Kindern erhalten gegebenenfalls höhere Bezüge, als durch den Rechner ausgewiesen. Ursache sind zunehmend auf bestimmte Fallkonstellationen zugeschnittene Besoldungsbestandteile (haushaltseinkommens- oder mietenstufenabhängige Zuschläge), die nicht mehr pauschal abbildbar sind. Hamburg zahlt zudem in den Jahren 2021 bis 2025 mit den Dezemberbezügen eine so genannte Angleichungszulage aus. Damit soll der Rückstand der Besoldungsentwicklung auf die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst auf ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Maß vermindert werden.
Im Jahr 2022 erhalten Empfänger:innen von Dienstbezügen, die in einem Land oder einer Kommune tätig sind, bis März eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Diese ist steuerfrei und soll der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Coronakrise dienen. Sie gilt nicht als regulärer Bestandteil der Besoldung. Deshalb wird sie durch den Rechner nicht ausgewiesen.
Bund
1,8 % zum 01.04.2022
Baden-Württemberg
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Bayern
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Berlin
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Brandenburg
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Bremen
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022,
2,8 % zum 01.12.2022
Hamburg
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022; Ausschluss ab B 9
2,8 % zum 01.12.2022
Hessen
abweichend HBesVAnpG 2022/2023
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro im Februar 2022
2,2 % zum 01.08.2022
1,89 % zum 01.08.2023
Mecklenburg-Vorpommern
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022; nicht für B 9 bis B 11 und R 9 und R 10
2,8 % zum 01.12.2022; ggf. abzüglich 0,2 Prozentpunkte für Versorgungsrücklage
Niedersachsen
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Nordrhein-Westfalen
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022,
2,8 % zum 01.12.2022
Rheinland-Pfalz
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Saarland
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Sachsen
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Sachsen-Anhalt
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Schleswig-Holstein
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022; nicht für B 9 bis B 11
2,8 % zum 01.12.2022
zusätzlich: 0,6 % zum 01.06.2022
Thüringen
steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022
2,8 % zum 01.12.2022
Je nach Qualifikation und Laufbahn sind Beamt:innen innerhalb ihrer Besoldungsordnung (A, B, R und W) in verschiedenen Besoldungsgruppen eingruppiert und erhalten eine entsprechende Besoldung. Doch welche Ämter verstecken sich hinter den Besoldungsgruppen? Wir zeigen es anhand der Besoldungsgruppen A7, A9 und A13.
Besoldungsgruppe A 7
• Brandmeister, Brandmeisterin
• Hafenmeister, Hafenmeisterin
• Lebensmittelkontrolleur, Lebensmittelkontrolleurin
• Obersekretär, Obersekretärin (z. B. im Justizvollzugsdienst oder beim Zoll)
• Polizeimeister, Polizeimeisterin
• Restaurator, Restauratorin
Besoldungsgruppe A 9
• Amtsinspektor, Amtsinspektorin (z. B. im Justizvollzugsdienst)
• Hauptbrandmeister, Hauptbrandmeisterin
• Kriminalkommissar, Kriminalkommissarin
• Obergerichtsvollzieher, Obergerichtsvollzieherin
• Polizeihauptmeister, Polizeihauptmeisterin
• Steuerinspektor, Steuerinspektorin
• Straßenobermeister, Straßenobermeisterin
Besoldungsgruppe A 13
• Akademischer Rat, Akademische Rätin (an einer Hochschule)
• Erster Polizeihauptkommissar, Erste Polizeihauptkommissarin
• Konservator, Konservatorin
• Oberrechnungsrat, Oberrechnungsrätin (als Prüfungsbeamter oder Prüfungsbeamtinbeim Landesrechnungshof)
• Regierungsrat, Regierungsrätin
• Rektor, Rektorin
• Studienrat, Studienrätin
• Stabsarzt, Stabsärztin