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Bildungsurlaub

Wie beantragen? Wer hat Anspruch? Wer zahlt? Deine Rechte zu Bildungszeit und Co.

Die wichtigsten Tipps und Infos zum Bildungsurlaub

Etwas Neues lernen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln: 77 Prozent der Beschäftigten sind an Fortbildungen interessiert – aber nur 1 bis 2 Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl sie in fast allen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Die einen kennen ihre Freistellungsansprüche nicht, die anderen wissen nicht, wie sie Bildungsurlaub beantragen oder fürchten Nachteile im Betrieb. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären Schritt für Schritt den Weg zum Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub bei den DGB-Gewerkschaften

Fragen und Antworten zu Bildungsurlaub, Anspruch, Antrag und mehr

Was ist Bildungsurlaub?

Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben diese derzeit in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch. Ab 1. Januar 2027 gilt auch in Sachsen eine so genannte Qualifizierungszeit.

Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

In 14 von 16 Bundesländern gibt es derzeit einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer*innen. Ab 1. Januar 2027 haben auch in Sachsen die Beschäftigten das Recht auf Bildungsurlaub. Der Landtag des Freistaats beschloss im Februar 2026 das Gesetz für eine Qualifizierungszeit. Damit folgte der Gesetzgeber den Volksantrag “5 Tage Bildungszeit für Sachsen”. Den Volksantrag hatte der DGB Sachsen mit seinen Mitgliedsgewerkschaften als Teil eines breiten Bündnisses unterstützt.

Die Bezeichnungen für den Bildungsurlaub unterscheiden sich dabei: In manchen Bundesländern werden die Extra-Urlaubstage zur Weiterbildung auch Bildungsfreistellung, Bildungszeit oder Qualifizierungszeit genannt.

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in den Bundesländern teils sehr unterschiedlich geregelt. In unserer Übersicht findest du eine knappe Zusammenfassung:  wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub und ab wann entsteht der Anspruch. Grundsätzlich gelten die Regelungen nur für Beschäftigte mit Arbeitsschwerpunkt in den jeweiligen Bundesländern.

Wichtig: Rechtlich verbindlich ist allein die Regelung im jeweiligen verlinkten Landesgesetz!

Baden-Württemberg

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Beamt*innen und Richter*innen. Heimarbeitende und arbeitnehmerähnliche Personen, Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen. Erstmaliger Anspruch: nach 12 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg)

Berlin 

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeitende, Teilnehmende in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Berliner Bildungszeitgesetz) 

Brandenburg

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz)

Bremen

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Seeleute: wenn die Reederei oder der Heimathafen des Schiffes sich in Bremen befindet. (Bremisches Bildungszeitgesetz) 

Hamburg

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Für Beamt*innen/Richter*innen gilt eine eigene Bildungsurlaubsregelung. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz) 

Hessen

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz)

Mecklenburg-Vorpommern

Alle Beschäftigten mit Arbeits- oder Dienstverhältnissen. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung. (Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern)

Niedersachsen

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz)

Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende (nur politische Weiterbildung!), in Heimarbeit Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen. Der  Arbeitgeber muss mindestens zehn Mitarbeitende haben.  Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Niedersachsen)

Rheinland-Pfalz

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte, Beamt*innen und Richter*innen. Der Arbeitgeber muss mehr als 5 Beschäftigte haben. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung. (Landesbildungszeitgesetz Rheinland-Pfalz)

Saarland

Arbeitnehmer*innen,  Auszubildende, Beamt*innen und Richter*innen, in Heimarbeit Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung.  (Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz)

Sachsen (ab 1. Januar 2027)

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, Studierende im Dualen Studium, arbeitnehmerähnliche Personen, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Beamt*innen und Richter*innen. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Sächsisches Qualifizierungsgesetz)

Sachsen-Anhalt

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte,  arbeitnehmerähnliche Personen, Arbeitslose. Erstmaliger Anspruch:  nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt)

Schleswig-Holstein

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Beamt*innen und Richter*innen. Seeleute: wenn die Reederei oder der Heimathafen des Schiffes sich in Schleswig-Holstein befindet. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein)

Thüringen

Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Beamt*innen und Richter*innen. Erstmaliger Anspruch: nach 6 Monaten Beschäftigung oder Ausbildung. (Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz)

Bildungsurlaub in Bayern

Bayern ist damit ab 2027 das letzte Bundesland ohne gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Wie viele Tage Bildungsurlaub darf ich nehmen?

In der Regel haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise 10 Tage in 2 Jahren.

In Sachsen gibt es  ab 1. Januar 2027 die sogenannte Qualifizierungszeit mit 3 Tagen Freistellung pro Kalenderjahr für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung.

Welche Seminare darf ich für einen Bildungsurlaub besuchen?

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. 

Das DGB-Bildungswerk und die  Gewerkschaften bieten anerkannte Seminare zu verschiedenen Themen an. Auf der Bildungsurlaubs-Seite des DGB-Bildungswerkes  findest du weitere Informationen zum Bildungsurlaub. Über die Seite  findest du außerdem zu den Seminaren der gewerkschaftlichen Bildungsanbieter*innen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Bildungsurlaub gegeben sein?

Die Voraussetzungen für Bildungsurlaub: Grundsätzlich muss es in deinem Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub geben. Ab 2027 trifft das auf alle Bundesländer zu, außer auf Bayern. Und du musst ein Seminar wählen, das als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. 

Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft müssen die Arbeitnehmer*innen selbst tragen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung als Fortbildungskosten geltend machen.

Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung und Bildungszeit – Das gilt in den einzelnen Bundesländern

Welche Veranstaltungen werden als Bildungsurlaub anerkannt, wo darf ich Bildungsurlaub machen, welche Antragsfristen muss ich einhalten? Jedes Bundesland regelt das eigenständig, die Vorgaben unterscheiden sich von Land zu Land teils erheblich. Hier findest du heraus, welche Regelungen für Bildungsurlaub in deinem Bundesland gelten: 

Bildungsurlaub beantragen – so geht's!

Wie können Arbeitnehmer*innen bei ihren Arbeitgebern Bildungsurlaub beantragen? Von Bundesland zu Bundesland kann es bei einem Antrag auf Bildungsurlaub leicht unterschiedliche Regelungen geben. Die folgende Grafik zeigt den grundsätzlichen Ablauf:

Bildungsurlaub beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung (siehe obige Grafik):

  1. Informiere dich darüber, ob und welchen Anspruch du auf Bildungsurlaub hast. Zum Beispiel über die Bildungsurlaubsgesetze und Informationsseiten deines Bundeslandes in der folgenden Liste. Informiere dich über Seminarangebote.
  2. Wähle ein passendes Seminar bzw. einen passenden Kurs für deinen Bildungsurlaub bei einem Anbieter für Bildungsurlaub aus und melde dich an.
  3. Der Veranstalter des Bildungsurlaubs-Seminars schickt dir dann in der Regel Informationsmaterial zum Seminar sowie Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs. Damit kannst du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber beantragen.
  4. Beantrage den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei deinem Arbeitgeber. Beachte dabei die Fristen! In der Regel musst du den Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs einreichen,
  5. Die Entscheidung über deinen Antrag auf Bildungsurlaub:
    • Der Arbeitgeber entscheidet positiv oder schweigt innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist von 2 bis 3 Wochen (je nach Bundesland): Dein Bildungsurlaub ist genehmigt.
    • Dein Antrag wurde abgelehnt? Prüfe, ob die Rückmeldung fristgerecht war, und wenn ja, ob die angeführten Gründe die Ablehnung rechtfertigen. Hole dir zusätzliche Beratung: Ansprechpartner*innen sind der Betriebs- oder Personalrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, eine gewerkschaftliche Vertrauensperson, oder Bildungsberater*innen.
    • Die Ablehnung  deines Arbeitgebers ist rechtlich korrekt? Suche dir einen geeigneten neuen Termin und beantrage den Bildungsurlaub von neuem.
  6. Dein Antrag ist genehmigt – los geht’s zum Bildungsurlaub. Die Teilnahme ist für dich verpflichtend. Am Ende des Bildungsurlaubs-Seminars erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung.
  7. Nach dem Bildungsurlaub reichst du die Teilnahmebestätigung als Nachweis beim Arbeitgeber ein. Lass dir das zur Sicherheit quittieren. Vorher hast du die Teilnahmebestätigung für die eigenen Unterlagen kopiert. 
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