Wie weiter mit der EU-Mindestlohnrichtlinie?

11.11.2025 von 17:00 - 19:00

Landesvertretung Bremen, Hiroshimastraße 24, 10785 Berlin

Am 11. November 2025 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sein Urteil zur Klage Dänemarks gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie verkünden. Dänemark sah die Richtlinie außerhalb der Kompetenzen des Unionsgesetzgebers und verlangte ihre Aufhebung, unterstützt von Schweden. Ziel der Richtlinie ist es, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Dafür nimmt sie vor allem die Steigerung der Tarifbindung sowie die Schaffung armutsfester Mindestlöhne in den Blick.

"Benchmark" ist eine Tarifbindung von 80 Prozent, Deutschland hat derzeit eine Tarifbindung von nur 48 Prozent. Bis zum Jahresende muss die Bundesregierung laut EU-Mindestlohnrichtlinie einen Aktionsplan vorlegen, um die Geltung von Tarifverträgen zu erhöhen. Die zukünftige Ausgestaltung der Richtlinie ist somit für die Stärkung der Tarifbindung entscheidend.

Begrüßung und Eröffnung

17:00 - 17:10

Impuls aus der Wissenschaft

  • Prof. Dr. Thorsten Schulten, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI)
17:10 - 17:35

Podiumsdiskussion

  • Dennis Radtke, MdEP, CDU, Vorsitzender der CDA
  • Jan Dieren, MdB, SPD, u.a. Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales
  • Elke Heyduck, Geschäftsführerin Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission

Moderation: Nadine Lindner, Deutschlandfunk

Anschließende Diskussion mit dem Publikum

17:35 - 18:50

Schlusswort

18:50 - 19:00